Beschlussvorlage - B/16/2304-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in den Produktbereichen 11 'Ver- und Entsorgung' und 12 'Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV'.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Jaqueline Huhn
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in den Produktbereichen 11 'Ver- und Entsorgung' und 12 'Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV' wie folgt zu:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
110011020200Abfallbeseitigung529102Sonst. Aufwendungen für 98.350
(PN1102)(7200.04)Dienstleistungen – WBO
110012050100Straßenreinigung529102Sonst. Aufwendungen für 110.230
(PN1102)(7200.04)Dienstleistungen – WBO
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren für Abfallbeseitigung (Auftrag 110011020200 / Sachkonto 432100 ‘Benutzungsgebühr Abfallbeseitigung‘) und für Straßenreinigung (Auftrag 110012050100 / Sachkonto 432100 ‘Benutzungsgebühr Straßenreinigung‘).
Sachverhalt
Begründung
Der Haushalt 2016 wurde am 16.11.2015 im Rat der Stadt verabschiedet. Da zu diesem Zeitpunkt die Gebührenbedarfsberechnungen für die Gebührenhaushalte noch nicht abgeschlossen waren, haben die letztlich der Kalkulation zugrundeliegenden Erträge und Aufwendungen im Haushaltsplan 2016 keine Berücksichtigung finden können. Die Bescheide bzw. Mitteilungen mit den für die Kalkulation notwendigen Daten erfolgen grundsätzlich Ende Oktober / Anfang November eines jeden Jahres.
Im aktuellen Fall ist für Dienstleistungen WBO im Bereich der Abfallbeseitigung und der Straßenreinigung ein Betrag von 18.900.990 EUR veranschlagt. Der in der Gebührenbedarfsberechnung einkalkulierte Betrag belief sich schließlich auf 19.121.460 EUR.
Da in den Kalkulationen die Aufwendungen durch Erträge in entsprechender Höhe gedeckt sind, werden auch die erforderlichen Mehraufwendungen durch tatsächlich erzielte Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren kompensiert. Das Jahresergebnis 2016 wird somit nicht verschlechtert.
