Beschlussvorlage - B/16/2383-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016 im produktgruppenspezifischen Deckungsring 3-1 / Kinder, Jugend, Bildung, ehemals Bereich 1-4 / Schule (D03010001), hier: Offener Ganztag.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Melanie Knut-Sikora
- Verantwortung:
- Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.02.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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09.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für den Offenen Ganztag in Höhe von 320.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt zu:
Auftrag (Finanzstelle) | Bezeichnung | Sachkonto (Finanzp.) | Bezeichnung | Betrag |
310003010100 (PN0301) | Grundschulen | 501900 (700001) | Aufwendungen für sonstige Beschäftigte | 320.000 EUR |
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 320.000,00 EUR.
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage
Mit der Einführung der offenen Ganztagsschule in NRW in 2003 wurde festgelegt, dass die Finanzierung durch Landes- und kommunale Mittel erfolgt.
Das Land zahlt einen Grundfestbetrag pro Schuljahr und Kind. Zudem werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel zugewiesen.
Die Fördersätze werden jedes Jahr zum 01.08. um jeweils 3 % erhöht.
Der Schulträger erbringt für die Durchführung des offenen Ganztags einen Eigenanteil, der sich ebenfalls zum 01.08. eines jeden Jahres um 3 % erhöht. Auf den Eigenanteil können Elternbeiträge angerechnet werden.
Im Schuljahr 2016/2017 besuchen 4.492 Kinder den Offenen Ganztag. Dies sind 293 Kinder mehr als im Schuljahr 2015/2016 (4.199 Kinder).
Am 23.06.2003 beschloss der Rat der Stadt Oberhausen die Einführung der Offenen Ganztagschule im Primarbereich (OGS) ab dem Schuljahr 2003/2004 (Drucksache-Nr. B/03/3271). Teil der Ratsvorlage waren die für den Besuch der OGS zu erhebenden monatlichen Elternbeiträge:
Vollzahler50,00 Euro
Geschwisterkinder25,00 Euro
Bezieher/innen von Wohngeld40,00 Euro
Geschwisterkinder20,00 Euro
Bezieher/innen von Leistungen aus dem SGBII/XII und AsylBLG zahlen keinen Beitrag.
(Hinweis: der Rat der Stadt Oberhausen hat am 21.11.2016 eine Elternbeitragssatzung beschlossen, die ab dem 01.08.2017 zur Anwendung kommt – vgl. B/16/2056-01)
Die jährlichen Elternbeitragseinnahmen – Rechnungsergebnis 2015 –
1.168.393,00 Euro werden zur anteiligen Deckung der städtischen Aufwendungen für die Offene Ganztagsschule genutzt.
Seit der Einrichtung des Offenen Ganztages in Oberhausen zahlt die Stadt Oberhausen jedem Träger im Offenen Ganztag zusätzlich zum Landeszuschuss 500,00 Euro pro Kind. Der Landeszuschuss wird direkt an die Träger weitergeleitet.
Der Haushaltsansatz 2016 wurde auf der Basis der Anzahl der OGS Kinder aus Herbst 2015 geplant.
Landesweit melden die Schulen dem Schulträger nach den Osterferien die voraussichtliche Anzahl der OGS Kinder für das kommende Schuljahr. Erst nach den Herbstferien steht die verbindliche Anzahl der Kinder fest. Durch Zuwanderung und Flüchtlingsentwicklung nehmen die OGS Kinder zahlenmäßig unterjährig zu. Diese Zahl ist nicht planbar.
Schuljahr | Anmeldungen Teilnehmer/-innen in Oberhausen | Zuwachs |
2012/2013 | 3954 | + 11 |
2013/2014 | 3965 | + 66 |
2014/2015 | 4031 | + 168 |
2015/2016 | 4199 | + 293 |
2016/2017 | 4492 |
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2.Entwicklung in 2016
Im Haushalt 2016 wurden 1.910.500,00 Euro unter der Kostenart 432100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte veranschlagt.
Hieraus wird der Zuschuss der Stadt Oberhausen alle 2 Monate aufgeteilt in 5 x 100,00 Euro pro Kind auf der Grundlage der tatsächlich vorhandenen Kinder an die Träger überwiesen.
Durch den Fachbereich 3-1-80 wurden am 14. Dezember 2016 zuletzt 231.000,00 Euro aus dem Auftrag 310003010100, Sachkonto 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte an die Träger gezahlt, außer an den Verein zur Betreuung von Schulkindern.
Da auf dem Sachkonto 501900 kein Budget mehr vorhanden war, wurde nach Rücksprache mit dem größten Träger des Offenen Ganztages, dem Verein zur Betreuung von Schulkindern, vereinbart, dass der restliche kommunale Zuschuss aus 2016 für die Kinder im Offenen Ganztag erst im Jahr 2017 gezahlt werden kann. Die Stadt Oberhausen muss daher noch 215.350,00 Euro aus 2016 an den Verein zur Betreuung von Schulkindern überweisen.
3.Rückzahlung an die Bezirksregierung Düsseldorf
Am Ende jeden Jahres kommt es zur Rückzahlung der Träger an die Bezirksregierung für nicht verausgabte Fördermittel im Personalbereich. Die Träger finden nicht immer zeitnah auf freie Stellen geeignetes Personal, sodass Vakanzen entstehen und die Mittel nicht verausgabt werden können. Die Träger haben 96.287,32 Euro auf das städtische Konto überwiesen. Die Rückzahlungen sind in den Deckungsring D03010001 geflossen. Diese Mittel müssen unter enger Zeitvorgabe an die Bezirksregierung weitergeleitet werden. Jedoch war der Deckungsring verausgabt, bevor die Weiterleitung an die Bezirksregierung erfolgte, sodass der Betrag von 96.287,32 EUR ebenfalls überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
4.Zusammenfassung
Folgende (nicht planbare) Gründe haben zur dazu geführt, dass der Planansatz nicht auskömmlich war:
gestiegene Anzahl der Kinder im Offenen Ganztag
eine gestiegene Anzahl der beitragsfreien Eltern
Rückzahlung an die Bezirksregierung
Demzufolge ist eine Lücke im Deckungsring D03011001 entstanden, die zu einer Überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 311.637,00 Euro für das Jahr 2016 führt.
In den vorherigen Haushaltsjahren wurden über diesen Deckungsring die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
5.Ausblick 2017
Der Fachbereich 3-1-80 hat mit dem Bereich Finanzen für das Haushaltjahr 2017 verabredet, dass die Prognosezahlen (erster Tag nach den Osterferien) für Planung der Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Durch eine unterjährige Anmeldung kann für das Haushaltsjahr keine genaue Kinderzahl festgelegt werden. Im Anschluss werden notwendige Anpassungen vorgenommen.
