Beschlussvorlage - B/16/2267-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

1.Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz  7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 115.100,00 EUR für die im Rahmen der Innenarchitekturplanung der Stadtteilbibliothek Sterkrade von der OGM GmbH erbrachten Planungsleistungen.

 

 

AuftragBezeichnungKostenart   Bezeichnung Betrag/EUR

870001130101Bebaute    523500    Erstattungen an
Grundstücke    verb. Unternehmen, 115.100,00
   Beteiligungen etc.

 

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

●Beschluss des Rates der Stadt vom 23.03.2015 – Drucksache-Nr. B/16/0704-01 –

„Verlagerung der Stadtteilbibliothek Sterkrade sowie Entwicklung des Wohnquartiers Finanz- / Ecke Wilhelmstraße

-Abschluss eines Mietvertrages; Anmietung der ehem. Sparkassenfiliale, Wilhelmstraße 9

-Verkauf und Abbruch des städtischen Objektes Wilhelmstraße 10 / Finanzstraße 13

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a)    Finanzielle

 

keine[   ]

ja[ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Verzicht auf Vorberatung

 

Die Rechnungslegung der OGM GmbH erfolgte erst kurzfristig, so dass eine Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen nicht mehr erfolgen konnte.

 

 

Die Umbaukosten für die Stadtteilbibliothek Sterkrade sind im Rahmen des auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 23.03.2015 geschlossenen Mietvertrages zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH abgegolten. Im Mietpreis sind jedoch die Kosten für die Inneneinrichtung der Stadtteilbibliothek Sterkrade nicht enthalten.

 

Diese Ausstattungsgegenstände wurden gemäß einem Gestaltungskonzept von der Stadt Oberhausen angeschafft und vom Land NRW entsprechend bezuschusst. Für die Erstellung des Gestaltungskonzeptes hat die OGM GmbH einen Fachplaner beauftragt.

Diese nicht förderfähigen Kosten für die Erstellung des Gestaltungskonzeptes werden nunmehr von der OGM GmbH in Gesamthöhe von 115.010,36 EUR in Rechnung gestellt.

 

 

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