Berichtsvorlage - M/16/2277-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet.

Ziel der UN-Konvention ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen und in allen Lebenslagen zu gewährleisten.
In Deutschland ist die Vereinbarung im März 2009 in Kraft getreten.
 

Auf interfraktionellem Antrag (Drucksache Nr. A/15/1212-01) hat der Rat der Stadt am 23. Mai 2011 die Entwicklung eines kommunalen Inklusionsplanes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Inklusionsplan zu erarbeiten und dem Rat und seinen Gremien vorzulegen.

Der kommunale Inklusionsplan soll im engen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Trägern und Vereinen, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen entwickelt werden.

Die Erarbeitung und Entwicklung des kommunalen Inklusionsplanes ist eine Querschnittsaufgabe innerhalb und außerhalb der Verwaltung.

 

Zur Koordinierung, Steuerung und Begleitung des Prozesses wurde im Büro für  Chancengleichheit  eine Planstelle geschaffen. (Drucksache Nr. B/15/1344-01)

Im Mai 2016 hat der Rat der Stadt die Einrichtung einer weiteren Planstelle beschlossen (Drucksache Nr. B/16/1560-01), um die Vielfalt und den stetig wachsenden Umfang des Aufgabengebietes kontinuierlich und qualitativ gut bearbeiten zu können.

 

Im Mai 2013 wurde die Projektgruppe Inklusion gebildet, die sich beispielsweise aus Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen- und Gruppen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, einer Vertretung der AG Wohlfahrtsverbände sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zusammensetzt.

Die Projektgruppe Inklusion gibt Impulse für den kommunalen Inklusionsprozess und erarbeitet Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Oberhausen verbessern können.

Zu verschiedenen Themenfeldern werden jeweils Expertinnen und Experten eingeladen.

 

Die Koordination und Moderation für dieses Gremium liegt im Büro für Chancengleichheit.

 

Der vorliegende Zwischenbericht gibt einen Überblick über den aktuellen Planungsstand und die bisherigen Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Oberhausen.

 

Der Zwischenbericht wird zusätzlich in Leichter Sprache mit dem Titel „Mit Allen - Für Alle: Was soll sich in Oberhausen ändern“ erstellt und ist im Internet unter www.oberhausen.de/inklusion unter dem Punkt „Kommunale Inklusionsplanung“ zu finden.

 

 

 

 

Anlage

 

Mit Allen – Für Alle Wege gestalten zur Inklusion in Oberhausen
3. Zwischenbericht zur kommunalen Inklusionsplanung

Dezember 2016

 

 

 

 

 

BereichsleiterinOberbürgermeister

0-4 Dezernat 0

 

Frau Britta CosteckiHerr Daniel Schranz

 

 

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Anlagen

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