Berichtsvorlage - M/16/2364-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sporthallenentwicklungsplanung - Sanierungsmaßnahmen in Sport- und Turnhallen -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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09.02.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
In der Sitzung des Sportausschusses am 29.10.2015 wurde der durch die Bergische Universität Wuppertal gefertigte Abschlussbericht zur Sporthallenkonzeption ausgiebig diskutiert. Thematisiert wurde im Plenum u. a. auch die Frage des Neubaus oder der umfangreichen Sanierung der Sport- und Turnhallen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das Durchschnittsalter der städtischen Sport- und Turnhallen liegt nach Feststellung der Universität Wuppertal deutlich über dem Landesdurchschnitt.
In der Sportausschusssitzung am 07.04.2016 fasste der Sportausschuss einstimmig den Beschluss, die Verwaltung mit der Prüfung der Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten der Universität Wuppertal zur Sporthallenentwicklungsplanung zu beauftragen.
Folgende Themenfelder sollten danach berücksichtigt werden:
- Sicherung der Infrastruktur
- Sanierung und Neubau
- Trends und Prognosen
- Optimierung von Planungs- und Belegungsmanagement
Zu dem Themenbereich „Sanierung und Neubau von Sporthallen“ hat die Verwaltung am 04.05.2016 die OGM GmbH damit beauftragt, den aktuellen Sanierungsstand für alle städtischen Sport- und Turnhallen zu ermitteln. Nach umfangreicher Grundlagen- und Detailarbeit hat die OGM GmbH der Stadt Oberhausen das Ergebnis ihrer Ermittlungen im Dezember 2016 vorgelegt.
Die entsprechende Aufstellung ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die Aufstellung stellt den Sanierungsaufwand der Sport- und Turnhallen in den drei Stadtbezirken dar und enthält auch eine Priorisierung darüber, welche Sport- und Turnhallen den höchsten Sanierungsbedarf haben. Danach besteht für die städtischen Sport- und Turnhallen folgender Sanierungsbedarf:
Für 51 Sport- und Turnhallen insgesamt: 6.776.800,00 €
zuzüglich 19 % MwSt.: 1.287.592,00 €
Gesamtaufwand brutto: 8.064.392,00 €
Diesen Kosten ist das Architektenhonorar hinzuzurechnen.
Differenziert betrachtet entfallen von diesen Gesamtkosten auf
15 Großsporthallen brutto 2.827.142,50 €
37 Schulturnhallen bzw. Turnhallen auf städt. Sportanlagen: brutto 5.237.249,50 €
Entsprechend den Handlungsempfehlungen der Universität Wuppertal soll im weiteren Verfahren geprüft werden, ob ggf. Hallenneubauten oder die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll erscheinen.
Nach den Feststellungen der Universität Wuppertal wird die „eigentliche Sportfunktion“ der Sport- und Turnhallen von den Nutzern generell positiv beurteilt (Allgemeinzustand), allerdings fehlt in vielen Sport- und Turnhallen die sog. „Komfortfunktion“. Hiermit ist eine moderne und optisch ansprechende Gestaltung der Hallen und insbesondere auch der Nebenräume (Umkleiden, Duschräume, Toiletten etc.) gemeint.
Verwaltungsintern zu prüfen ist darüber hinaus auch die Frage der Finanzierung von evtl. Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen. Insbesondere ist zu prüfen, ob möglicherweise eine Finanzierung der Kosten über Fördermittel des Bundes oder des Landes erfolgen kann, z. B. über das Kommunale Investitionsfördergesetz NRW (KInvFÖG) oder über das Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Nicht zuletzt werden Sport- und Turnhallen ganzjährig montags bis freitags von 08:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr durch den Schulsport und den „offenen Ganztag“ der Schulen genutzt (= ca. 64 % der Wochennutzungszeit, mo. – fr.).
Zudem muss auch noch ein Abgleich mit den Maßnahmen erfolgen, die durch die OGM GmbH im Rahmen der Verträge mit ihren Nachunternehmern zur Gebäudeunterhaltung und -instandsetzung bis 2021 bereits erfasst und beauftragt sind.
Zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Sport- und Turnhallenlandschaft sind zudem die Entscheidungen zur Fortschreibung des Bildungsplans abzuwarten. Von diesen Entscheidungen wird es auch abhängen, ob Standorte von Schulturnhallen erhalten bleiben oder ggf. aufgegeben werden.
Auch die Nachfolgenutzung der Grundstücke von bereits aufgegebenen Schulstandorten, auf denen sich Turnhallengebäude befinden, wird für die Gestaltung einer zukunftsweisenden Sporthallenlandschaft von Bedeutung sein.
Weiterhin zu betrachten sind die Standorte, die dem Schul- und Vereinssport aktuell durch die Flüchtlingsproblematik nicht zur Verfügung stehen.
Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung über weitere Prüfergebnisse und geplante Maßnahmen berichten und diese ggf. dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorlegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,8 kB
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(wie Dokument)
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125,4 kB
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