Beschlussvorlage - B/16/2145-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2017.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

ASO Wirtschaftsplan 2017

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen“ vom 03.06.2015 ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzu­stellen. Die Beschlussfassung obliegt dem Rat der Stadt.

 

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Anlagen

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