Beschlussvorlage - B/16/2077-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und ihrer Stellvertreter/innen für den Kreiswahlausschuss des Landtagswahlkreises 55 - Oberhausen I - sowie Wahl von drei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und ihrer Stellvertreter/innen für den Kreiswahlausschuss des Landtagswahlkreises 56 - Oberhausen II / Wesel I - am 14. Mai 2017.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Statistik und Wahlen
- Bearbeitung:
- Jürgen Ludwiczak
- Verantwortung:
- Dez 2 Herr Motschull
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt wählt für den Kreiswahlausschuss des Landtagswahlkreises 55 - Oberhausen I - folgende Beisitzer/innen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertreter(n)/innen.
a)Beisitzer/inb)Stellvertreter/in
1.)1.)
2.)2.)
3.)3.)
4.)4.)
5.)5.)
6.)6.)
Darüber hinaus wählt der Rat der Stadt für den Kreiswahlausschuss des Landtagswahlkreises 56 - Oberhausen II / Wesel I - folgende Beisitzer/innen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertreter(n)/innen.
a)Beisitzer/inb)Stellvertreter/in
1.)1.)
2.)2.)
3.)3.)
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den 14.05.2017 als nächsten Wahltermin für den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Gemäß § 10 (3) des Landeswahlgesetzes NRW (LWahlG) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.06.2016 ist für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses werden von den Vertretungen der kreisfreien Städte gewählt. Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.
Für Wahlkreise, die aus Teilen von kreisfreien Städten – wie Oberhausen – und Teilen von anderen Kreisen – wie Dinslaken – gebildet sind, ist grundsätzlich anzustreben, Einvernehmen zwischen den Beteiligten zu erzielen. Der Landrat des Kreises Wesel hat bereits bei der Ernennung des Kreiswahlleiters sein Einverständnis mitgeteilt, einen gemeinsamen Kreiswahlleiter – Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz – für die beiden Landtagswahlkreise 55 und 56 vorzuschlagen.
Ein Kreiswahlausschuss besteht nach § 10 (3) LWahlG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und einer festen Zahl von sechs Beisitzer(n)/innen, die vom Rat der Stadt gewählt werden. Nach § 3 Absatz 1 der Landeswahlordnung (LWahlO) soll für jede(n) Beisitzer/in ein/e Stellvertreter/in berufen werden.
Besetzung des Kreiswahlausschusses 55 - Oberhausen I -
Für die Besetzung des Kreiswahlausschusses des Landtagswahlkreises 55 – Oberhausen I – sind ausschließlich Mitglieder des Rates der Stadt Oberhausen zu bestimmen. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, sind die Sitze im Kreiswahlausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach § 50 (3) Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu verteilen.
Besetzung des Kreiswahlausschusses 56 - Oberhausen II / Wesel I -
Für die Besetzung des Kreiswahlausschusses des Landtagswahlkreises 56 - Oberhausen II / Wesel I - sieht die Stadt Dinslaken die Entsendung eigener Mitglieder vor. Ein entsprechender Ratsbeschluss wurde innerhalb des Rates der Stadt Dinslaken herbeigeführt. Von dortiger Seite werden drei Mitglieder und entsprechende Vertreter/innen entsandt (Ein/e Vertreter/in der CDU-Fraktion, zwei Vertreter/innen der SPD-Fraktion; siehe Anlage 1 - Ratsbeschluss der Stadt Dinslaken).
Der Rat der Stadt Oberhausen bestimmt somit drei Mitglieder für den Kreiswahlausschuss 56 - Oberhausen II / Wesel I -. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, sind die Sitze im Kreiswahlausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach § 50 (3) GO NRW zu verteilen.
Kurzfassung
Der Rat der Stadt wählt für den Kreiswahlausschuss 55 – Oberhausen I – einen Kreiswahlausschuss aus sechs Beisitzer(n)/innen sowie eine gleiche Anzahl an Stellvertreter(n)/innen aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages mit einstimmigem Beschluss.
Darüber hinaus wählt der Rat der Stadt für den Kreiswahlausschuss 56 - Oberhausen II / Wesel I - drei Beisitzer/innen sowie eine gleiche Anzahl an Stellvertreter(n)/innen aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages mit einstimmigem Beschluss. Drei weitere Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen werden vom Rat der Stadt Dinslaken entsandt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,6 kB
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