Beschlussvorlage - B/16/2261-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.093.780,00 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ Auftrag 310006050691 „Asylbewerber und Flüchtlinge“ zu.

 

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

533136

Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen – ambulante und flexible Hilfen

95.703,00 EUR

533220

Leistungen Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (stationäre Unterbringung incl. Pflegefamilien)

970.857 EUR

533120

Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (Vollzeitpflege Minderjährige)

27.220,00 EUR

Mehraufwendungen gesamt:

 

1.093.780,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Deckung von 1.093.780,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2016 wurde die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 4.529.785,00 EUR erteilt (siehe Drucksache B/16/1949-01). Die zu diesem Zeitpunkt über die Bearbeitungssoftware Logodata prognostizierten Gesamtaufwendungen für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) im Haushaltsjahr 2016 lagen bei 4.529.785,00 EUR. Diese Prognoseerstellung auf der Basis der Daten aus dem Bearbeitungsprogramm Logodata musste im November 2016 angepasst werden, da aktuelle Fall- und Kostenentwicklungen im September nicht in die Prognose mit einfließen konnten. In der Weiterbearbeitung zum Controlling mit geplanter externer Unterstützung von Con_sens ist Anfang 2017 ein besser geeignetes Prognoseinstrument zu entwickeln.

Veränderte gesetzliche Grundlagen u. a. § 42a SGB VIII erfordern die Anpassung bisheriger stationärer Jugendhilfeangebote. Diese bedingen umfangreiche Maßnahmen im Clearingverfahren für UMA. Nachfolgende Hilfen sind ziel- und wirkungsorientiert im Rahmen der Hilfeplanung einzusetzen. Aufgrund der rasanten Entwicklung zur Aufnahme von UMA mangelt es noch an der erforderlichen Bandbreite an entsprechenden Hilfe- bzw. Unterbringungsvarianten, so dass in Oberhausen, wie auch in anderen Kommunen, ein Belegungsstau in vorhandenen kostenintensiven Einrichtungsarten besteht.

 

Eine Überprüfung der Aufwendungen Anfang Dezember hat ergeben, dass aufgrund des weiteren Anstiegs der Fallzahlen UMA, die bisher prognostizierten Aufwendungen für das Jahr 2016 weitere 1.093.780,00 EUR benötigt werden.

 

Fallzahlenentwicklung Hilfe zur Erziehung 01.01.2016-30.12.2016 (Auswertung aus Logodata*)

 

*Bearbeitungssoftware Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Monat

2016

UMA

Januar

1919

76

Februar

1968

94

März

1995

98

April

2043

115

Mai

2047

120

Juni

2082

122

Juli

2100

128

August

2111

129

September

2130

139

Oktober

2108 *

141 *

November

2025 *

146 *

Dezember

1910 *Prognose 2200

146  *Prognose 160

 

*Die Monate Oktober bis Dezember 2016 sind aufgrund fehlender Rechnungsstellung noch nicht vollständig abgerechnet. Hierdurch ergibt sich für den Monat Dezember 2016 die bisher über Rechnungsstellung bereits erfasste Fallzahl und die zu erwartende Fallzahl (Prognose).

 

Steuerungsansatz:

Optimierung der Situation erfolgt durch eingeleiteten Fachaustausch und Qualitätsdialog mit Anbietern im Rahmen der Jugendhilfeplanung.

 

Kostenerstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen

Die Aufwendungen für Erzieherische Hilfen für UMA werden durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 100% erstattet. Wegen des hohen Aufkommens von Kostenerstattungsansprüchen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat sich das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport dazu entschieden, im Haushaltsjahr 2017 Abschlagszahlungen für Kostenerstattungsansprüche einzuführen. Den NRW-Jugendämtern werden zunächst Abschlagszahlungen von 70% des Rechnungsbetrages für Neukostenfälle (Kosten ab dem 01.11.2015) gewährt. Die Abschlagszahlungen werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 sukzessive im Laufe des ersten Quartals an die Kommunen ausgezahlt. Die vollständigen Erstattungen an die Kommunen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt

 

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