Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/2235-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP in der Bezirksvertretung gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Zustand Straßenrandstreifen Ripshorster Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Koalition SPD - Die Grünen - FDP
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- C. Gerster-Schmidt , H. Laß , M. Hoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
07.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, die regelmäßig Reinigung und den Grünrückschnitt auf der Ripshorster Straße, insbesondere im Abschnitt zwischen Einbleckstraße und Unterbruch zu veranlassen. In diesem Zuge bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandbericht zu den Gesprächen mit der Stadt Essen, um eine dauerhafte Lösung herbeizuführen.
Sachverhalt
Begründung
Bezugnehmend auf den Antrag A/16/0598-01 vom 28.01.2015 muss erneut festgestellt werden, dass sich der Straßenrandabschnitt zwischen Einbleckstraße und Unterbruch, der in Essener Verantwortung liegt, in desolatem Zustand befindet. Entgegen der Ankündigung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 28.01.2015 und der ergänzenden Formulierung aus der Ratssitzung vom 09.02.2015, erweckt der Straßenabschnitt den Eindruck, dass dort in der Zwischenzeit nichts passiert ist. Auch von Absprachen der Stadt Oberhausen mit der Stadt Essen und den zuständigen Entsorgungsbetrieben Essen (EBE), wurde in den vergangenen 22 Monaten nichts bekannt.
Um den verwahrlosten Zustand, der z. T. verkehrsgefährdende Ausmaße hat, dauerhaft zu beseitigen und den Anwohnern nicht länger zuzumuten, ist umgehendes Handeln von Nöten.
Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadt Essen sollten parallel geführt werden. Der Ausgang der Verhandlungen darf aber keinen Einfluss auf die Lebensqualität der Anwohner haben.
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
