Berichtsvorlage - M/16/2238-01
Grunddaten
- Betreff:
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"Schriftlicher Sachstandsbericht Mietobergrenzen und Mietnebenkosten Jobcenter" zum Antrag der CDU - Fraktion vom 18.11.2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Weinand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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14.12.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Kosten der Unterkunft werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit immer in Beziehung zu Bedarfsgemeinschaften gestellt. Insgesamt sind in diesen Bedarfsgemeinschaften 29.281 Personen, darunter 20.377 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Personen über 14 Jahre) und 8.904 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (u. a. Kinder).
Eine Differenzierung der Kosten der Unterkunft bezogen auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit wird von der BA Statistik nicht geführt.
Die Gesamtsumme der durch das Jobcenter im Jahr 2015 geleisteten Mietzahlungen beträgt 65.089.778,00 EUR. In dieser Summe sind die Nebenkostennachforderungen und -guthaben bereits berücksichtigt. Für die Nebenkostennachforderungen bzw. -guthaben werden bundesweit keine gesonderten Kostenstellen geführt.
Der Gesetzgeber sieht in § 22 Abs. 1 SGB II keine Trennung der Kosten der Unterkunft und Heizung vor.
Der Bund beteiligt sich an der Warmmiete mit 35 %. Im Jahr 2015 betrug die Beteiligung insgesamt 22.781.422,30 EUR.
Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, werden nicht als Einkommen angerechnet. Diese mindern die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift.
Die Stadt Oberhausen ist Leistungsträger der Kosten der Unterkunft und Heizung und zuständig für die Festlegung der Mietobergrenzen bzw. Referenzmieten. Die Referenzmiete ermittelt sich aus drei Komponenten: der Grundmiete, der Wohnfläche und den Betriebskosten.
Grundmiete:
Die Ermittlung der anzusetzenden angemessenen Grundmiete erfolgt auf Grundlage eines überprüfbaren „schlüssigen Konzeptes“. Das schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden.
Das Konzept ist nach den Anforderungen des Bundessozialgerichtes u. a. dann schlüssig, wenn die Datenerhebung in einem genau eingegrenzten gesamten Vergleichsraum (Stadtgebiet) erfolgt, der Umfang der eingezogenen Daten repräsentativ ist, die Datenerhebung valide ist und die Auswertung der Daten anerkannten mathematisch-statistischen Grundsätzen genügt.
Um diesen Anforderungen Genüge zu tun hat der Bereich 3-2/Soziales in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel und dem Bereich Statistik und Wahlen im Jahr 2014 ein entsprechendes Konzept entwickelt. Datenbasis sind die im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels erhobenen Daten (einbezogen wurden u.a. auch die Bestandsmieten, die im Rahmen des Mietspiegels keine Berücksichtigung finden) und die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (GWZ). Durch die Einbeziehung des Bereiches Statistik und Wahlen wurde sichergestellt, dass die einbezogenen Daten nach anerkannten mathematisch-statistischen Grundsätzen ausgewertet wurden.
Das schlüssige Konzept wurde dem Sozialausschuss am 09.04.2014 zur Kenntnis gegeben (Drucksache Nr. M/15/3391-01).
Aktuell stellen sich die Bemessungsgrößen wie folgt dar:
Für 1-Personenhaushalte | 5,13 EUR je m² |
Für 2- und 3-Personenhaushalte | 4,90 EUR je m² |
Ab 4-Personenhaushalte | 4,76 EUR je m² |
Wohnfläche:
Nach den Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Nr. 8.2 WNB) ergeben sich als angemessene Wohnfläche für 1 Person grundsätzlich 50 m². Für jede weitere Person im Haushalt sind zusätzlich 15 m² zu berücksichtigen.
Betriebskosten:
Mangels eines örtlichen Betriebskostenspiegels, welcher die am Wohnungsmarkt herrschenden Verhältnisse wirklichkeitsnah abbildet, greift Oberhausen zur Bestimmung der angemessenen Betriebskosten auf den Betriebskostenspiegel NRW (ohne Heizung und Warmwasser) zurück. Dieser Betriebskostenspiegel unterliegt einer jährlichen Überprüfung durch den Deutschen Mieterbund. Aktuell ergibt sich ein anzusetzender Wert von 1,92 EUR pro m² angemessene Wohnfläche.
Berechnung 100,20 EUR
Grundmiete: 15 m² x 4,76 EUR =71,40 EUR
Betriebskosten: 15 m² x 1,92 EUR = 28,80 EUR
Summe100,20 EUR
Unterschied zu anderen Städten:
Ein Vergleich der Referenzmiete mit anderen Kommunen ist aufgrund der, wie oben beschrieben, möglichen Unterschiede (Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Grundmiete, örtlicher oder bundesweiter Betriebskostenspiegel) nicht rechtmäßig. Der örtliche Mietwohnungsmarkt würde bei einer Anpassung nicht mehr korrekt wiedergegeben werden.
