Beschlussvorlage - B/16/2263-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Jugend 2016hier: Bildung einer Rückstellung für die Erstattungen an Gemeinden für Aufwendungen Erzieherischer Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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25.01.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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02.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 700.000,00 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zur Bildung einer Rückstellung zur Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der Hilfen zur Erziehung an andere Gemeinden zu.
Sachkonto 523200 „Erstattungen an Gemeinden“, Auftrag 310006050604 „Inobhutnahmen, familienersetzende- und unterstützende Maßnahmen“
Deckungsvorschlag
Deckung von 700.000,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Für diese Aufwendungen im Rahmen der Erzieherischen Hilfen gibt es keine Steuerungsmöglichkeiten, da weder zu Jahresbeginn noch im Jahresverlauf überprüfbar ist, in welcher Höhe andere Gemeinden in Vorleistung gehen.
Gemeinden gehen beispielsweise in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen die Sonderzuständigkeit nach § 86.6 SGB VIII greift und wo eine Kostenerstattungspflicht nach § 89 a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht.
Da erfahrungsgemäß Kostenerstattungsansprüche von anderen Gemeinden im Jahr 2017 für die Gewährung von Leistungen in 2016 zu erwarten sind (Restzahlungen), sind hierfür Rückstellungen zu bilden.
