Beschlussvorlage - B/16/2317-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 3,0 Planstellen innerhalb des Fachbereichs 3‑1‑40/Erzieherische Hilfen, hier im Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“

 

Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 182.400 EUR im Deckungsring Personal (D00000001)

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]182.400 Euro

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Innerhalb des Fachbereichs 3-1-40/Erzieherische Hilfen, hier im Allgemeinen sozialen Dienst (ASD), wurden in der Zeit von Juni 2015 bis zum heutigen Tage 18,5 Planstellen zusätzlich eingerichtet; ebenfalls sind noch fünf Planstellen zur Bearbeitung der Fälle unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen (UMA) notwendig gewesen.

 

Diese erheblich gestiegene Fallzahl wirkt sich auch auf die Fallzahlen der Mitarbeiter/innen in dem Sachgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe aus.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist für die administrative Umsetzung der Hilfen zur Erziehung verantwortlich. In diesem Aufgabengebiet werden die verwaltungsrechtlichen Entscheidungen, die zur Einrichtung einer Hilfe notwendig sind, getroffen. Gleichzeitig zieht sie bei stationären und teilstationären Hilfen die Eltern zum Kostenbeitrag heran.

 

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung durch die Firma Con_sens wurde der Fallzahlenschlüssel von 1:180 bestätigt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bereits ein Stellenmehrbedarf festgestellt, welcher auch unmittelbar abgedeckt wurde.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen im ASD hat sich auch die durchschnittliche Fallzahl der wirtschaftlichen Jugendhilfe erheblich erhöht.

 

Bei einer Fallzahl von 2276 (incl. 167 Fälle UMA; Durchschnitt der Fallzahlen für den Zeitraum 07-11/2016) und einem Fallschlüssel von 180 pro vollzeitäquivalente Planstelle ergibt dies einen Bedarf von aufgerundet 12,5 Planstellen. Derzeit sind 9,5 Planstellen in diesem Sachgebiet vorhanden. Die beiden Arbeitsgruppenleiter sind hälftig von der Fallbearbeitung befreit.

 

Somit ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 3,0 Planstellen.

 

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