Berichtsvorlage - M/16/2421-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.03.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Das bestehende Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vom 20.11.1999 erfuhr mit Inkrafttreten der Novellierung vom 15.12.2016 eine umfassende Reform, um zunächst den Entwicklungen der Rechtsprechung der letzten Jahre Rechnung zu tragen, darüber hinaus die Weiterentwicklung bestehender Instrumentarien zu stützen, aber auch ganz gezielt die Position der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken.
Zur Begründung der Neuregelung gibt die Landesregierung an, dass im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen nach wie vor eine vollständige Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht ist. Auch die Berichte, die seit 2003 regelmäßig alle drei Jahre seitens der Landesregierung zur Umsetzung des LGG gegenüber dem Landtag erstellt wurden, zeigen – neben Fortschritten auf einigen Ebenen – auch einen Fortbestand struktureller Benachteiligungen zu Lasten von Frauen (vgl. Drucksache 16/12366 aus 06/2016). So bestehen nach wie vor Unterrepräsentanzen von Frauen in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen, in Führungsfunktionen und in Gremien.
Die Novellierung des LGG umfasst daher im Wesentlichen drei Schwerpunkte:
- Die Weiterentwicklung der bestehenden Quotenregelung, um die beruflichen Entwicklungschancen von Frauen zu verbessern und einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu leisten (z. B. Bevorzugung von Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Übertragung höherwertiger Vorgesetzten- oder Leitungsfunktionen an Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis – soweit eine Auswahlentscheidung zu treffen ist – sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen).
- Die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten über eine Stärkung ihrer Rechtsstellung und mehr Klarheit hinsichtlich ihrer Rolle im Verhältnis zur Dienststellenleitung sowie in Bezug auf weitere dienstliche Aufgaben (z. B. Rechtswidrigkeit einer Maßnahme bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragen, Kodifizierung des Klagerechts, Recht auf Hinzuziehung externen Sachverstands).
- Klarere Adressierung des rechtlichen Instrumentariums zur Herbeiführung einer geschlechtergerechten Gremienbesetzung und verbindlicheren Fassung der Quotierungsregelung (z. B. 40 Prozent Frauen in wesentlichen Gremien wie Aufsichts- und Verwaltungsräten, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung (regelmäßige Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse und Kuratorien und Gremien, die durch die oberste Landesbehörde im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit als wesentlich bestimmt werden), ausgenommen sind die unmittelbar oder mittelbar aus Volkswahlen hervorgegangenen Vertretungskörperschaften).
Die neue Gesetzeslage fließt in die Fortschreibung des Frauenförderplans (zukünftig Gleichstellungsplan) mit ein – die Gremienvorlage ist für den Sommer 2017 vorgesehen.
Der Verwaltungsvorstand hat sich am 07.02.2017 bereits inhaltlich mit den Änderungen des LGG befasst.
Der Prozess der Umsetzung der gesetzlichen Inhalte im Kontext der Personalauswahl ist in enger Abstimmung durch den Bereich 4-1/Personal und Organisation zu initiieren. Diesem werden die hier beigefügten Anlagen zur Verfügung gestellt.
Die jeweiligen Neufassungen und konkreten Formulierungen können dem angeführten Link sowie der beigefügten Anlage entnommen werden.
Link:
- Gesetzentwurf und Begründung zum Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts, Drucksache 16/12366 des Landtags Nordrhein-Westfalen:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-12366.pdf
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,2 kB
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