Beschlussvorlage - B/16/2027-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes, des Landesplanungsgesetzes (LPlG NW) und Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Gemeindeordnung NRW (GO NW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)

 

  1. 21 E „Hammer Straße/Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)“ nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Änderungsplan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 21 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen vom 15.02.2016 (Drucksache Nr. B/16/1338-01 zum Verfahren 21 E)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) SonstigeKeine

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 27.05.2015 und dem 25.06.2015 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand vom 12.08.2015 bis 11.09.2015 statt. Im Rahmen des parallel durchgeführten Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 15.02.2016 bis 17.03.2016 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende öffentliche Auslegung sowie die förmliche Beteiligung fanden vom 25.04.2016 bis 25.05.2016 statt. Anschließend wurde eine Stellungnahme aus der Beteiligung mit dem Ziel des Meinungsausgleichs gem. § 33 LPlG DVO im schriftlichen Verfahren erörtert. Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet die Ergebnisse der Erörterung. Anregungen, über die keine Einigkeit erzielt werden konnte, werden ebenfalls aufgezeigt.

Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP- Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei NRW) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

Zu dem Änderungsverfahren

 

21 E „Hammer Str./Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)“

 

Das Änderungsverfahren 21 E „Hammer Str./Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)“ umfasst ein ca. 3,4 ha großes Plangebiet, das im RFNP bisher als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Regionaler Grünzug sowie Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dargestellt ist. Diese Darstellung soll entsprechend dem neuen Planungsziel in „Sonderbaufläche, Sondergebiet Erstaufnahmeeinrichtung / ASB für zweckgebundene Nutzung“ geändert werden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind neben Hinweisen insbesondere Anregungen zu Kompensationsmaßnahmen und zur Alternativenprüfung vorgebracht worden.

 

Bei dem Änderungsverfahren 21 E haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert. Gegenüber dem Vorentwurf wurde allerdings in der Plandarstellung die Bezeichnung des Sondergebietes nach einem Hinweis der Regionalplanungsbehörde von „Soziale Zwecke“ in „Erstaufnahmeeinrichtung“ geändert, um  die geplante Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zweckgebunden zu konkretisieren.

 

In der förmlichen Beteiligung sind neben Hinweisen – insbesondere zu Kompensationsmaßnahmen und zur verkehrlichen Erschließung – folgende Anregungen vorgebracht worden:

 

  • Der NABU Ruhr e.V.

 

kritisiert die Freirauminanspruchnahme. Er hält auch die Anzahl der geprüften Standortalternativen für nicht hinreichend als Voraussetzung für eine ausnahmsweise Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs. Im Rahmen der Erörterung wurden die Bedarfe, Standortsuche und Alternativenprüfung eingehend von der Planungsgemeinschaft erläutert.

 

Der NABU Ruhr e.V. teilte daraufhin mit, dass kein Einvernehmen i. S. des § 19 Absatz 3 Satz 2 LPlG hergestellt werden könne und hielt an der Forderung fest, eine zeitliche Befristung der baulichen Nutzung sowie eine Freiraum verträgliche Folgenutzung auf der FNP-Ebene zu regeln.

 

Eine erneute, rechtliche Prüfung hat ergeben, dass eine zeitliche Befristung der baulichen Nutzung, eine auflösende Bedingung (bezogen auf die Aufgabe der Nutzung) und eine freiraumverträgliche Folgenutzung im FNP – wie sie vom NABU angeführt wird – über einen Zeitraum von 25 Jahren (gem. Pachtvertrag) nicht möglich ist.

Um das Ziel – Wiederherstellung eines freiraumverträglichen Zustands der Fläche nach Aufgabe der Nutzung – trotzdem zu erreichen, soll die Rückbauverpflichtung in einer Baulasteintragung kenntlich gemacht – und der Bauantrag für die Erstaufnahmeeinrichtung mit einer entsprechenden Befristung gestellt werden.

 

Die weitere Konkretisierung und Bearbeitung erfolgt im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren.

 

Von Seiten der Bürger/innen sind zu dem Änderungsverfahren in der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung keine Anregungen vorgetragen worden.

 

Beim Verfahren 21 E wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht. 

 

 

Abwägungsmaterial

 

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der v. g. Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu. Des Weiteren gehören zum Abwägungsmaterial die Ergebnisse der Erörterung mit den nach Landesplanungsrecht zu beteiligenden Trägern

 

 

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Anlagen

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