Beschlussvorlage - B/16/2159-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, außerplanmäßig Mittel für investive Leistungen wie folgt bereitzustellen:

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

 

310003010600100

 

Gesamtschule Osterfeld

 

785110

 

Anlage im Bau

Hochbau OGM

 

247.300,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2016 wird eingehalten.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

Drucksache-Nr. B/16/0409-01: „Zustimmung zur Erneuerung von fünf naturwissenschaftlichen Räumen (NW-Räume) in der Gesamtschule Osterfeld (GSO)“

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In seiner Sitzung vom 17.11.2014 hat der Rat der Stadt Oberhausen beschlossen, aufgrund von erheblichen Mängeln hinsichtlich des Brandschutzes und der veralteten Ausstattung fünf naturwissenschaftliche Räume der GSO komplett zu erneuern und zu modernisieren.

 

Entsprechend der seit Jahren voranschreitenden Umbaumaßnahmen an der Gesamtschule Osterfeld mussten die Räume an das pädagogische Konzept angepasst werden.

 

Mit Schlussrechnung vom 17.10.2016 wurden die Mehrkosten für die Baumaßnahme in Höhe von 247.300,00 EUR durch die OGM GmbH bekannt gegeben.

 

Die Übungs- und Sammlungsräume für den Chemie-Unterricht mussten mit den vorgeschriebenen Abzugsanlagen ausgestattet werden. Hierfür wurden vor der Installation im Deckenbereich 5 Kernbohrungen vorgenommen. An allen Bohrstellen drang Wasser in die darunterliegenden Räume ein. Ursächlich war die undichte 550 qm große Dachoberfläche. Die Feuchtigkeit war bereits so weit eingedrungen, dass die gesamte Dachisolierung gesättigt war. Eine Wärmedämmung war somit nicht mehr gegeben. Durch die hohe Last der Durchfeuchtung bestand unmittelbar eine statische Gefahr für die Dachkonstruktion.

 

Zur Wahrung der Gebäudesicherheit und auch aus energetischen Gründen war die betroffene Dachfläche innerhalb der Sommerferien zusätzlich zu erneuern. Nach Abschluss der Sanierung waren die aktuell gültigen Vorgaben nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten.

 

Aufgrund dieser erst während der Baumaßnahme bekannt gewordenen Mängel am Dach und der zwingend einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen mussten die zusätzlichen Arbeiten durch die OGM GmbH beauftragt werden.

 

Die OGM GmbH hat die zusätzliche und notwendige Arbeit erbracht und hat einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung. Hierfür müssen außerplanmäßig die o. g. finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

 

 

 

 

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