Beschlussvorlage - B/16/2382-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 128.000 EUR beim Auftrag 310003010300 – Realschulen, Kostenart: 523100 – Erstattungen an das Land für das Haushaltsjahr 2016 zu.

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 128.000,00 EUR.

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

In 2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine Revision des Programms „Geld oder Stelle“ in Oberhausen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass von den für das Schuljahr 2010/2011 zugewiesenen Fördermitteln in Höhe von 663.100,00 Euro Fördermittel in Höhe von 106.466,00 Euro zurückgefordert worden sind.

 

Neben der finanziellen Rückforderung musste die Stadt Oberhausen Auflagen erfüllen:

 

  • Erstellung von rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheiden.
  • Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule, Träger der Jugendhilfe und dem Schulträger abschließen.
  • Personelle Umstrukturierung im damaligen Bereich Schule vornehmen.

 

Im Rahmen der intensiven Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde der Stadt Oberhausen die Chance eröffnet, die vorliegenden Zuwendungsbescheide für die Schuljahre 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 erneut zu prüfen. Für diese Prüfung gab es zum damaligen Zeitpunkt durch die Bezirksregierung keine festgelegte Zeitschiene, sondern die Bezirksregierung räumte der Stadt Oberhausen die Möglichkeit ein, erst einmal alle Rahmenbedingungen für eine förderkonforme Abrechnung zu schaffen.

Am 05.09.2016 wurde die Stadt Oberhausen von der Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert, die noch fehlenden und geprüften Schlussverwendungsnachweise für das Programm „Geld oder Stelle“ einzureichen.

 

Die Bezirksregierung hat dem Schulträger die Möglichkeit gegeben, erneut die Verwendungsnachweise zu prüfen.

 

Für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 lagen dem Schulträger keine Verwendungsnachweise vor. Diese Verwendungsnachweise und Abrechnungsunterlagen mussten bei den Trägern des Programmes „Geld oder Stelle“ angefordert werden. Die letzten Belege sind Anfang Dezember 2016 in der Verwaltung eingegangen.

 

Der Fachbereich 3-1-80 hat nochmals alle Unterlagen der Schuljahre 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 geprüft. Die Prüfung konnte daher erst am 16.12.2016 abgeschlossen werden auf der Grundlage eines vorläufigen Verwendungsnachweises.

 

Aus dem Förderprogramm „Geld oder Stelle“ können nur ausschließlich Personalkosten finanziert werden.

 

Nicht förderfähige Ausgaben, die nun zurückgezahlt werden müssen, sind vor allem:

 

  • Sachkosten
  • Mieten
  • Investitionskosten
  • Personalkosten für die Küchenkräfte
  • Keine Einstellung von gewinnorientiere Unternehmen
  • Erhöhte Overheadkosten

 

Nach jetziger Prüfung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien sind Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 127.202,55 Euro für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 zu leisten. Im Schuljahr 2013/2014 wurden die Mittel förderkonform abgerechnet.

 

Durch die Beschlussfassung erübrigt sich eine Zinszahlung in Höhe von 30.402,98 EUR an die Bezirksregierung.

 

Durch die Übertragung der Vergabe und Prüfung der Fördermittel in den
Fachbereich 3-1-80, die Besetzung einer 0,5 Stelle (Verwaltung Offener Ganztag und Geld oder Stelle) sowie eine intensive Beratung durch die Bezirksregierung, führten zu dem Ergebnis, dass seit dem Schuljahr 2013/2014 die Abrechnungen des Programms „Geld oder Stelle“ förderkonform erfolgt.

Loading...