Beschlussvorlage - B/16/2387-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Für die mit freien Trägern für das Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 zur Sicherstellung des

Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 3 Jahren

bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil der für diese Plätze

festgelegten Kindpauschalen.

 

Für die plusKITA-Förderung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz die Fortsetzung des

Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) sowie für die Sprachfördereinrichtungen

gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 24.02.2016

(Drucksache B/16/1532-01 in Verbindung mit Drucksache B/16/0075-01).

 

Die an die Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden in der laufenden Finanzplanung beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, in Höhe von 30.500.000 EUR berücksichtigt.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] (siehe Begründung)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) fordert eine jährliche Überplanung der Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen dieser Planung ist festzulegen, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Die Entscheidung auf örtlicher Ebene hierzu obliegt dem Jugendhilfeausschuss.

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde der Vorschlag zur zukünftigen Struktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen in Abstimmung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet. Die Planung wurde auch dem Jugendamtselternbeirat vorgestellt.

 

Grundlagen/Ziele für die Entwicklungsplanung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 sind:

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt
  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr
  • Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013)
  • Die Beachtung der Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen
  • Die Betreuungsprofile der Kindertageseinrichtungen im laufenden Kindertageseinrichtungsjahr
  • Die tatsächliche Belegung der o. g. Betreuungsprofile
  • Die verbleibenden Kinder zum kommenden Kindertageseinrichtungsjahr
  • Die von den Eltern benannten Bedarfe über die Anmeldungen in KTE und KTP
  • Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers
  • Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile

 

Nach Ablauf des Planungsverfahrens umfasst die Versorgungsquote für unter 3-jährige Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle zum kommenden Kindertageseinrichtungsjahr 37,42%. Die Versorgungsquote für Kinder ab 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen beträgt 92,03%.

 

Wie bereits in den Vorjahren (Drucksache B/15/3323-01 sowie B/16/0661-01) berichtet, hat sich der Bedarf an Betreuungsplätzen gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren steigend entwickelt. Der Bereich 4-5/ Statistik und Wahlen hat diese Entwicklung in der Aktualisierung der Bevölkerungsvorausberechnung in 2015 bestätigt (vgl. JHA 26.08.2015, Drucksache M/16/0822-01).

Diese Bedarfslage macht es erforderlich das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen (vgl. JHA 29.06.2016 „Entwicklungsplan zur Frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung“, Drucksache M/16/1799-01) zu sichern.

 

 

Als temporäre Maßnahme zur Bedarfsdeckung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2017/2018 haben die Träger von Kindertageseinrichtungen wieder einer befristeten Platzausweitung im Rahmen der Betriebserlaubnis sowie der individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung zugestimmt. Es werden zusätzlich insgesamt 430 Plätze vorgehalten, davon 232 in den KTE freier Träger sowie 198 Plätze in städtischer Trägerschaft. Darin enthalten sind 110 Bereitschaftsplätze in sechs städtischen Kindertageseinrichtungen im Vorgriff der sich im Bau befindlichen neuen Kindertageseinrichtungen (vgl. JHA vom 14.12.2015 Drucksache B/16/1340-01).

 

Die zusätzlichen 232 Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss, vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährsträger für den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindertageseinrichtungsjahr übernimmt. Die Mehrbelastung an städtischen Zuschüssen für freie Träger beträgt rund 161.455 EUR und wird aus den im Haushaltsplan 2017 beim Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101, zur Verfügung stehenden Mitteln von 30.500.000 EUR finanziert. Die Zustimmung zu den Platzausweitungen steht aus Sicht der freien Träger im Zusammenhang mit der ebenfalls vorgelegten Vorlage (Drucksache B/16/2299-01) zur Verlängerung der freiwilligen Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile.

 

 

Zum Kindertageseinrichtungsjahr 2014/15 hatte der Jugendhilfeausschuss seinerzeit beschlossen die plusKITA – Förderung gemäß §§ 16a sowie 21a KiBiz für den max. Förderzeitraum von fünf Jahren zu gewähren (Drucksache B/16/0075-01). Die Förderung der Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b in Verbindung mit 21b KiBiz wurde zunächst auf zwei Jahre festgelegt, in Erwartung bevorstehender Entwicklung und Qualifizierungen zu neuen Sprachförderinstrumenten. Die Festlegung und Qualifizierung auf neue landesweite Sprachförderinstrumente ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Somit fehlt die Datengrundlage zur Ermittlung neuer Kriterien. Die Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII, in der alle Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten sind, verständigte sich im vergangenen Jahr darauf diese Förderung auf den max. Förderzeitraum von fünf Jahren fortzusetzen, analog zu den plusKITA, somit bis Ablauf des Kindertageseinrichtungsjahres 2018/19.

 

 

Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:

 

-          Die Gesamtzahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden Kindergartenjahr 5.333 Plätze. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre wird mit einer Bedarfsdeckung von rd. 92,03 % gesichert.

 

-          Für Kinder unter 3 Jahren werden 1.766 Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgehalten. Das entspricht einer Bedarfsdeckung von rd. 37,42 %.

 

Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung umfasst 248 Plätze davon 5 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kindern erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt werden konnte.

 

Das Betriebskostenvolumen für die 81 Kindertageseinrichtungen in Oberhausen beträgt rd. 47,0 Mio. Euro. Die städtische Belastung für die zu gewährenden Zuschüsse an die Träger beträgt insgesamt rd. 19,0 Mio. Euro. Die Ausgaben wurden in der laufenden Finanzplanung beim Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101, berücksichtigt.

 

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Angebotsprofile Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung fristgerecht zum 15.03.2017 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist im April 2017 zu erwarten.

 

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