Berichtsvorlage - M/16/2327-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Sozialausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 09.04.2014 (B/15/3388-01), den Bedarf an „Ambulant Betreutem Wohnen“ für Personen nach § 67 SGB XII (über-65-Jährige) sicherzustellen. Auf Grund des Beschlusses wurde mit dem Diakonischen Werk eine Leistungs- und Prüfungs- und eine Vergütungsvereinbarung für den Leistungsbereich geschlossen. Die Stundenvergütung in der zuletzt geschlossenen Vergütungsvereinbarung war mit einem Stundensatz von 50,57 EUR festgelegt und bis zum 29.02.2016 befristet.

 

Der Landschaftsverband Rheinland hat seine Stundenvergütung für den Personenkreis der unter-65-Jährigen angepasst.

Um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten, wurde die angemessene Stundenvergütung entsprechend den Sätzen des Landschaftsverbandes Rheinland wie folgt angepasst:

 

rückwirkend ab 01.03.2016 bis 31.01.2017              52,71 EUR

ab 01.02.2017              53,70 EUR

 

Die Geltungsdauer der Vergütungsvereinbarung wurde bis zum 28.02.2018 verlängert. Durch die Anpassung zum 01.02.2017 ist pro Fall von einer jährlichen Mehrbelastung von ca. 488,00 EUR auszugehen. Aktuell nehmen drei Personen an der Maßnahme teil. Bei der Berechnung wurde das maximale Jahresbetreuungsbudget von 156 Stunden zugrunde gelegt.

 

 

Bezug

 

Drucksache B/15/3388-01 vom 09.04.2014

 

Bei zurzeit drei betreuten Personen ergibt sich rückwirkend ab 01.03.2016 eine Erhöhung von 847,44 EUR für das Jahr 2016. Für das Jahr 2017 ergibt sich eine Erhöhung von 476,40 EUR pro Betreutem.

 

 

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Anlagen

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