Berichtsvorlage - M/16/2431-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

1. Ausgangslage:

Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist dieses Recht in der Landesverfassung verankert (Art. 8 Abs. 1 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen). Ebenfalls in der Verfassung ist festgelegt, dass eine allgemeine Schulpflicht besteht (Art. 8 Abs. 3 Verfassung für das Land NRW). Näheres zur Schulpflicht ist im Schulgesetz des Landes geregelt (§ 34 SchulG).

 

2. Schulabsentismus:

Seit vielen Jahren wird in Fachkreisen bei Kindern und Jugendlichen Schulabsentismus beobachtet, darüber diskutiert und Handlungsansätze entwickelt. Dabei umfasst der Begriff „Schulabsentismus“ alle Phänomene in diesem Zusammenhang: Schulangst, Schulphobie, Schulverweigerung oder Schulverdrossenheit. Dahinter verbirgt sich in der Regel eine individuelle, familiäre oder soziale Problemlage der Kinder und Jugendlichen.

 

3. Situation in Oberhausen:

Schätzungsweise sind 8 bis 10% der Kinder und Jugendlichen von den oben genannten Phänomenen des Schulabsentismus betroffen. Bezogen auf Oberhausen betrifft dies ca. 2.000 Schülerinnen und Schüler (ab sechs bis unter 18 Jahren). In Schule und Jugendhilfe existieren vielfältige Bemühungen, um Schulabsentismus sowie dessen Folgen entgegenzuwirken. Das Engagement und die Bemühungen von Lehrkräften, Eltern, Schulsozialarbeitern in den Schulen selbst sind die ersten Maßnahmen, um Schulabsentismus vor Ort zu begegnen. Maßnahmen der freien Jugendhilfe wie das Projekt „empower“ der Ruhrwerkstatt oder die Jugendwerkstätten sowie Maßnahmen städtischer Institutionen wie der psychologischen und schulpsychologischen Beratungsstellen, Regionalteams der Jugendhilfe oder der Jugendgerichtshilfe sind nur einige Beispiele im vielschichtigen Tätigkeitsfeld der Vermeidung von Schulabsentismus.

 

Im Jahr 2014 ist die Wübben-Stiftung auf die Stadt Oberhausen zugegangen, um ein Früherkennungssystem hinsichtlich Schulabsentismus in Oberhausen zu finanzieren. Die Wübben-Stiftung fördert Projekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche und stellte den Kontakt zum Träger „Apeiros“ her. „Apeiros“ berät und unterstützt kommunale Partner, um Verfahren und Abläufe zu etablieren, die darauf zielen, Schulabsentismus präventiv zu begegnen.

 

Um die oben genannten Akteure im Tätigkeitsfeld Schulabsentismus in Oberhausen zu unterstützen, die Bemühungen zu verstärken sowie eine flächendeckende Bestandserhebung hinsichtlich der Fehlzeiten der Oberhausener Schülerinnen und Schüler zu erhalten, hat der Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung bereits im September 2015 erste Gespräche mit dem anerkannten Träger der Jugendhilfe „Apeiros“ geführt. Ziel ist es, dass diese Verfahren auch über die Projektlaufzeit von zwei Jahren hinaus weiter erfolgreich praktiziert werden. Kernpunkt des Engagements in der Stadt Oberhausen ist die Einführung der webbasierten Software „early bird“, in die Lehrkräfte die Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler übertragen, sie über die Software auswerten sowie nach Erstellung einer kommunalen Konzeption automatische Mechanismen (z. B. Erstellung eines Elternbriefes, Konsultierung der Schulsozialarbeit, Meldung an die zuständigen städtischen Stellen) auslösen. Die Software setzt folglich früher an, als die oben genannten bestehenden Maßnahmen.

 

Parallel zu den Gesprächen hat das Bildungsbüro im September 2015 ein Interessenbekundungsverfahren an den weiterführenden Schulen und den Grundschulen durchgeführt. Resultat des Verfahrens waren positive Rückmeldungen von allen angesprochenen Schulen.

 

Daraufhin wurden die Gespräche mit „apeiros“ und der Wübben-Stiftung intensiviert. Mit den Kooperationspartnern im Rahmen einer Einführung des oben genannten Systems (Schulaufsicht, Regionalkonferenz, tangierte Fachbereiche im Bereich Kinder, Jugend, Bildung, Bereich Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Bereich Recht, Stabstelle Strategisches IT-Management) wurden mehrere Abstimmungsgespräche geführt.

 

Am 28. Februar 2017 unterzeichnen die Stadt Oberhausen, der Träger „apeiros“ und die Wübben-Stiftung eine Vereinbarung zur Einführung des Früherkennungssystems „early bird“ zur Vermeidung von Schulabsentismus.

 

Kernpunkt der Vereinbarung ist die Einführung des Systems „early bird“ an allen weiterführenden Schulen sowie bei Bedarf an den Grundschulen. „Apeiros“ bietet der Stadt Oberhausen eine Standardisierung beim Umgang mit Schulabsentismus über das Früherkennungssystem an. Kosten entstehen der Stadt Oberhausen durch die Nutzung (z. B. Pflege, Wartung, Lizenzgebühren) während der zweijährigen Projektzeit nicht. Nach Ablauf der Projektlaufzeit und Bewährung des Projektes werden diese Kosten ab 2019 in den IT-Haushalt der Stadt Oberhausen eingestellt (200 EUR pro Schuljahr pro Schule, zuzüglich MwSt.). Über die Fortführung des Früherkennungssystems wird erst nach einer Evaluation nach Ablauf der Projektlaufzeit entschieden.

 

„Apeiros“ schult, berät und begleitet die Schulen bei der Einführung der Software bis diese an den Schulen funktionsfähig ist und von den Lehrerinnen und Lehrern genutzt werden kann.

 

Die Wübben Stiftung sichert die Förderung von Apeiros zur Durchführung dieses Projektes für den Zeitraum von 01.02.2017 bis 01.02.2019.

 

Folgender Ablaufplan ist vorgesehen:

 

Zur Unterstützung der Nachhaltigkeit arbeitet die Stadt Oberhausen (AG Jugendhilfe/Schule) im Hinblick auf die oben genannten Mechanismen, die das System auslösen, ein entsprechendes Konzept aus. Die Koordinierung übernimmt der Fachbereich 3-1-20/Allgemeine Verwaltung.

 

Die Konzeption zielt auf eine signifikante Verringerung der ermittelten Zahl der Schulverweigerer fünf Jahre nach dem Projektende. Die benannten Organisationseinheiten der Stadt werden nach Projektende gemeinsam mit „Apeiros“ und der Wübben Stiftung eine gemeinsame Bewertung der Wirkung des Projektes vornehmen.

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