Beschlussvorlage - B/16/2255-01
Grunddaten
- Betreff:
-
GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA), hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel beim Produktgruppe 1102
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR
(Finanzstelle)(Finanzposition)
110011020200Abfallbeseitigung529100Sonst. Aufwendungen14.780.850
(PN1102)(7200.00)für Dienstleistungen
Deckungsvorschlag:
Erträge aus der Rückerstattung der GMVA für die Jahre 2012-2015.
Konsequenzen
Bezug
- Drucksache-Nr. B/16/1823-01 vom 27.06.2016
3. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag über die Abnahme und Verbrennung von Abfällen vom 13.05./17.05.2000 - Drucksache-Nr. B/16/2130-01 vom 21.11.2016
Vertrag über die Bewältigung der finanziellen Folgen einer Anpassung der Verbrennungsentgelte auf der Grundlage der 3. Nachtragsvereinbarung zu den Verträgen über die Abnahme und Verbrennung von Abfällen aus dem Jahr 2000
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[X]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Der Vertrag über die Bewältigung der finanziellen Folgen der Anpassung der Verbrennungsentgelte auf Grundlage der 3. Nachtragsvereinbarung zu den Verträgen über die Abnahme und Verbrennung von Abfällen aus dem Jahre 2000 (VBfF), welcher vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.11.2016 mit Drucksache B/16/2130-01 beschlossen wurde, ist von den Vertragsparteien am 01.12.2016 unterzeichnet worden. Aus diesem Vertrag ergeben sich für die Stadt finanzielle Verpflichtungen, zu deren Abdeckung eine Rückstellung zu bilden ist.
Haushaltsmittel hierfür stehen bisher nicht zur Verfügung, so dass eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
Ebenfalls in Rahmen des VBfF sind die Rückzahlungspflichten der GMVA für die Jahre 2012 bis 2015 geregelt. Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Rückzahlungen der GMVA an die Stadt Oberhausen 1:1 in die notwendige Rückstellung für die Verpflichtungen aus dem VBfF sowie für evtl. Mehrbedarfe im Rahmen der Gebührenerstattungen (aufgrund der noch ausstehenden Preisprüfungen) einzubringen, so dass diese faktisch haushaltsneutral gebildet werden kann.
Kurzfassung
- entfällt -
