Beschlussvorlage - B/16/2305-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen sowie Benennung von Mitgliedern und Stellvertreter/innen für den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Jehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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06.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt, den Abschnitt „Mitglieder“ des Kapitels II. 2. „Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“ aus den Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen (s. Drucksache B/16/2095-01) in der aus der Anlage ersichtlichen Weise zu ergänzen.
- Der Rat der Stadt benennt als Vertreterinnen/ Vertreter des Rates für den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
Frau/Herrn……………..………..Stellvertreter/in Frau/Herr…………………………….
Frau/Herrn……………..………..Stellvertreter/in Frau/Herr……………………………..
Sachverhalt
Begründung
I. Ausgangslage
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 19. Dezember 2016 die „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“ (nachstehend auch „Leitlinien“ genannt) beschlossen (s. Drucksache Nr. B/16/2095-01). In den Leitlinien sind unter Punkt II.1. die Zusammensetzung (Mitglieder) und die Aufgaben des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung beschrieben. Überlegungen zur konkreten Zusammensetzung (hier: Stellvertreter/innen für die Mitglieder) und Ausgestaltung (hier: Vergütung der Mitglieder) des Arbeitskreises machen eine Ergänzung der Leitlinien erforderlich.
II. Zu Beschlussvorschlag 1
In Ziff. II. 2. der Leitlinien ist festgelegt, dass der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung sich aus acht Mitgliedern aus den drei Bereichen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik zusammensetzt. Stellvertreter/innen sind in der bisherigen Fassung der Leitlinien nicht vorgesehen. Da es immer wieder zur Verhinderung einzelner Mitglieder kommen kann, erscheint es sinnvoll, Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die einzelnen Mitglieder zu benennen bzw. zu wählen; dies soll auch ausdrücklich in den Leitlinien geregelt werden. In einer Synopse (s. Anlage) sind die entsprechenden Ergänzungen der Leitlinien durch hervorgehobenes Schriftbild dargestellt.
Darüber hinaus wird klarstellend die Frage der Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit der Mitglieder durch einen neuen Passus in den Leitlinien geregelt. Wie bei den Beiräten der Projekte der „Sozialen Stadt“ ist die Tätigkeit der Mitglieder des Arbeitskreises aus der Bürgerschaft und Politik ehrenamtlich. Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung sollen im Sinne des § 17 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen werden. Für die Vertreter/innen der Verwaltung kommen solche Ansprüche ohnehin nicht in Betracht, da sie im Rahmen ihrer Dienstpflichten an den Sitzungen des Arbeitskreises teilnehmen. Auch diese Ergänzung ist in der Synopse dargestellt (s. Anlage).
III. Zu Beschlussvorschlag 2
Zusammensetzung des Arbeitskreises
Für die Politik sind zwei Vertreterinnen / Vertreter sowie je eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter aus den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen als Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung vorgesehen. Das Wahlverfahren erfolgt analog § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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9,1 kB
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