Beschlussvorlage - B/16/2356-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)auf der Grundlage des Haushaltssanierungsplans 2012 ff., Maßnahme 115 (Sportstättenkonzeption), die Sanierung und Umgestaltung der Sportfreianlage Mülheimer Straße als Fördermaßnahme (460.000,00 EUR Gesamtauszahlungsbudget sowie 414.000,00 EUR Gesamteinzahlungsbudget = 90%ige Refinanzierung) und

 

b)die außerplanmäßige Bereitstellung eines Auszahlungsbudgets in einer Gesamthöhe von 460.000,00 EUR

 

 

Invest.-MaßnahmeSportanlageFinanzpos.BezeichnungBetrag

250008010300400Sportfreianlage

Mülheimer Straße785200AiB Tiefbau401.000,00 €

 

250008010300400Sportfreianlage

Mülheimer Straße785201AiB Tiefbau Ing.59.000,00 €

 

Deckungsvorschlag:

 

 

Invest.-MaßnahmeSportanlageFinanzpos.BezeichnungBetrag

250008010300400Sportfreianlage681100Investitionszuweisung

Mülheimer StraßeLand207.000,00 €

 

 

Invest.-MaßnahmeSportanlageFinanzpos.BezeichnungBetrag

250008010300400Sportfreianlage785210AiB Tiefbau OGM

Mülheimer Straße253.000,00 €

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sportausschusssitzung am 07.04.2016 hat die Verwaltung die Sportstättenkonzeption 2016 ff. vorgestellt. Hierfür gab es breite Zustimmung seitens der Politik. Eine der dargestellten Maßnahmen war die Sanierung und Umgestaltung der Sportfreianlage an der Mülheimer Straße, neben der Hans-Jansen-Sporthalle.

 

Diese innerhalb einer Grünfläche liegende und über 40 Jahre alte Bewegungs-/Sportfläche wird wegen ihres maroden Zustandes in den vergangenen Jahren kaum noch frequentiert. Die betreffende Fläche liegt an der Grenze der beiden Sozialraumquartiere „Innenstadt“ und „Marienviertel-West“, ist frei zugänglich und wurde in früheren Jahren intensiv von Kindern und Jugendlichen genutzt. Auch die sich in unmittelbarer Nähe der Fläche befindenden drei Schulen (Adolf-Feld-Schule, Fasia-Jansen-Gesamtschule, Heinrich-Heine-Gymnasium) würden diese Fläche gerne wieder zur Durchführung eines qualifizierten Sportunterrichts nutzen.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 wurden aufgrund einer ersten Planung Mittel in Höhe von 390.000,00 EUR in den Investitionshaushalt 2017, Maßnahmen-Nr. 250008010300400, eingestellt (ohne jegliche Einzahlungsbeträge).

 

Am 29.09.2016 erhielt die Sportverwaltung Kenntnis vom Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“. Anträge für dieses Programm mussten bis zum 28.10.2016 beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Mit Datum vom 17.10.2016 hat die Stadt Oberhausen einen entsprechenden Antrag mit einem Gesamtvolumen von 460.000,00 EUR gestellt. Die Erhöhung der Maßnahmenkosten ergab sich aus der Konkretisierung der Planung.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 21.11.2016 wurde der Stadt Oberhausen eine Maßnahmenförderung in Höhe von 414.000,00 EUR (90% der angemeldeten Gesamtkosten) durch das Land NRW bewilligt. Der Eigenanteil beträgt 46.000,00 EUR.

 

Bei einem Ortstermin am 20.12.2016 wurde den Vertretern der Schulen, welche die modernisierte Anlage zukünftig nutzen wollen, die Planung vorgestellt. Anregungen der Schulvertreter (Sportlehrer, Vertreter der Schülervertretungen, Ausschuss für den Schulsport) wurden diskutiert und gerne aufgenommen. Das Ergebnis der bisherigen Planungsgespräche, die Planskizze Mülheimer Straße, Stand 17.01.2017, liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Die Kassenwirksamkeit des Bewilligungsbescheides weist aktuell einen Einzahlungsbetrag in Höhe von 207.000 EUR für das Jahr 2017 und einen Betrag von ebenfalls 207.000 EUR für das Jahr 2018 aus. Eine Änderung zugunsten des Haushaltsjahres 2017 (Teilbetrag in Höhe von 372.321 EUR) wurde bereits beantragt. Unabhängig des Ergebnisses ist eine 90%ige Gesamtrefinanzierung der Maßnahme weiterhin gegeben.

 

Durch vorgenannte Beschlüsse werden somit lediglich die Anpassungen im städtischen Haushalt zur ordnungsgemäßen Maßnahmendurchführung vorgenommen. Etwaige Anpassungen für das Haushaltsjahr 2018 werden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen dokumentiert.

 

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Anlagen

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