Beschlussvorlage - B/16/2448-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss vom 13.02.2017 zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache-Nr. B/16/2282-01 Lärmaktionsplan Oberhausen – Stufe 2 Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Beschlussfassung (A/16/2412-01) wie folgt ab:

 

  1. Der Lärmaktionsplan Oberhausen – Stufe 2 wird entsprechend des Ratsbeschlusses vom 13.02.2017 zur Drucksache Nr. B/16/2282-01 einschließlich der vom Planungsausschuss am 07.02.2017 beschlossenen Änderungen umgesetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, außerhalb des Lärmaktionsplans – Stufe 2, folgende Maßnahmen im Rahmen der Verkehrsplanung parallel zum Lärmaktionsplan zu bearbeiten:

-          Verbesserung der Stetigkeit des Verkehrsflusses

-          Überprüfung der kurzfristigen Maßnahmen Tempo 30 ganztags (Joseph-Haydn-Weg bis A2-Brücke

-          Überprüfung des Lkw-Nachtfahrverbots auf der Mellinghofer Straße, Essener Straße – Stadtgrenze Mülheim

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/2282-01Lärmaktionsplan Oberhausen – Stufe 2 Rat der Stadt13.02.2017
Entscheidung über die vorgebrachten
Stellungnahmen und Beschlussfassung

A/16/2412-01Änderungsantrag der CDU-Fraktion Rat der Stadt13.02.2017
zur Drucksache-Nr. B/16/2282-01

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Umsetzung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion A/16/2412-01 vom 13.02.2017 im Rahmen des Lärmaktionsplans würde eine formale Änderung bzw. Ergänzung des gesamten Lärmaktionsplans bedeuten. Dies würde wiederum eine erneute Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro LK Argus GmbH notwendig machen, um die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen nach derselben Systematik (Wirkungsanalysen) wie die anderen zu bewerten und in den Plan einzuarbeiten. Dies würde zu zusätzlichen Kosten und zu Zeitverzögerungen führen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die im Änderungsantrag der CDU genannten Maßnahmen im Rahmen der Verkehrsplanung parallel zum Lärmaktionsplan zu bearbeiten. Wie bereits vom Rat beschlossen, wird auf die Maßnahme „Aufgabe des Parkstreifens zugunsten des Geh- und Radwegs“ im Maßnahmenbereich 62 an der Fernewaldstraße (Lärmaktionsplan S. 77 bzw. Anlage 5 S. 126/127) bis auf weiteres verzichtet.

 

 

 

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