Berichtsvorlage - M/16/2294-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewertungsmatrix des Anforderungsprofils für den Betrieb eines Jugendzentrums Osterfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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25.01.2017
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Am 02.11.2016 hat die Bezirksvertretung Osterfeld als Standort für das geplante Jugendzentrum Osterfeld die Gesamtschule Osterfeld beschlossen (Drucksachen-Nr.: B/16/2007-01). In Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft hat der Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung ein Anforderungsprofil für den Betrieb des Jugendzentrums erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss am 30.11.2016 vorgelegt (Drucksachen-Nr.: M/16/2119-01). Daraufhin wurde das Anforderungsprofil allen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit zugeleitet und in Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft §78 Jugendhilfeplanung, der Arbeitsgruppe Jugendarbeit und dem Beirat Osterfeld präsentiert. Die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit hatten bis 31.12.2016 die Möglichkeit, auf Grundlage des Anforderungsprofils Konzeptionen einzureichen.
Dem Bereich Kinder, Jugend, Bildung liegen Konzeptionen der Sozialistischen Jugend Deutschlands – „Die Falken“ Kreisverband Oberhausen sowie dem Evangelischen Kirchenkreis Oberhausen vor.
Es ist vorgesehen, den ausgewählten Träger in die Detailplanung und damit die Erarbeitung des Einzelförderantrages bis zum 01.12.2017 einzubeziehen (siehe Zeitplanung).
Die vorgelegten Konzeptionen werden derzeit durch die Jugendhilfeplanung sowie die Jugendpflege des Fachbereichs Jugendförderung bewertet. Der Jugendhilfeausschuss wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 08.03.2017 über die Auswahl des Trägers entscheiden.
Im Detail ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Nr. | Arbeitsschritt | Zeitablauf | Beschreibung |
Auftakt | 03.11.2016
| Das Anforderungsprofil wird über den Verteiler der AG-Jugendarbeit, der AG §78 Jugendhilfeplanung sowie der Steuerungsgruppe vorab verschickt. | |
AG §78 JHP | 17.11.2016 | In der Sitzung der AG §78 Jugendhilfeplanung wird das Anforderungsprofil vorgestellt und erläutert. | |
AG-Jugendarbeit | 24.11.2016 | In der Sitzung der AG-Jugendarbeit wird das Anforderungsprofil vorgestellt und erläutert. | |
JHA | 30.11.2016
| Im Rahmen einer Berichtsvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss das Anforderungsprofil zur Kenntnis vorgelegt. | |
Veröffentlichung Anforderungsprofil | 01.12.2016 | Nachdem der JHA das Anforderungsprofil zu Kenntnis erhalten hat, erhalten dieses die Mitglieder der Steuerungsgruppe schriftlich. | |
Beirat Osterfeld | 01.12.2016 | Das Anforderungsprofil wird dem Beirat Osterfeld vorgestellt. | |
Begehung | 06.12.2016 | Mit allen interessierten Trägern wird der Standort begangen. | |
Frist | 31.12.2016 | Potentielle Träger haben bis zum 31.12.2016 (Poststempel zählt) die Möglichkeit, ihre Konzepte einzureichen. | |
Sitzung der Steuerungsgruppe Evaluation OKJA | 23.01.2017 | Im Januar tagt die Steuerungsgruppe. In der Sitzung wird auch das Anforderungsprofil sowie die Bewertungsmatrix erläutert. | |
Sichtung | Januar 2017
| Der Bereich Kinder, Jugend, Bildung sichtet und bewertet die eingereichten Konzeptionen. | |
AG-Jugendarbeit AG §78 JHP | Januar 2017 | In der AG-Jugendarbeit und in der AG §78 Jugendhilfeplanung werden die Konzeptionen vorgestellt sowie die Bewertungsmatrix veröffentlicht. | |
JHA | 08.03.2017 | Entscheidung des JHA zur Trägerauswahl: Im Rahmen einer Beschlussvorlage werden dem JHA alle Konzeptionen vorgelegt. Der Bereich Kinder, Jugend, Bildung unterbreitet einen Beschlussvorschlag. Die Stellungnahme der AG-Jugendarbeit wird der Vorlage angehängt. | |
Bezirksvertretung Osterfeld (BV) | 14.03.2017 | Die BV Osterfeld erhält die Beschlussvorlage des JHA zur Kenntnis. | |
Jugendparlament | 04.04.2017 | Der ausgewählte Träger stellt die Konzeption im Rahmen einer Sitzung des Jugendparlaments vor und nimmt Empfehlungen auf. | |
Gesamtschule Osterfeld | April 2017 | Der ausgewählte Träger stellt die Konzeption der Schulkonferenz der Gesamtschule Osterfeld vor und nimmt Ideen auf. | |
Einzelförderantrag und Beirat Osterfeld | Frühjahr bis Sommer 2017 | Der ausgewählte Träger erarbeitet gemeinsam mit dem Bereich Kinder, Jugend, Bildung, dem Fachbereich Stadtentwicklung sowie einem Architekten einen Einzelförderantrag. Dieser wird im Beirat Osterfeld zur Abstimmung gestellt. | |
JHA und BV Osterfeld | Herbst 2017 | Der JHA berät die Einzelantragsstellung vor. Der BV Osterfeld wird der Einzelantrag als Beschluss vorgelegt. | |
Einzelförderantrag | 01.12.2017 | Der Einzelförderantrag wird beim Städtebauministerium eingereicht. Die Erstellung muss bis Mitte November abgeschlossen sein. | |
Bauphase | 2018 | Im Falle eines Zuwendungsbescheids wird das Jugendzentrum Osterfeld gebaut. | |
Eröffnung | 2019 | Das Jugendzentrum Osterfeld wird eröffnet. |
Die Bewertung der eingereichten Konzeptionen erfolgt nach einer Punktevergabe für jeden Gliederungspunkt des Anforderungsprofils. Maximal können für eine Konzeption 100 Punkte vergeben werden. Der Fokus der Bewertungsmatrix liegt auf der inhaltlichen Konzeption und den Angeboten, die im Jugendzentrum vorgesehen sind. Für diesen Gliederungspunkt sind maximal 25 Punkte zu erreichen, die sich in sechs Unterpunkte aufschlüsseln (siehe Punkt 8).
Im Detail stellt sich die Bewertungsmatrix mit den Gliederungspunkten des Anforderungsprofils und den Kriterien für eine volle Punktzahl wie folgt dar:
1. Trägerinformationen und Vollständigkeit Bewertungspunkte: 4
Kriterien für eine volle Punktzahl sind die Vollständigkeit der Unterlagen, die Einhaltung der Gliederungsvorgabe des Anforderungsprofils sowie die Angabe eines/r Ansprechpartners/-in.
2. Trägervoraussetzungen Bewertungspunkte: 5
Die Anerkennung auf Trägerschaft nach § 75 SGB VIII liegt vor. Das bedeutet, dass der Träger bereits Erfahrungen im Arbeitsbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorweisen kann.
3. Zielgruppe und Einzugsgebiet Bewertungspunkte: 12
In der Konzeption wird auf ortsspezifische Eigenheiten in der Osterfelder Innenstadt eingegangen (z. B. Sozialstruktur). Die Öffentlichkeitsarbeit für das Jugendzentrum ist zielgruppengerecht und flexibel anpassbar. Das gesamte angegebene Einzugsgebiet ist berücksichtigt und die aufsuchende Arbeit beschrieben.
4. Standort Bewertungspunkte: 12
In der Konzeption sind Ideen für die bauliche Entwicklung sowie Veränderungen des bestehenden Gebäudes enthalten. Insbesondere die Eigenständigkeit von Schule und Jugendzentrum sind berücksichtigt. Die Ideen sind wirtschaftlich realistisch.
5. Außenbereich Bewertungspunkte: 7
Die Konzeption beschreibt konkrete Ideen für bauliche Entwicklungen im Außenbereich des Jugendzentrums im Bereich des Schulhofes.
6. Öffnungszeiten und Personal Bewertungspunkte: 12
Die Öffnungszeiten für das Jugendzentrum sind jugendgerecht und bieten ein realistisches und wirtschaftliches Kostenmodell (inkl. ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen). Die Fachlichkeit des Personals ist konkret beschrieben und „nah an der Zielgruppe“.
7. Eigenanteil Bewertungspunkte: 10
Die Höhe und Zusammensetzung des Eigenanteils ist konkret dargestellt und beschrieben.
8. Inhalte und Angebote Bewertungspunkte: 25
Die Inhalte und Angebote sind ausführlich und konkret beschrieben. In der Bewertung gliedert sich die Gesamtpunktzahl von 25 Punkten wie folgt auf:
- Inhaltliches pädagogisches Konzept Bewertungspunkte: 7
- Profil des Jugendzentrums Bewertungspunkte: 4
- Vorstellung der Struktur des Jugendzentrums Bewertungspunkte: 3
- Zielerreichung und Bedarfsdeckung Bewertungspunkte: 3
- Raumprogramm Bewertungspunkte: 3
- Konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Jugendzentrum
und Schule Bewertungspunkte: 5
9. Kooperationen Bewertungspunkte: 3
Die im Anforderungsprofil genannten Kooperationspartner sind in der Konzeption berücksichtigt. Zusätzliche Kooperationspartner und –möglichkeiten sind benannt.
10. Beteiligung von Bürgern Bewertungspunkte: 10
Die konkrete Beteiligung, insbesondere die Methodik, in der Einrichtung ist konkret beschrieben. Die Umsetzung der Beteiligungsergebnisse ist strukturell verankert und in der Konzeption dargestellt. Die Methodik der Präsentation im Jugendparlament und der Gesamtschule Osterfeld ist nachvollziehbar.
11. Sonstiges Bewertungspunkte: 0
Der Gliederungspunkt bietet Raum, um sonstige Anmerkungen in der Konzeption einzuarbeiten.
Aus den Bewertungspunkten ergibt sich eine Summe von 100 Punkten.
Die Bewertungsmatrix wird in Sitzungen der Arbeitsgruppe Jugendarbeit am 11.01.2017, der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung nach § 78 SGB VIII am 17.01.2017 sowie der Steuerungsgruppe der offenen Kinder- und Jugendarbeit am 23.01.2017 vorgestellt.
