Beschlussvorlage - B/16/2163-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbauprogramm 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Anke Kontorowitz
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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06.12.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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07.12.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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08.12.2016
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt das Straßenbauprogramm 2017 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.948.160,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 430.840,00 EUR:
a) Planungsleistungen für investive Straßenbau- 329.000,00 EUR
maßnahmen (Anlage 1)
Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.
Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO
b) Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen
(Anlage 1)
Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbau-2.471.000,00 EUR
programm Gemeindestraßen
Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018 386.300,00 EUR
Finanzstelle 560112010190000 – Straßenbau- 500.000,00 EUR
programm Kreisstraßen
Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018 32.040,00 EUR
Finanzstelle 560212010190000 Straßenbau- 400.000,00 EUR
programm Landesstraßen
Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen
Auszahlungen investiver Straßenbau Gesamt3.700.000,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen Gesamt 418.340,00 EUR
c) Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau- 100.000,00 EUR
maßnahmen (Anlage 2)
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.
öffentl. Verkehrsflächen
Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbau-
programm Ing. Leistungen
d) Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen
(Anlage 2)
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst. 600.000,00 EUR
öffentl. Verkehrsflächen
Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen 200.000,00 EUR
Auftrag 560212010106 – Landesstraßen 100.000,00 EUR
Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm
Aufwendungen konsumtiver Straßenbau Gesamt1.000.000,00 EUR
e) Kanalbegleitende Maßnahmen (investiv)
Finanzstelle 560012010100300 – Kanalbegleitende 149.350,00 EUR
Maßnahmen Gemeindestraßen
Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018 12.500,00 EUR
Finanzstelle 560112010100300 – Kanalbegleitende 37.500,00 EUR
Maßnahmen Kreisstraßen
Finanzstelle 560212010100300 – Kanalbegleitende 61.310,00 EUR
Maßnahmen Landesstraßen
Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen
Auszahlungen kanalbegleitende Maßnahmen Gesamt 248.160,00 EUR
Verpflichtungsermächtigung Gesamt 12.500,00 EUR
Gesamtbudget 20174.948.160,00 EUR
Gesamtbudget inkl. VE5.379.000,00 EUR
Sachverhalt
Begründung
Den Bezirksvertretungen Osterfeld (O), Alt-Oberhausen (AO), Sterkrade (ST), dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßenbauprogramm 2017 (Anlage 1-2) zur Vorberatung bzw. zur Anhörung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.
Die Zuständigkeiten der Gremien sind in dem als Anlage beigefügten Straßenbauprogramm entsprechend gekennzeichnet.
Die aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern abgestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass hierdurch keine Zeitverzögerung bei der Umsetzung auftreten.
Vor Ausführung der Maßnahmen erfolgt eine Information der Anlieger über die beauftragten Arbeiten, das ausführende Unternehmen und die Beitragsfähigkeit, sowie die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.
Bei allen Mittelbindungen bzw. Obligos sowie freien nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Jahre 2016, die kassenmäßig nicht abgewickelt werden konnten, erfolgt eine Kompensation durch die Haushaltsansätze 2017.
Das gesetzte Ziel, sämtliche geplante und im Jahre 2016 beauftragte Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, kann mit Abschluss des Haushaltsjahres 2016 aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden.
Die Restabwicklung der in der Anlage 1 (Investiver Straßenbau 2017) aufgeführten Maßnahmen aus Vorjahren erfolgt größtenteils im Jahr 2017.
Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf der Schadensauswertung des Katasters der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen.
Durch Verlagerung der Planungs- und Bauleitungsaufgaben auf die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH werden zusätzlich Honorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fällig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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11 kB
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