Beschlussvorlage - B/16/2261-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Jugend 2016hier: Überplanmäßige Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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25.01.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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02.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.093.780,00 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ Auftrag 310006050691 „Asylbewerber und Flüchtlinge“ zu.
Sachkonto | Bezeichnung | Betrag |
533136 | Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen – ambulante und flexible Hilfen | 95.703,00 EUR |
533220 | Leistungen Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (stationäre Unterbringung incl. Pflegefamilien) | 970.857 EUR |
533120 | Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (Vollzeitpflege Minderjährige) | 27.220,00 EUR |
Mehraufwendungen gesamt: |
| 1.093.780,00 EUR |
Deckungsvorschlag
Deckung von 1.093.780,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2016 wurde die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 4.529.785,00 EUR erteilt (siehe Drucksache B/16/1949-01). Die zu diesem Zeitpunkt über die Bearbeitungssoftware Logodata prognostizierten Gesamtaufwendungen für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) im Haushaltsjahr 2016 lagen bei 4.529.785,00 EUR. Diese Prognoseerstellung auf der Basis der Daten aus dem Bearbeitungsprogramm Logodata musste im November 2016 angepasst werden, da aktuelle Fall- und Kostenentwicklungen im September nicht in die Prognose mit einfließen konnten. In der Weiterbearbeitung zum Controlling mit geplanter externer Unterstützung von Con_sens ist Anfang 2017 ein besser geeignetes Prognoseinstrument zu entwickeln.
Veränderte gesetzliche Grundlagen u. a. § 42a SGB VIII erfordern die Anpassung bisheriger stationärer Jugendhilfeangebote. Diese bedingen umfangreiche Maßnahmen im Clearingverfahren für UMA. Nachfolgende Hilfen sind ziel- und wirkungsorientiert im Rahmen der Hilfeplanung einzusetzen. Aufgrund der rasanten Entwicklung zur Aufnahme von UMA mangelt es noch an der erforderlichen Bandbreite an entsprechenden Hilfe- bzw. Unterbringungsvarianten, so dass in Oberhausen, wie auch in anderen Kommunen, ein Belegungsstau in vorhandenen kostenintensiven Einrichtungsarten besteht.
Eine Überprüfung der Aufwendungen Anfang Dezember hat ergeben, dass aufgrund des weiteren Anstiegs der Fallzahlen UMA, die bisher prognostizierten Aufwendungen für das Jahr 2016 weitere 1.093.780,00 EUR benötigt werden.
Fallzahlenentwicklung Hilfe zur Erziehung 01.01.2016-30.12.2016 (Auswertung aus Logodata*)
*Bearbeitungssoftware Wirtschaftliche Jugendhilfe
Monat | 2016 | UMA |
Januar | 1919 | 76 |
Februar | 1968 | 94 |
März | 1995 | 98 |
April | 2043 | 115 |
Mai | 2047 | 120 |
Juni | 2082 | 122 |
Juli | 2100 | 128 |
August | 2111 | 129 |
September | 2130 | 139 |
Oktober | 2108 * | 141 * |
November | 2025 * | 146 * |
Dezember | 1910 *Prognose 2200 | 146 *Prognose 160 |
*Die Monate Oktober bis Dezember 2016 sind aufgrund fehlender Rechnungsstellung noch nicht vollständig abgerechnet. Hierdurch ergibt sich für den Monat Dezember 2016 die bisher über Rechnungsstellung bereits erfasste Fallzahl und die zu erwartende Fallzahl (Prognose).
Steuerungsansatz:
Optimierung der Situation erfolgt durch eingeleiteten Fachaustausch und Qualitätsdialog mit Anbietern im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
Kostenerstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen
Die Aufwendungen für Erzieherische Hilfen für UMA werden durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 100% erstattet. Wegen des hohen Aufkommens von Kostenerstattungsansprüchen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat sich das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport dazu entschieden, im Haushaltsjahr 2017 Abschlagszahlungen für Kostenerstattungsansprüche einzuführen. Den NRW-Jugendämtern werden zunächst Abschlagszahlungen von 70% des Rechnungsbetrages für Neukostenfälle (Kosten ab dem 01.11.2015) gewährt. Die Abschlagszahlungen werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 sukzessive im Laufe des ersten Quartals an die Kommunen ausgezahlt. Die vollständigen Erstattungen an die Kommunen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt
