Antragsvorlage - A/16/2397-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Punkt 3 wie folgt ändern:

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Lärmaktionsplan im Sinne des Gesundheitsschutzes zu überprüfen (Grundgesetzt Artikel 2 (2)) und die notwendige Korrekturen schnellstens durchzuführen. Sie wird beauftragt, die hierfür benötigten Finanzmittel zu benennen und Vorschläge zur Finanzierung zu erarbeiten.

 

Punkt 4 wie folgt ändern:

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die betreffenden externen Institutionen, insbesondere die Deutsche Bahn AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Düsseldorf auf, die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen des städtischen Lärmaktionsplanes möglichst bald umzusetzen. Der Rat der Stadt Oberhausen appelliert an die Bundes- und Landesregierung die notwendigen gesetzlichen Regelungen schnellstens durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Laut Artikel 2 (2) des Grundgesetzes hat " jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.."  Lärm ist nachgewiesener Maßen gesundheitsschädlich. Gegen die gesundheitsschädlichen Einwirkungen des Lärms sind BürgerInnen und ArbeiterInnen zu schützen. Gesundheitsschutz ist eine Pflichtaufgabe der ArbeitgeberInnen (Arbeitsschutz) aber auch der öffentlichen Hände (Kommune, Land, Bund). Diese Aufgabe ist konsequent und kompromisslos wahrzunehmen.

 

Weitere Begründung folgt mündlich

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