Berichtsvorlage - M/16/2202-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezug

 

Antrag der CDU- Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung vom 17.11.2016

 

Sachstandsbericht

 

Im Regelbetrieb wird die kommunale mobile Geschwindigkeitsüberwachung ausschließlich vor Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Senioren und Behinderte sowie Krankenhäusern durchgeführt.

 

Insgesamt 391 mit der Polizei Oberhausen abgestimmte Messstellen werden im Wechsel angefahren. Dabei werden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Geschwindigkeitsüberschreitungen berücksichtigt.

 

Hinweise auf regelmäßig beobachtete Geschwindigkeitsüberschreitungen können von Bürgerinnen und Bürgern unter der E-Mail-Adresse raser@oberhausen.de mitgeteilt werden. Die Beschwerdeführer/innen werden in der Folge über den Zeitpunkt durchzuführender Kontrollen informiert und haben Gelegenheit, die Messung zu beobachten.

 

Die Verkehrssituation muss einen Messeinsatz zulassen. Ist dies nicht der Fall, ist ein alternativer Messplatz anzufahren.

 

Vom 01.01.2016 bis 30.09.2016 haben 226 Einsätze stattgefunden. Dabei wurden insgesamt 3.945 Verfahren eingeleitet. Eine gesonderte Statistik über die Differenzierung der Geschwindigkeitsüberschreitungen allein aus diesen Verfahren wird nicht geführt. Die Kontrollorte sind in den jeweiligen Messprotokollen angegeben und stehen damit nicht abrufbereit zur Verfügung.

 

Differenziertere Daten werden nachstehend im Rahmen der allgemeinen Ausführungen zu den insgesamt bearbeiteten Verfahren dargestellt.

 

 

Allgemeine Ausführungen zur Bearbeitung von Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen:

 

Maßnahmen zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden durch die örtliche Polizei auf innerörtlichen Straßen, von der Autobahnpolizei auf Autobahnen im Oberhausener Stadtgebiet sowie kommunal durch mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

 

Nach Erfassung der Daten werden diese mittels der eingesetzten Software in die Datenbank importiert. Dabei wird für alle Verkehrsverstöße mit Ausnahme von Verfahren aus der kommunalen Überwachung des ruhenden Verkehrs ein Aktenzeichenkreis verwendet.

 

In diesem Aktenzeichenkreis wurden vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 11.335 Bußgeldbescheide wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlassen (einschließlich Verfahren aus Polizeianzeigen).

 

Davon betreffen 595 Bescheide Überschreitungen bis zu 10 km/h, 1.571 Bescheide Überschreitungen bis zu 20 km/h und 9.169 Bescheide Überschreitungen von mehr als 20 km/h.

 

Daneben wurden 6.236 Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Erlass eines Bußgeldbescheides durch Zahlung des Verwarnungsgeldes abgeschlossen. Davon betrafen 2.036 Verfahren Überschreitungen bis 10 km/h, 4200 Verfahren Überschreitungen über 10 km/h.

 

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