Beschlussvorlage - B/16/2301-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 173.800,00 EUR im Produktbereich 12, Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV, Produktgruppe 1201 – Öffentliche Verkehrsflächen – für die Baumaßnahme „Ausbau B-Plan 457 Egelbusch von Dorstener Straße bis Ende“, Finanzstelle 560012010104400 –Egelbusch-, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen.

 

Deckungsvorschlag

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten. Die verbindliche Gesamtkreditvorgabe der Bezirksregierung wird eingehalten.

 

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Konsequenzen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Arbeiten für den Ausbau B-Plan 457 Egelbusch von Dorstener Straße bis Ende wurden durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) öffentlich im April 2016 ausgeschrieben. Die Submission fand am 04.05.2016 statt. Die Auftragsvergabe der Bauarbeiten in Höhe von 158.093,27 EUR wurde durch den Finanz- und Personalausschuss am 12.09.2016 (B/16/0568-01) beschlossen. Weiterhin erfolgte die Beauftragung der Öffentlichen Beleuchtung in Höhe von 15.625,71 EUR im Jahre 2016.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurde davon ausgegangen, dass die Maßnahme „Ausbau B-Plan 457 Egelbusch von Dorstener Straße bis Ende“ im Jahre 2016 baulich fertiggestellt und auch kassentechnisch abgewickelt wird.

 

Aufgrund von Abstimmungsschwierigkeiten konnte die Umsetzung der Maßnahme nicht im Jahre 2016 erfolgen.

 

Es war bei der Haushaltsaufstellung 2017 inkl. Veränderungsnachweisung nicht vorhersehbar, dass die Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden in der Finanzplanung lediglich Finanzmittel für die anschließende Begrünung berücksichtigt.

 

Da die Fertigstellung und Abrechnung der beauftragten Maßnahme „Ausbau B-Plan 457 Egelbusch von Dorstener Straße bis Ende“ im Jahre 2017 erfolgen soll und eine diesbezügliche Verpflichtung im Vorjahr bereits eingegangen wurde, wird ein überplanmäßiges Auszahlungsbudget in Höhe von 173.800,00 EUR benötigt.

 

 

 

 

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