Beschlussvorlage - B/16/2256-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01‘Innere Verwaltung‘ wie folgt zu:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)                             (Finanzposition)                                    

 

100001020300Strategisches 529199Fremdleistungen1.120.000

(PN0102)IT-Management(7291.99)IT- und TK-Dienste

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

      -----

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat der Umsetzung des neuen IT-Preis- und Abrechnungsmodells in seiner Sitzung am 15.12.2015 zugestimmt. Danach gestalten sich die Planzahlen für das neue IT-Preismodell für 2016 wie folgt:

 

IT-Standardleistungen4.795.000 Euro

IT-Basisleistungen1.996.000 Euro

Individuelle Leistungen   213.000 Euro

Telefongebühren   680.000 Euro

 

Gesamtsumme7.684.000 Euro

 

Der Haushalt 2016 wurde jedoch bereits in der Sitzung des Rates am 16.11.2015 beschlossen und berücksichtigt nach dem alten Modell für Fremdleistungen und Pauschalvergütung eine Gesamtsumme von 6.543.900 Euro.

 

Nach aktuellen Hochrechnungen für die Monate November und Dezember 2016 ergibt sich für 2016 ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 1.120.000 Euro. Damit konnten die Planzahlen für das neue IT-Preismodell in 2016 geringfügig unterschritten werden. Aufgrund zwingend notwendiger Neu- und Ersatzbeschaffungen (IT-Standardprodukte, Server und IT-Sicherheit) konnten die variablen IT-Kosten jedoch nicht weiter reduziert werden. Für das Jahr 2017 wurden auf Basis des IT-Preismodells nach Abstimmung mit dem Bereich 1-1/ Finanzen neue Sachkonten eingerichtet und die Gesamtsumme der Ansätze unter Berücksichtigung aller HSP-Maßnahmen entsprechend erhöht.

 

Die Konkretisierung des überplanmäßigen Mittelbedarfes wurde erst Anfang Dezember 2016 auf Basis aktueller Rechnungen vorgenommen. Eine Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss war daher nicht mehr möglich.

 

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