Beschlussvorlage - B/16/2385-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016 im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung, ehemals Bereich 1-4/Schule (D40000014)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Rosemarie Predeik
- Verantwortung:
- Herr Gohlke , Herr Ewich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.02.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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09.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zu-ständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 490.000 EUR für das Haushaltsjahr 2016 im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung, ehemals Bereich 1-4/Schule bei der Kostenart 543188 – Fremdleistungen Beschaffungswesen zu.
Auftrag (Finanzstelle) | Bezeichnung | Sachkonto (Finanzp.) | Bezeichnung | Betrag |
(D40000014) | Deckungsring Fremdleistungen | 543115 543188 | FL Postaufwendungen FL Beschaffungswesen | 490.000 EUR
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Deckungsvorschlag
Einsparungen im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung (D40000031) in Höhe von 70.000 EUR sowie
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 420.000 EUR.
Sachverhalt
Begründung
Im Deckungsring D40000014 Fremdleistungen Bereich 3-1:
Sachkonto 543115/FL Postaufwendungen: 45.460 EUR
Sachkonto 543188/FL Beschaffungswesen: 3.170.240 EUR
waren für 2016 also insgesamt 3.215.700 EUR eingeplant.
Darin sind die Leistungsbereiche
FL Postaufwendungen
FL Beschaffung Ge-/Verbrauchsgüter
FL Beschaffung durchlaufende Posten (Schülerbeförderung u. a.)
Medienwerkstatt OGM sowie die Schulbudgets aller städtischen Schulen (Schul-konten) enthalten.
Im Zuge der Neuordnung der vertraglichen Beziehung zwischen Stadt und OGM wurde der Ansatz in Höhe von 3,2 Mio. EUR zu niedrig angesetzt. Der Gesamtansatz des Leistungsverzeichnisses FL im Haushaltsplan 2016 entsprach den Vorgaben der HSP-Maßnahme 135D. Aufgrund fehlender Erfahrungen war die Verteilung der vorgesehenen Einsparpotenziale nicht exakt planbar. Durch die Haushalts-bewirtschaftung war der Bedarf in 2016 um 344.993 EUR niedriger als das Jahres-ergebnis 2015.
Die Verminderung der Aufwendungen konnte trotz erhöhter Bedarfe durch zunehmende Schülerzahlen mit Migrationshintergrund erreicht werden.
Ein überplanmäßiger Betrag in Höhe von 22.730 EUR wurde von Bereich 1-1 am 05.01.2017 bereitgestellt, damit offene Rechnungen der OGM GmbH für November 2016 gezahlt werden konnten.
Nach der Zusammenstellung der OGM-Rechnungen für Dezember 2016 am 26.01.2017 stellt sich die Aufwandsituation wie folgt dar:
Ansatz3.238.430,00 EUR
Aufwendungen3.238.430,00 EUR
Restbetrag 0,00 EUR
Offene Rechnungen 490.000,00 EUR
Fehlbedarf 490.000,00 EUR
Mit der OGM GmbH besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung, der Bedarf ist daher unabweisbar.
Der Schulträger ist gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Außerdem ist u. a. eine am all-gemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Folgende Beschaffungen wurden während der Haushaltssperre vom Kämmerer nach Einzelanforderung genehmigt: Hygiene-, Reinigungs- und Erste-Hilfe-Material, Büromaterial, spezielle Lernmittel sowie Haushaltswaren und -geräte, die für das Mittagessen in den Schulen unbedingt notwendig waren. Hinzu kommen die von den Schulen beim Kämmerer beantragten Aufwendungen aus dem jeweiligen Schul-konto. Die Beschaffung von Schulbüchern ist gemäß § 96 Schulgesetz verpflichtend und wurde vom Kämmerer generell freigegeben. Die Aufwendungen nur für die Beschaffung der Schulbücher belaufen sich auf 868.527 EUR.
Im Deckungsring konnten folgende Aufwendungen nicht verringert werden, weil es sich um laufende Verträge handelt, die für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unbedingt erforderlich waren:
Schülerspezialverkehr insbesondere an zwei Förderschulen
Schillerschule und Albert-Liebmann-Schule: 639.599 EUR
Bade- und Sportfahrten zu den Trainingsstätten: 429.130 EUR
Schulmilch: 153.525 EUR
Leasing- und Mietkosten für Kopierer und IT-Geräte: 157.655 EUR
Entsorgungskosten für Laub, Sperrmüll u. a.: 57.860 EUR
Mittagessen an der Schillerschule: 42.761 EUR.
