Beschlussvorlage - B/16/2313-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den vorliegenden Nahverkehrsplan

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/0801-0118.05.2015

M/16/1752-0128.06.2016

M/16/2274-0119.12.2016

M/16/1392-0102.02.2016

M/16/1285-0108.12.2015

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 (B/16/0801-01) die Ver­waltung beauftragt, den Nahverkehrsplan fortzuschreiben. Daraufhin wurde in Zusammenar­beit mit dem Aachener Planungsbüro ivv, das sich im Ausschreibungsverfahren durchgesetzt hat, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Januar 2016 wurde in allen drei Stadtbezirken Bürgerworkshops durchgeführt. Parallel dazu konnten per E-Mail Anregungen und Hinweise gegeben werden. Auch das Jugendparlament und die STOAG-Beschäftigten wurden einbezogen.

 

Auf Grundlage aller Hinweise sowie den Erfahrungen der STOAG und der Verwaltung wur­den unter Beratung von ivv verschiedene Maßnahmen entwickelt. Insgesamt wurden 16 Maßnahmen entwickelt und mit der Öffentlichkeit, benachbarten Aufgabenträgern, den Ver­kehrsunternehmen und proBahn, erörtert. Alle Anregungen, die im Rahmen des Beteili­gungsverfahrens eingegangen sind, können der Synopse im Anhang entnommen werden. Aus der Bearbeitung sind folgende vorrangig umzusetzende Maßnahmen hervorgegangen:

 

  • Einrichtung eines 15-Minuten-Taktes auf der Straßenbahnlinie 112. Dadurch werden fast alle Fahrten von Mülheim bis Oberhausen durchgebunden. Ausnahmen sind Fahrten zu Zeiten des Taktwechsels bzw. um den Takt zu verdichten oder auszudünnen. Auf Wunsch der Mül­heimer Verkehrsgesellschaft (MVG) ist der Umsetzungstermin von Juni 2017 auf den 08.01.2017 vorgezogen worden. (M/16/2274-01).
  • Optimierung des Nachtexpress-Netzes: Insbesondere im Bereich Sterkrade soll der An­schluss an den RE19 verbessert werden. Dazu werden die bestehenden Anschlüsse im Stadtgebiet auf ihre Nutzung überprüft und beibehalten, sofern eine Nachfrage nach den Anschlussverbindungen besteht. Da viele Anschlüsse überprüft werden und detaillierte Ab­sprachen mit proBahn erforderlich sind, liegt aktuell noch kein Konzept vor. Dieses wird nach Abschluss der Planungen im Planungsausschuss vorgestellt.
  • Anschluss der Linie SB94 an die Straßenbahnlinie 105 im Bereich der Straße „Schemmanns­feld“. Zu diesem Thema laufen noch Abstimmungen mit der Essener Verkehrs-AG (EVAG).

 

Der Nahverkehrsplan legt weiterhin mit einer Vielzahl von Aussagen fest, in welcher Qualität der Nahverkehr in Oberhausen zu erbringen ist. Dazu zählt unter anderem, dass der regel­mäßig einzusetzende Fahrzeugtyp – also Solobus oder Gelenkbus – oder der Betrieb der Kunden-Center festgelegt wird. Außerdem werden die Ausstattung der Haltestellen und Fahrzeuge oder die maximal zulässige Fahrtdauer ins nächste Stadtbezirkszentrum detail­liert beschrieben. Im Rahmen des Nahverkehrsplans werden auch Kriterien festgelegt, wie weit der Weg höchstens zur nächsten Haltestelle sein soll und wie viele Abfahrten von die­sen Haltestellen stattfinden sollen.

 

Der Nahverkehrsplan trifft auch Vorkehrungen, um das gesetzlich festgelegte Ziel der voll­ständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Jahr 2022 zu erreichen. Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, alle Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei herzustellen. Andere Aufgaben­träger legen eine Mindestzahl an Ein- und Aussteigern fest, unter der kein Ausbau der Halte­stelle stattfindet. Dies ist in Oberhausen nicht vorgesehen. Der Nahverkehrsplan legt Krite­rien fest, anhand derer eine Reinfolge zum Ausbau der noch nicht ausgebauten Haltestellen gebildet werden soll. Da der Ausbau aber auch von der Gewährung von Fördermitteln ab­hängt, sind einige Haltestellen bereits jetzt als Ausnahme definiert worden, da ihr Ausbau bis zum Jahr 2022 nicht garantiert werden kann. Die Stadt Oberhausen und die STOAG bemü­hen sich fortlaufend um den Erhalt von Fördermitteln, sodass im Jahr 2017 weitere 13 Halte­stellenpositionen barrierefrei ausgebaut werden können.

 

Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage, um die Vergabe der Verkehrsleistung über 2019 hinaus zu steuern. Dazu benennt der Nahverkehrsplan die wesentlichen Aspekte, die bei der Erbringung der Leistung zu beachten sind. Das heißt, aus den Vorgaben des Nahverkehrs­plans werden die Inhalte der Leistungsbeschreibung abgeleitet.

 

 

 

 

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Anlagen

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