Berichtsvorlage - M/16/2430-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Aus der Anlage ist die Datengrundlage für die Bildung von Eingangsklassen der Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 zu ersehen.

 

Die Daten basieren auf den Angaben der Schulleitungen nach den Anmeldeterminen sowie einer erneuten detaillierten Abfrage Januar 2017.

 

Zum Vergleich wurden die Anmeldezahlen nach den Anmeldeterminen 2016/2017 sowie die mit Beschluss des Rates vom 13.11.2006 (Drucksache Nr. B/14/2007-01) festgelegten Zügigkeiten für die Oberhausener Grundschulen angegeben. Aufgrund von gemeindeübergreifenden Umschulungsanträgen und Nachmeldungen sind bis Juli 2017 wie in den Vorjahren noch Veränderungen zu erwarten. Über die sich dann ergebenden Schülerzahlen wird im Rahmen der Schulstatistik berichtet.

 

Mit Inkrafttreten des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ist der Schulträger verpflichtet, die Klassenbildungen für alle Schulen nach der sog. Kommunalen Klassenrichtzahl durchzuführen. Diese Kommunale Klassenrichtzahl ergibt sich, in dem die Anzahl aller angemeldeten Kinder (ohne Kinder der Förderschulen aber mit Kindern im Gemeinsamen Lernen – GL) durch den Faktor 23 geteilt wird, die Zahl wird nach unten gerundet und um eine weitere Klasse verringert. Das Ergebnis entspricht der Anzahl der Eingangsklassen, die insgesamt an allen Grundschulen in Oberhausen gebildet werden dürfen. In Oberhausen dürfen nach dieser Berechnung 76 Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/2018 auf die 32 Grundschulen verteilt werden.

 

Die Bandbreiten für die Klassengrößen der Eingangsklassen betragen bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen auf 25 zu begrenzen.

 

Nach intensiven Gesprächen zwischen der Unteren Schulaufsicht und der Schulverwaltung wurden - wie aus der Anlage ersichtlich ist – 70 Klassen gebildet.

 

Hierbei wurde berücksichtigt, dass Schulen, die Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) in der Jahrgangsstufe 1 führen, möglichst keine Ablehnungen aussprechen müssen, da die Kinder dieser IVK in der Regel während des laufenden Schuljahres in die Regelklassen wechseln.

 

An der Concordiaschule und an der Landwehrschule werden jeweils 3 Eingangsklassen gebildet, da diese Schulen von einigen Eltern, deren Kinder an der Brüder-Grimm-Schule bzw. der Luisenschule bereits eine Ablehnung erhalten haben, als Zweitwunsch genannt wurden.

 

In der 6. Kalenderwoche fanden seitens des Schulträgers und der Unteren Schulaufsicht Abstimmungsgespräche mit Schulleitungen statt, die Kinder ablehnen müssen. In diesen und auch nachfolgenden Gesprächen wurde eine intensive Beratung durch den Schulträger und die Untere Schulaufsicht wahrgenommen, um die Schulleitungen bei der Entscheidung über die Aufnahmen und Ablehnungen bestmöglich zu unterstützen.

 

Die Eltern wurden in der 7. Kalenderwoche durch die Schulleitungen über Ablehnungen und ab der 8. Kalenderwoche über Aufnahmen informiert. Dabei wurden den Eltern, deren Kinder eine Ablehnung von der gewünschten Schule erhalten haben, ortsnahe Alternativen angeboten.

 

 

 

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Anlagen

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