Antragsvorlage - A/16/2286-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Etablierung eines Leasingmodells für Dienstfahrräder
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion
- Verantwortung:
- Stehr, Bandel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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26.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, den Bediensteten von Stadt und städtischen Tochtergesellschaften ein Leasingmodell für Dienstfahrräder anzubieten, das Ergebnis zeitnah im Fachausschuss vorzustellen und gegebenenfalls entsprechend umzusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Die Möglichkeit seitens des Arbeitgebers über eine Leasingfirma den eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen eines Leasingmodells Dienstfahrräder zur Verfügung zu stellen, wird von immer mehr Unternehmen wahrgenommen. Mit Bericht vom 25. August 2016 wurden in der WAZ u. a. die Unternehmen SAP, IBM oder RWW als Beispiele genannt. Aber auch kommunale Unternehmen wie z. B. die Stadtwerke in Rhede haben mit verschiedenen Leasingfirmen Kooperationsverträge für Dienstfahrräder geschlossen.
Bei diesem Leasingmodell sucht sich der Arbeitnehmer ein Fahrrad für den täglichen Gebrauch aus, welches anschließend durch eine der Leasingfirmen (z. B. Jobrad, Eurorad, Lease-a-Bike oder mein-dienstrad.de) als Leasinggeber erworben wird. Der Arbeitgeber schließt nun mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag (oft auch inklusive Wartungsvertrag) ab, zahlt also die monatlichen Raten und überlässt das Rad seinem Mitarbeiter zur Nutzung. Dem Arbeitnehmer wird die monatliche Leasingrate als Entgeltumwandlung anschließend regelmäßig vom Bruttolohn abgezogen, was sich steuerlich vorteilhaft für ihn auswirkt. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit wird ein neuer Vertrag für ein neues Fahrrad abgeschlossen oder aber der Arbeitnehmer erwirbt das alte Fahrrad zum Restkaufpreis.
Da das Dienstfahrrad aufgrund einer Neuregelung seit 2012 dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt (sog. „Dienstwagenprivileg“) ist, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer genau wie beim dienstlichen PKW mit dem Dienstfahrrad - sei es Hollandrad, Rennrad oder E-Bike - morgens zur Arbeitsstelle fahren kann, das Fahrrad aber nach Feierabend auch privat nutzen darf. Für die private Nutzung muss dann 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Gleichzeitig kann aber im Gegensatz zur Nutzung eines Dienstwagens für das tägliche Pendeln von der Wohnung zum Arbeitsort weiterhin die übliche Pauschale von 30 Cent pro Kilometer bei der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden.
Ein Rechenbeispiel der Leasingplattform jobrad.de verdeutlicht anschaulich die Einsparmöglichkeiten für Arbeitnehmer:

Aus Sicht der CDU-Fraktion kann die Einführung eines solchen Leasingmodells für Diensträder für die Bediensteten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und den CO2-Ausstoß senken. Rechenbeispiele der verschiedenen Leasingplattformen führen aus, dass bei der Nutzung von 6000 Fahrrädern statt Autos in einem halben Jahr der CO2-Ausstoß um 5 % reduziert werden könne.
Eine holländische Studie belegt außerdem, dass Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, pro Jahr im Durchschnitt einen Tag weniger krank sind als ihre Kollegen, die mit dem PKW anreisen. Eine Einbindung der Maßnahme in das betriebliche Gesundheitsmanagement ist daher ebenfalls sinnvoll und wervoll.
Darüber hinaus trägt ein solches Angebot der Oberhausener Stadtverwaltung sowie der städtischen Tochtergesellschaften entscheidend zur Steigerung der Motivation und zum Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Bediensteten bei.
Die Stadtverwaltung und ihre Tochtergesellschaften könnten mit diesem Angebot an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überdies als Vorbild für andere Unternehmen und Arbeitgeber in Oberhausen dienen.
Die weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
