Beschlussvorlage - B/16/2316-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Lernzentrums im Bert-Brecht-Haushier: Umsetzung einer Zuschussmaßnahme
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Andrea Hagedorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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24.01.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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01.02.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.02.2017
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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08.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
a) den Ausbau eines leerstehenden Ladenlokals im Bert-Brecht-Haus zu einem Lerncenter mit Anbindung an die Zentralbibliothek und die VHS
b) außerplanmäßige (investiv) sowie überplanmäßige (konsumtiv) Mittel wie folgt zur Verfügung zu stellen:
investiv
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanz-position | Bezeichnung | Betrag/EUR |
830004040200100 | Lernzentrum BBH | 785100 785120 | AiB Hochbau AiB Hochbau HOAI OGM | 32.370,00 11.180,00 |
konsumtiv
Auftrag | Bezeichnung | Kosten-art | Bezeichnung | Betrag/EUR |
830004040201 | Öffentliche Bibliotheken | 527198
543188 | Aufw. für Nutzungsentgelte / Ausstattungsgegenstände OGM FL Beschaffungswesen |
59.950,00 |
Deckungsvorschlag
Eine Zuwendungsgewährung aus dem Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ in Höhe von 83.088,00 EUR (90% des Gesamtauszahlungs-/Aufwandsbetrages in Höhe von 92.320 EUR) liegt vor. Der Eigenanteil in Gesamthöhe von 20.412,00 EUR wird sowohl durch Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit (14.420,00 EUR) sowie Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit (5.992,00 EUR) finanziert. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für 2017 wird eingehalten.
investiv
830004040200100 | Lernzentrum BBH | 681100 | Zuweisung vom Land | 29.130,00 |
konsumtiv
830004040201 | Öffentl.Bibliotheken | 414100 | Zuweisung vom Land | 53.958,00 |
Sachverhalt
Begründung
Lernzentrum im Bert-Brecht-Haus
Eine Kooperation von Stadtbibliothek und Volkshochschule
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hatte einen Projektaufruf zum Landesprogramm „Zuweisung für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ gestartet. Kommunen wurden aufgefordert bis zum 28.10.2016 Förderanträge für Vorgaben einzureichen.
Der Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum beteiligte sich mit einem Antrag für ein Lernzentrum im Bert-Brecht-Haus.
Im Quartier „Innenstadt“ liegt der Anteil von Empfängern von Leistungen nach SGB II bezogen auf die Altersgruppe 0 bis 65 Jahren bei 34,9 % (OB gesamt 16,7 %), bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist der Anteil der Leistungsempfänger wesentlich höher, hier liegt der Wert für den Innenstadtbereich bei 56,3 % (OB gesamt 28,2 %)[1]. Die Sozialstruktur des Quartiers weist darauf hin, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche in ihren familiären Situationen nicht die Medien vorfinden, die sie für ihre Bildungsbedürfnisse benötigen.
Durch den Ausbau eines leerstehenden Ladenlokals im Bert-Brecht-Haus zu einem Lerncenter mit Anbindung an die Zentralbibliothek und die VHS können zusätzliche Einzel- und Gruppenarbeitsplätze zum Lernen und Lesen angeboten werden, ergänzt um Medien zur Unterstützung des Vor-Ort-Lernens.
Das Lernzentrum mit seinen Angeboten richtet sich speziell an Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 7 bis 12. Lernsoftware und begleitende Literatur werden dort zur Verfügung stehen, die die Schwerpunktthemen des Lernstoffes der jeweiligen Klassenstufe abdecken.
Das Besondere an dem 70 Quadratmeter großen Lernzentrum im Erdgeschoss der Zentralbibliothek ist, dass der offen gestaltete, nur durch eine große Tür bzw. einen offenen Durchgang abgetrennte Raum, je nach Bedarf schnell und einfach umgestaltet werden kann. Die Gruppenarbeitsplätze werden so gestaltet, dass der Raum genauso gut als zusätzlicher Vortrags- oder Seminarraum genutzt werden kann.
Die Nutzerinnen und Nutzer können in diesem Center eigenständig Erfahrungen mit neuen Medien und Informationstechnologien machen, sich auf Prüfungen vorbereiten oder Kursinhalte am Computer wiederholen, sich beruflich weiterqualifizieren oder einfach durch Spaß am Lernen fit im Kopf bleiben.
Das Lernzentrum wird ebenso bei Veranstaltungen wie Bibliothekseinführungen für Schulklassen oder bei Vorträgen und Workshops zum Einsatz kommen.
Ausstattung:
- WLAN-Zugang im Rahmen der Nutzungsbedingungen des Bert-Brecht-Hauses
- 6 stationäre PCs mit Internetzugang und Office-Anwendungen sowie Down-/ und Upload-Möglichkeiten
- 5 Einzel- und 3 Gruppenarbeitsbereiche
- 5 Tablets zur freien Nutzung
- Präsenzbibliothek mit Unterrichtsmaterialien, Lernhilfen, EDV-Lernprogrammen auf CD-ROM
- E-Learningangebote wie eine Lernplattform mit Onlinekursen und Lernmaterialen
Gemäß Ausstattungsplanung ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 59.950 EUR vorgesehen. Eine diesbezügliche konkrete Zuordnung (Erwerb von Anlagevermögen / Kostenart 527198-Nutzungsentgelte sowie Beschaffungswesen OGM / Kostenart 543188-Beschaffungswesen Fremdleistungen OGM) kann erst nach Feststehen der Ausschreibungsergebnisse erfolgen. Etwaige Zuwendungsbeträge, die künftige Aufwendungen für Nutzungsentgelte betreffen, sind ggfls. per Rechnungsabgrenzung zu passivieren und dementsprechend dem jeweiligen Aufwandsjahr zuzuordnen.
Mit Datum 21. November 2016 wurden mit dem Zuwendungsbescheid 04/111/16 Mittel in Höhe von 83.088 EUR bewilligt. Die verbindliche Kassenwirksamkeit weist aktuell jeweils Beträge in Höhe von 41.544 EUR sowohl für das Jahr 2017 als auch für das Jahr 2018 aus. Eine Änderung der Kassenwirksamkeit zugunsten des HH-Jahres 2017 wurde bereits beantragt. Eine diesbezügliche Entscheidung steht noch aus. Falls dem Antrag nicht entsprochen wird, ist die Gesamtförderung in Höhe von 83.088 EUR weiterhin gesichert. In Bezug auf den Deckungsvorschlag für das HH-Jahr 2017 würde sich jeweils nur eine Teilverschiebung vom Landesförderungsbudget zu allgemeinen Deckungsmitteln ergeben.
Die Projektmaßnahme soll bis zu den Sommerferien 2017 umgesetzt werden.
[1] Sozialatlas der Stadt Oberhausen, Daten 2014
