Berichtsvorlage - M/16/2326-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Deponieerweiterung Mülheim Kaßlerfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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01.02.2017
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Geplant
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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09.02.2017
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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09.03.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat darüber informiert, dass der Ruhrverband auf der etwa 10 ha großen Filterkuchendeponie auf der Ruhrinsel Raffelberg in Mülheim einen neuen Deponieabschnitt betreiben will („Deponie auf Deponie“). Während die alte Deponie, die sich bereits in der Stilllegungsphase befindet, hauptsächlich zur Ablagerung von Klärschlämmen (Filterkuchen), Altschlämmen, Sandfanggut sowie Schlacken und Aschen diente, soll der neue Deponieabschnitt als Monodeponie der Deponieklasse I (nicht gefährliche Abfälle mit sehr geringem organischen Anteil) für Reste aus der Klärschlammverbrennung genutzt werden. Der Deponiekörper soll dabei um ca. 24 m erhöht werden (höchster Punkt der Ablagerungsfläche liegt heute auf ca. 40,63 m NN, zukünftig auf ca. 64 m NN, siehe Anlage 2) und wird damit die gleiche Höhe erreichen wie die Deponie Kolkerhofweg.
Der Standort der Deponie liegt südlich der Inertstoff-Deponie Kolkerhofweg (auf der die Windenergieanlage gebaut werden soll) und auch südlich der Bahnstrecke Duisburg – Mülheim (siehe Anlage 1). Es handelt sich – genauso wie bei der Deponie Kolkerhofweg – um eine der im RFNP ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
Für dieses Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erforderlich. Als ein erster Verfahrensschritt fand für die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) am 18.11.2016 der sog. Scoping-Termin bei der Bezirksregierung statt, bei dem Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen sowie Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP festgelegt und sonstige für die Durchführung der UVP erheblichen Fragen erörtert wurden.
Der Bereich 2-2 Umweltschutz hat für die Stadt Oberhausen an diesem Termin teilgenommen und die bündelnde Gesamtstellungnahme der Verwaltung abgegeben. Dabei wurde insbesondere auf die notwendige Berücksichtigung der Kumulationswirkung mit der geplanten Windenergieanlage im Ruhrbogen (auf der Deponie Kolkerhofweg) hingewiesen. Weil durch die geplante Höhe der neuen Deponie eine weiterreichende Sichtbeziehung entstehen wird, wurden eine Erweiterung des Untersuchungsgebietes auf Oberhausener Stadtgebiet und entsprechende Visualisierungen gefordert, damit die Auswirkungen auf die Wohnfunktion und das Landschaftsbild umfassend berücksichtigt werden können.
Das Untersuchungsgebiet für das Landschaftsbild ist inzwischen entsprechend um Teilbereiche von Alstaden erweitert worden (siehe Anlage 3).
Der Ruhrverband beabsichtigt, nach Fertigstellung aller erforderlichen Gutachten voraussichtlich im Herbst 2017 bei der Bezirksregierung die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu beantragen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird dann frühestens Ende 2017 / Anfang 2018 erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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519,8 kB
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