Beschlussvorlage - B/16/2319-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewässerentflechtung Handbach / Laubgraben
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 645.000,00 EUR bei Investitionsmaßnahme 560011030100100 – Versickerung Niederschlagswasser, Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten. Die verbindliche Gesamtkreditvorgabe der Bezirksregierung wird eingehalten.
Sachverhalt
Begründung
Im Jahr 2003 / 2004 wurde seitens der Emschergenosschenschaft ein Modellprojekt zur Abkopplung Handbach / Laubgraben von der städtischen Kanalisation entwickelt. Im Rahmen einer Landesförderung fertigte ein Planungsbüro in 2005/2006 im Auftrag der Emschergenossenschaft eine Machbarkeitsstudie. Auf dieser Grundlage wurde in Abstimmung mit dem Bereich Umwelt, der Emschergenossenschaft und dem Bereich Tiefbau eine Durchführung des Projektes unter Inanspruchnahme einer ca. 80 %igen Förderung des Landes für „Fremdwassereinleitungen im Einzugsgebiet Emscher“ vereinbart. Die Maßnahme ist Bestandteil der Zukunftsvereinbarung Regenwasser aus dem Jahr 2005, mit der die Emschergenossenschaft und die verbandsangehörigen Städte eine Abkopplung von 15 % der befestigten Fläche von der Kanalisation in einem Zeitraum von 15 Jahren vereinbart haben.
Im Jahr 2009 beantragte die Emschergenossenschaft bei der Bezirksregierung eine 80 %ige Förderung zur Abkopplung des Handbach / Laubgrabens von der Kanalisation. Es war zunächst vorgesehen, dass die Genossenschaft die Maßnahmen im Sonderinteresse der Stadt durchführt. Aufgrund genossenschaftsinterner Überlegungen wurde diese Vorgehensweise jedoch nicht weiter verfolgt, so dass in 2011 zwischen der Stadt Oberhausen und der Emschergenossenschaft ein Zuwendungsvertrag geschlossen wurde. Dieser sieht vor, dass die Maßnahmen von der Stadt Oberhausen durchgeführt werden und die Emschergenossenschaft die ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes an die Stadt weiterreicht. Die Maßnahme hatte einen geplanten Umfang in Höhe von 1.676.530,00 EUR und wird über die Emschergenossenschaft in Höhe von 1.217.191,02 EUR gefördert. Es wird versucht, die anfallenden Mehrkosten über einen entsprechenden Nachfinanzierungsantrag beim Zuwendungsgeber abzudecken.
Die WBO GmbH wurde mit der Planung und Bauleitung der Maßnahme Gewässerentflechtung Handbach / Laubgraben beauftragt. Die Firma Böwingloh & Helfbernd erhielt im Rahmen einer von der WBO GmbH durchgeführten öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag und wurde mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Im Rahmen der Maßnahme zur Renaturierung des Handbachs wurde ein ehemals kanalisiertes, ca. 160 m langes Teilstück in offener Bauweise gestaltet. Dazu wurde u. a. entlang der südlichen Seite des neuen Fließgewässers eine ca. 4 m hohe Gabionenwand und an der nördlichen Flanke eine Böschung mit einer 45 Grad Neigung errichtet. Der überwiegende Teil dieser Stützwand, am Handbach, wurde im Zeitraum von Anfang Januar bis Mai 2014 erstellt. Kurz nach der Fertigstellung bildete sich ein Längsriss im Böschungsbereich der Gabionenwand. Die Gabionenwand hat sich auf einem Teilstück zunächst nach außen bogenförmig zum Handbach hin verformt und ist dann am 28.05.2014 eingestürzt. Die ausführende Firma wurde durch die WBO GmbH aufgefordert, die Gabionenwand durch geeignete Mittel abzustützen und zu entlasten um weitere Schäden abzuwenden.
Zur Ursachenfeststellung und weiteren Vorgehensweise wurde ein Gutachter beauftragt.
Das Resultat der Begutachtung ist, dass die Schäden auf fehlenden Angaben der geotechnischen Bearbeitung und fehlerhafte erdstatischen Berechnungen sowie die für die Berechnung getroffenen konstruktiven Annahmen zurückzuführen sind.
In enger Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten wurde ein Konzept und eine Planung entwickelt, wie die eingestürzte Gabionenwand standfest neu errichtet werden kann und welche Nachbesserungen notwendig sind.
Für die Umsetzung der Maßnahme (Rückbau bzw. Wiederherstellung der Gabionenwand sowie Planungsleistungen) wurde bereits im Jahre 2016 ein überplanmäßiges Auszahlungsbudget in Höhe von 690.000,00 EUR durch Ratsbeschluss vom 09.05.2016 (Drucksachen-Nr. B/16/1639-01) bereitgestellt. Für die bisher entstandenen Kosten wird die Stadt Oberhausen die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH in Regress nehmen. Eine verbindliche Zusage der Kostenübernahme der WBO GmbH liegt dem Bereich 5-6/Tiefbau vor. Die WBO GmbH ihrerseits wird versuchen, die Regressansprüche über eine Versicherungsleistung der eigenen Versicherung (Kommunaler Schadenausgleich) bzw. die Versicherung des Bodenmechanikers/externen Statikers abzudecken.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurde davon ausgegangen, dass das aus dem Vorjahr neu veranschlagte Budget in Höhe von 690.000,00 EUR ausreichen wird. Es war bei der Haushaltsaufstellung 2017 inkl. Veränderungsnachweisung nicht vorhersehbar, wie das Ausschreibungsergebnis für die notwendigen Arbeiten für die Erstellung einer dauerhaft standfesten Böschung am Handbach ausfallen würde.
Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses belaufen sich die Baukosten zur Umsetzung der Maßnahme auf rund 1.100.000,00 EUR zuzüglich 20 % Ingenieurleistungen (220.000,00 EUR )sowie 15.000,00 EUR zur Verlegung einer Trinkwasserversorgungsleitung, so dass im Jahre 2017 insgesamt 1.335.000,00 EUR benötigt werden. Es wird ein überplanmäßiges Auszahlungsbudget in Höhe von 645.000,00 EUR (Finanzstelle 560011030100100 –Versickerung Niederschlagswasser, Finanzposition 785230 –AiB Tiefbaumaßnahmen WBO) benötigt.
Durch vorgenannte vorgeschlagene Verfahrensweise ist nach aktuellem Sachstand ein ordnungsgemäßer Abschluss der Gesamtmaßnahme gewährleistet.
