Beschlussvorlage - B/16/2280-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Gleichstellungsausschuss beschließt die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur

Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen inklusive der Formulare zum Projektantrag und

Projektabschlussbericht

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. A/16/2094-01 – Interfraktioneller Antrag zum Haushalt, Mittelbereitstellung für

die Gleichstellungsarbeit des Gleichstellungsausschusses

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

Die Mittel wurden in folgendes Sachkonto eingesetzt:

Produkt 010301 – Büro für Chanchengleichheit +  15.000 EUR bei Sachkonto 531800 Aufw. F.

Zusch. an übrige Bereiche

 

Die Kompensation erfolgte aus den Sachkonten:

Produkt 010201 – Steuerungsunterstützung und Verwaltungsführung; - 10.000 EUR bei Sachkonto

543132 sonstige Geschäftsaufwendungen

Produkt 011101 – Rechtsangelegenheiten - 3.000 EUR bei Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen

Produkt 090101 – Räuml. Planung, Stadtplanung - 2.000 EUR bei Sachkonto 543132 sonstige Geschäftsaufwendungen

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 21.11.2016 die Mittelbereitstellung für die Gleichstellungsarbeit

des Gleichstellungsausschusses in Höhe von jährlich 15.000,00 EUR beschlossen (siehe Drucksache

Nr. A/16/2094-01). In der Zuständigkeitsordnung des Gleichstellungsauschusses als Fachausschuss des Rates ist unter den Entscheidungszuständigkeiten die Vergabe von Fördermitteln für Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Gleichstellung und zum Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Mädchen und von Männern und Jungen geregelt.

 

Die Gleichstellungsstelle hat eine Richtlinie zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen plus Antragsformular und Abschlussbericht inklusive Verwendungsnachweis entwickelt. Diese werden nun dem Gleichstellungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Ziel ist ein transparentes Verfahren zur Vergabe der Fördermittel. Dabei wird über die Vergabe der Fördermittel (Vollfinanzierung, Teilfinanzierung, Ablehnung, inhaltliche Änderung der Projektanträge, in begründeten Einzelfällen Verlängerung des Projektzeitraums) fortlaufend bei Vorlage der Anträge in jedem Gleichstellungsausschuss entschieden. Dazu werden die Anträge als Beschlussvorlage vor der jeweiligen Sitzung des Gleichstellungsausschusses in das Ratsinformationssystem der Stadt Oberhausen eingestellt. Nach Abschluss der Maßnahme innerhalb von 3 Monaten ist ein Projektabschlussbericht vorzulegen, in dem die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel durch den Antragsteller/Antragstellerin nachgewiesen wird. Zudem informiert der Nachweis auch über die Durchführung des Projekts, der gesammelt dem Gleichstellungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt wird.

 

 

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Anlagen

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