Beschlussvorlage - B/16/2363-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss stimmt dem Abschluss eines Überlassungsvertrages über eine Grundstücksfläche auf der städtischen Sportanlage Alsfeld mit dem Verein SC Glück-Auf Sterkrade 1937 e. V. zu.

 

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Konsequenzen

Bezug

B/16/0750-01 – Investitionszuschuss im Rahmen der Sportpauschale

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen ist Eigentümerin der Sportanlage Alsfeld, Dachsstraße 2d, 46149 Oberhausen. Der auf dieser Anlage beheimatete Verein SC Glück-Auf Sterkrade 1937 e. V. plant die Erweiterung des dort vorhandenen Jugendraums.

 

Aus Gründen der Planungssicherheit und der Finanzierung hat der Verein die Verwaltung um den Abschluss eines langfristigen Überlassungsvertrages gebeten.

 

Die Sportverwaltung schlägt vor, dieser Bitte zu entsprechen und mit dem Verein einen  Überlassungsvertrag (s. Anlage) über die benötigte Grundstücksfläche zu schließen.

 

Verträge dieser Art hat die Stadt Oberhausen in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Vereinen geschlossen, die auf städtischen Sportanlagen vereinseigene Gebäude/Räume errichtet haben.

 

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Anlagen

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