Beschlussvorlage - B/16/2263-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 700.000,00 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zur Bildung einer Rückstellung zur Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der Hilfen zur Erziehung an andere Gemeinden zu.

 

Sachkonto 523200 „Erstattungen an Gemeinden“, Auftrag 310006050604 „Inobhutnahmen, familienersetzende- und unterstützende Maßnahmen“

 

Deckungsvorschlag

 

Deckung von 700.000,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Für diese Aufwendungen im Rahmen der Erzieherischen Hilfen gibt es keine Steuerungsmöglichkeiten, da weder zu Jahresbeginn noch im Jahresverlauf überprüfbar ist, in welcher Höhe andere Gemeinden in Vorleistung gehen.

Gemeinden gehen beispielsweise in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen die Sonderzuständigkeit nach § 86.6 SGB VIII greift und wo eine Kostenerstattungspflicht nach § 89 a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht.

Da erfahrungsgemäß Kostenerstattungsansprüche von anderen Gemeinden im Jahr 2017 für die Gewährung von Leistungen in 2016 zu erwarten sind (Restzahlungen), sind hierfür Rückstellungen zu bilden.

 

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