Beschlussvorlage - B/16/2257-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 290.000 € im Produkt 011101 Rechtsangelegenheiten, Auftrags-Nr. 460001110101 – Sach- und Haftpflichtversicherungen und Aufsichtsangelegenheiten, Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 zu.

 

Deckungsvorschlag:

Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen:

 

In Verbindung mit dem v. g. Deckungsvorschlag wird darauf hingewiesen, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2016 und 2017 zu erwarten sind. Eine überwiegende (abzgl. der jeweiligen Selbstbehalte) Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

Drucksache Nr. B/16/1968-01, Sitzung des Rates der Stadt vom 26.09.2016

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

 

 

  1. Ausgangslage:

 

Für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschäden bestehen beim Bereich 4-6/Recht für das Haushaltsjahr 2016 zwei Sachkonten (Aufwandskonten). Das Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen/LVZ 5 hat einen Ansatz von 533.680,00 € und das Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden hat einen Ansatz von 466.320,00 €. Für beide Sachkonten ist eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet. Somit standen ursprünglich für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen wie in den Vorjahren insgesamt Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € zur Verfügung.

 

 

  1. Systematik der Aufwands- und Ertragskonten:

 

Im Haushaltsjahr werden etwaige Entschädigungszahlungen, welche im Rahmen des bestehenden Sachversicherungsschutzes zu leisten sind aus den nachfolgend genannten Aufwandskonten fortlaufend ausgezahlt:

 

    Ansatz 2016

Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen/LVZ 5   533.680,00 €

Sachkonto 544150 -  Sonstige Schäden                       466.320,00 €

Gesamtmittel im Deckungsring:1.000.000,00 €

 

Dem gegenüber steht auf der Ertragsseite das Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude-, Inventar- und sonstigen Schäden durch Versicherungen (Ertragskonto) auf dem nach Regulierung durch die Versicherungen die Entschädigungsleistungen vereinnahmt werden.

 

Zwischen den v. g. Aufwandskonten und dem v. g. Ertragskonto besteht haushaltssystematisch keine direkte Verbindung im Sinne einer unmittelbaren Verfügbarkeit der Mittel auf dem Ertragskonto für evtl. Mehraufwendungen zu den Aufwandskonten, welche bedingt durch ein erhöhtes Schadenaufkommen zu leisten sind.

 

Etwaige Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 können im lfd. Haushaltsjahr somit nicht als unmittelbarer Deckungsvorschlag für einen evtl. Mehraufwand genutzt werden.

 

Die laufenden Regulierungen seitens der Versicherungen und deren Vereinnahmung auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden führen in 2016 und 2017 zu entsprechenden Mehrerträgen. Eine überwiegende (abzgl. der jeweiligen Selbstbehalte) Refinanzierung der schadenbedingten Mehraufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag durch die zu erwartenden Mehrerträge in 2016 und 2017 ist somit gegeben.

 

 

  1. Verfügbare Mittel / bereits gewährte ÜPL:

 

Im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschadenfällen im Bereich der Gebäude- und Inventar-Versicherungen (Sachversicherungen) ist festzustellen, dass beim Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 auch unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit dem Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden für 2016 keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stehen, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zu erwartenden OGM Rechnungen sowie etwaige Entschädigungen in sonstigen Schadenfällen begleichen zu können.

 

Bereits mit Drucksache Nr. B/16/1968-01, auf welche hiermit Bezug genommen wird, hatte die Verwaltung den Rat um seine Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 900.000,00 € im Produkt 011101 Rechtsangelegenheiten, Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 gebeten; der Rat hat die erbetene Zustimmung in seiner Sitzung am 26.09.2016 erteilt.

 

Von den auf den Sachkonten 544151 und 544150 unter Einbeziehung des o. g. überplanmäßigen Aufwandes zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von insgesamt 1.900.000,00 € für 2016 sind bis zum Stand 06.12.2016 bereits 1.681.989,14 € verausgabt worden, so dass nur noch Restmittel in Höhe von 218.010,86 € zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung dessen, dass

 

  • bereits weitere OGM- Rechnungen in Höhe von insgesamt 195.890,92 € zur Anweisung an die OGM erfasst sind,
  • darüber hinaus OGM- Rechnungen in Höhe von insgesamt 40.591,48 € zur Erfassung und Anweisung vorliegen und
  • die OGM in der 49. KW die Übersendung weiterer Rechnungen in einer Gesamthöhe von rd. 240.000,00 € noch im Dezember 2016 angekündigt hat,

 

stehen keine ausreichenden Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 mehr zur Verfügung.

 

 

  1. Ursachen:

 

Die Mittel sind insbesondere deshalb erschöpft, weil in diesem Jahr, bedingt durch das Eintreten von mehreren Starkregenereignissen (30.05. bis 02.06.2016 und 07.06.2016) eine Vielzahl von Überschwemmungsschäden entstanden ist, die im Rahmen des bestehenden Elementarschaden- Risikos über den städtischen Gebäude- und Inventar- Versicherungs-Rahmenvertrag mitversichert sind und neben den sonstigen Schadenfällen diesbezüglich ein erhöhtes Schadenaufkommen zu begleichen war bzw. ist.

 

Insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Darstellung in der Drucksache Nr. B/16/1968-01 (Zeilen 78 ff.) Bezug genommen.

 

Im Rahmen der Erstellung der Drucksache Nr. B/18/1968-01 hatte die Verwaltung eine aus der damaligen Sicht und auf Grund der ihr vorliegenden Erkenntnisse realistische, aber konservative Schätzung der für das Jahr 2016 noch zu erwartenden OGM- Rechnungen vorgenommen. In Höhe des nunmehr erbetenen weiteren Betrages von 290.000,00 € hat sich diese Schätzung als zu konservativ erwiesen.

 

 

  1. Zeitlicher Hintergrund/ Verzicht auf Vorberatung:

 

Die im Zusammenhang mit der Schadenbeseitigung seitens der OGM erbrachten Leistungen werden der Stadt Oberhausen von der OGM gem. LVZ 5 in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu bezahlen. In diesem Zusammenhang sind für die Kosten der Schadenbeseitigung zu den Schadenfällen im Haushaltsjahr 2016 bislang Leistungen in Höhe von insgesamt 1.681.989,14 € vergütet worden.

 

Damit die bereits vorliegenden und die noch im Laufe des Haushaltsjahres 2016 voraussichtlich weiter eingehenden OGM- Rechnungen für die Schadenbeseitigung gem. LVZ 5 aus dem Sachkonto 544151 sowie Entschädigungen zu sonstigen Schadenfällen aus dem Sachkonto 544150 weiterhin bezahlt werden können, sind voraussichtlich noch Haushaltsmittel in Höhe von rd. 290.000,00 € erforderlich und somit zu beantragen.

 

Die Mittel werden dringend benötigt, um die bereits vorliegenden und noch im Laufe des restlichen Haushaltsjahres beim Bereich 4-6/Recht eingehenden OGM- Rechnungen gem. dem Leistungsverzeichnis (LVZ 5) des Vertrages über das Immobilien/Flächenmanagement begleichen zu können.

 

Da die OGM in der 49. KW gebeten hat, aus Liquiditätsgründen möglichst viele der vorliegenden bzw. noch von ihr zu übersendenden Rechnungen noch in 2016 zu begleichen, hat sich die Verwaltung entschlossen, den Rat der Stadt in diesem Fall um einen Verzicht auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu bitten (Beschlussvorschlag zu 1.) und seine Zustimmung zum erforderlichen überplanmäßigen Aufwand in seiner Dezember- Sitzung zu erteilen.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen:

 

In Verbindung mit dem v. g. Deckungsvorschlag wird darauf hingewiesen, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 – Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2016 und 2017 zu erwarten sind. Eine überwiegende (abzgl. der jeweiligen Selbstbehalte) Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben.

 

 

 

 

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