Beschlussvorlage - B/16/2089-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von acht Vollzeitplanstellen EG 8 TVöD (vorb. BWK) im Fachbereich 6-1-80/Einsatz zur Besetzung der 4. RTWs auf den Feuerwachen 1 und 2.

 

Die Stellen sollen extern durch auf zwei Jahre befristete Einstellungen von Tarifbeschäftigten besetzt werden.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]486.000 Euro jährlich

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Beschluss des Rates vom 04.07.2016 ist der Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Oberhausen verabschiedet worden. Im Rettungsdienstbedarfsplan ist der Bedarf an Rettungsmitteln festgelegt worden, der für die angemessene Versorgung der Oberhausener Bürgerinnen und Bürger nach Auswertung der Einsatzzahlen und in Abstimmung mit den Kostenträgern festgestellt worden ist.

 

Der Rettungsdienstbedarfsplan sieht u. a. die zeitlich differenzierte Besetzung des 4. RTWs montags bis samstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf den Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 vor.

 

Um die Besetzung der beiden 4. RTWs für den notwendigen Zeitraum sicherstellen zu können, ist die Abwägung möglicher Alternativen erforderlich:

 

 

1. Alternative:

Besetzung der beiden 4. RTWs mit vorhandenen Beamten/innen der Berufsfeuerwehr

 

Bereits in den Jahren 2014 und 2015 sind jeweils ca. 32.000 Überstunden aufgrund von Personalunterschreitungen geleistet worden. Aus diesem Grund wird zz. die Anpassung des Personalfaktors extern überprüft.

 

Die Besetzung des 3. Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) führt dazu, dass im Umfang von 8.760 Stunden im Jahr eine zusätzliche Funktion (+ 5 Stellen) zu besetzen ist. Hierzu wird auf die gesonderte Vorlage (Drucksache Nr. B/16/2087-01) verwiesen. Die Besetzung der zeitlich differenzierten 4. RTWs mit Berufsfeuerwehrleuten würde dazu führen, dass weitere 14.976 Stunden zu leisten wären. Das würde insgesamt den Bedarf um 23.736 Stunden (+ 72,4%) erhöhen. Im Jahr 2015 konnten bereits bei 168 Schichten nicht alle Funktionen besetzt werden und bis Juli 2016 sind bereits 71 Schichten zu verzeichnen, in denen die Mindestwachstärke unterschritten worden ist und somit die Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes nicht erfüllt werden konnten.

 

Ein weiterer Aspekt ist, dass 12,0 Stunden-Dienste im derzeitigen 24,0-Stunden-Schichtsystem kaum umsetzbar sind und gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten etc. nicht eingehalten werden könnten.

 

 

Fazit

 

Die Besetzung der beiden zeitlich differenzierten 4. RTWs mit vorhandenen Beamten/innen der Berufsfeuerwehr ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht leistbar.

 

 

2. Alternative:

Ausschreibung der Leistung und Übertragung auf Dritte

 

Die Verträge zur Übertragung der Krankentransporte (KTW) auf Dritte laufen Ende 2018 aus. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang, die Verträge zur Besetzung des 4. RTW und die Verträge zum KTW aufeinander abzustimmen. Es besteht voraussichtlich dann die Möglichkeit, durch entsprechende Losbildung den 4. RTW nachts als KTW einzusetzen und somit eine Refinanzierung durch die Kostenträger über die höhere Rettungsdienstgebühr sicherstellen zu können.

 

Die Ergebnisse aus dem Gutachten zur Standortstruktur liegen voraussichtlich bis Mitte 2017 vor und können somit in den Entscheidungsprozess mit einfließen, z. B. dadurch dass sich die Übertragung eines kompletten Standortes auf Dritte als sinnvoll herausstellen könnte.

 

Zudem ist eine europaweite Ausschreibung der Leistungen für den 4. RTW sehr zeitintensiv und müsste aufgrund der Komplexität durch eine externe Kanzlei begleitet werden.

 

Somit wäre die Übergangszeit, in der die 4. RTWs nicht umgesetzt werden können, zu lang und es bestünde die Gefahr, dass der Stadt Oberhausen ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden könnte. In jedem Fall würde die Stadt Oberhausen für diesen Zeitraum auf die Refinanzierung der Kosten durch die Kostenträger verzichten.

 

 

Fazit

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine Ausschreibung der Leistung und Übertragung auf Dritte frühestens zum 01.01.2019 mit entsprechender Vorplanung ab Anfang 2018 sinnvoll ist.

 

 

3. Alternative:

Einstellung von zeitlich befristeten Tarifangestellten mit der Option, diese im Anschluss als Brandmeisteranwärter/innen zu übernehmen

 

Es besteht die Möglichkeit Notfallsanitäter/innen oder Rettungsassistenten/innen , die in der 48,0 Stunden-Woche nach TVöD beschäftigt sind, befristetet für maximal zwei Jahre einzustellen. Eine Befristung ist zunächst notwendig, da zur gegebenen Zeit eine Entscheidung zur Alternative 2. getroffen werden muss. Die Eingestellten können unter bestimmten Rahmenbedingungen 12,0-Stunden Dienste leisten. Die Eingruppierung würde nach EG 8 TVöD (Notfallsanitäter/innen) bzw. EG 6 TVöD (Rettungsassistenten/innen) erfolgen.

 

Durch die Option, die entsprechenden Angestellten des Rettungsdienstes im Anschluss an die Befristung bei entsprechender Befähigung und Leistung als Brandmeisteranwärter/innen zu übernehmen, könnte der Bedarf an dringend benötigten Notfallsanitätern im Bereich der Feuerwehr teilweise abgedeckt werden. Bei einer möglichen Umsetzung für den Zeitraum 01.04.2017 – 31.03.2019 könnten die geeigneten Mitarbeiter/innen zum 01.04.2019 mit der Ausbildung zum/r Brandmeister/in beginnen.

 

 

Fazit

 

Da wie oben beschrieben die erste Variante derzeit nicht leistbar ist und die Umsetzung der zweiten Variante frühestens zum 01.01.2019 sinnvoll erscheint, sollte die dritte Variante umgesetzt werden.

 

 

Einrichtung von acht Vollzeitplanstellen zur Besetzung der beiden 4. RTWs auf den Rettungswachen

 

Stellenbedarf

 

Um die zusätzlichen Funktionen der beiden 4. RTWs (zwei Funktionen pro RTW) zu besetzen und die Personalkosten gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können, ist die Einrichtung der entsprechenden Stellen im Rettungsdienst erforderlich.

 

Grundlage für die Berechnung ist der zeitlich differenzierte Einsatz der 4. RTWs montags bis samstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und die damit verbundene Dienstplangestaltung für 12,0 Stunden-Dienste. Gemäß TVöD besteht die Möglichkeit Tarifbeschäftigte in einer 48,0 Stunden-Woche zu beschäftigen, da in die Arbeitszeit eine regelmäßige und im erheblichen Umfang bestehende Bereitschaftszeit fällt. Bei den wie oben beschrieben erforderlichen Anwesenheitszeiten der beiden RTWs und einer 48,0 Stunden-Woche ergibt sich ein Personalfaktor von 2,04.

 

Um die vier Funktionen 12,0 Stunden an sechs Tagen in der Woche sicherstellen zu können, ergibt sich dementsprechend ein Personalbedarf von acht Notfallsanitätern/innen oder Rettungsassistenten/innen.

 

Die acht Stellen sollen im Fachbereich 6-1-80/Einsatz eingerichtet werden.

 

 

Besetzung der Stellen

 

Die Besetzungen der Stellen sollen über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen werden. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen Anforderungen, müssen die Bewerber/innen eine Ausbildung zum/r Notfallsanitäter/in oder Rettungsassistent/in vorweisen.

Da nach entsprechender Leistung angestrebt wird, die Angestellten nach der Befristung zum/r Brandmeisteranwärter/innen zu übernehmen, müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst erfüllt sein.

 

Die potenziellen Bewerber/innen müssen insbesondere ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, Eigeninitiative und Flexibilität vorweisen. Vorkenntnisse im Rettungsdienst sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an  regelmäßigen Aus- und Fortbildungen zum Erhalt der erforderlichen Qualifikationen und gesundheitlichen Voraussetzungen sind wünschenswert.

 

Aufgrund des Arbeitsaufwandes in Verbindung mit dem 12-Stunden-Schichtmodell ist eine Teilzeitfähigkeit der Stellen nicht gegeben.

 

Der Stellenwert ist nach Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung im Rahmen einer Bewertung durch die BWK endgültig festzulegen.

 

 

Kosten / Refinanzierung

 

Das Gesamtvolumen bei acht Stellen der Entgeltgruppe 8 TVöD beträgt gem. den KGST Richtwerten jährlich 486.000,-EUR (60.750,- EUR pro Stelle im Jahr).

 

Die Kosten fließen in die Gebührenkalkulation ein, somit ist eine Refinanzierung durch die Kostenträger über die Abrechnung der Gebühren zu 100% sichergestellt.

 

 

Die entsprechenden Beteiligungsverfahren werden derzeit parallel durchgeführt.

 

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