Beschlussvorlage - B/16/2208-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag gemäß § 24 GO NRWhier: Anpflanzung von Bäumen auf gewerblichen Parkplätzen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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12.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt:
- Der Anregung des Naturschutzbundes Deutschland, Stadtverband Oberhausen e.V. wird teilweise gefolgt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Satzung zur Begrünung von Stellplatzanlagen für Kraftfahrzeuge zu prüfen und den politischen Gremien einen Beschlussvorschlag vorzulegen.
- Das Ergebnis ist den Antragstellern mitzuteilen.
Sachverhalt
Begründung
Inhalt des Antrags
In dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 20.10.2016 stellt der Naturschutzbund Deutschland Stadtverband Oberhausen e. V. (NABU) fest, dass in Oberhausen auffällig viele Discounter mit baumlosen Parkplätzen eröffnen. Das Stadtgebiet sei ohnehin aufgrund des Verkehrsaufkommens hohen Luftbelastungen ausgesetzt, durch den hohen Versiegelungsgrad entstünden vermehrt Probleme durch geringe Luftfeuchtegrade und hohe Flächenaufheizungen, was insgesamt die Gesundheit der Bevölkerung negativ beeinflusse. Bäume könnten demgegenüber als Luftfilter wirken und Regulatoren für Temperatur und Luftfeuchte darstellen. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU Oberhausen den Rat der Stadt auf, die Anpflanzung eines Baumes pro fünf Stellplätze auf gewerblichen Parkplätzen zu beschließen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregung des NABU verfolgt das Ziel, den Begrünungsgrad im Stadtgebiet zu erhöhen und insbesondere die kleinklimatisch negativen Auswirkungen großer versiegelter Flächen zu reduzieren. Die vorgeschlagene Begrünung von Stellplatzanlagen mit Bäumen ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Der Rat der Stadt hat am 29.06.2009 einen Beschluss zum Klimaschutz in Oberhausen gefasst und darin u. a. die Verwaltung beauftragt, „neben den Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels durch Senkung der Treibhausgas-Emissionen auch eine kommunale Anpassungsstrategie an den Klimawandel zu entwickeln. Die kommunale Vermeidungs- und Anpassungsstrategie zum Klimaschutz, insbesondere in der Stadtentwicklung und Bauleitplanung, wird als priorisiertes Handlungsziel ins Stadtentwicklungskonzept (STEK) aufgenommen." (vgl. Niederschrift der Ratssitzung vom 29.06.2009, TOP 9.1.1 zu Drucksache Nr. A/14/4165-01 unter Berücksichtigung der Drucksache Nr. A/14/4168-01)
In der Folge dieses Ratsbeschlusses hat sich die Stadt Oberhausen an einem Forschungsvorhaben des Wuppertal Instituts beteiligt, in dem in mehreren Workshops mit der Verwaltung aber auch mit der Politik erarbeitet wurde, wie in einer finanziell schlecht gestellten Stadt wie Oberhausen Anpassungsstrategien an den Klimawandel entwickelt werden können. Das Ergebnis dieses Projekts wurde im März 2013 unter dem Titel „Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Oberhausen – Logbuch einer Workshopreihe“ als dynaklim-Publikation Nr. 36 veröffentlicht. Eine der im Rahmen dieses Projektes entwickelten Maßnahmenideen ist die Erarbeitung einer Satzung über die Begrünung von Stellplatzanlagen.
Stellplätze erhöhen den Anteil der versiegelten Fläche ebenso wie Bauwerke. Die Anreicherung von Stellplätzen mit Bäumen und anderen Vegetationselementen trägt gerade im städtischen Belastungsraum zur Verbesserung der stadtklimatischen und lufthygienischen Situation bei. Die Bäume üben neben ihren Spenderqualitäten im Hinblick auf Sauerstoff, Schatten und Temperaturausgleich auch eine Filterwirkung gegenüber Stäuben aus der Luft aus.
Während in Bebauungsplänen inzwischen standardmäßig die Begrünung von Stellplatzflächen mit einem Baum pro 6 Stellplätze festgesetzt wird, besteht für Vorhaben, deren Zulässigkeit nicht in einem Bebauungsplan geregelt wird, keine Verpflichtung zur Begrünung der Parkplätze. Durch den Erlass einer Satzung, die im Baugenehmigungsverfahren angewendet wird, könnte in Zukunft sichergestellt werden, dass bei der Neuanlage von Stellplätzen ein nachhaltiger Standard in Sachen Begrünung und ein Ausgleich für Versiegelung im Stadtgebiet eingeführt und eingehalten werden.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Diskussionen zu möglichen Handlungsansätzen für eine kommunale Anpassungsstrategie an den Klimawandel ist die vom NABU Oberhausen angeregte Bepflanzung von Parkplätzen mit Bäumen grundsätzlich begrüßenswert. Im Detail besteht aber noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf, unter anderem hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Vorgaben zur Begrünung sowie der Festlegung des Geltungsbereichs (die im Antrag enthaltene Beschränkung auf gewerbliche Parkplätze wird z. B. so nicht haltbar sein).
Mit der Beauftragung der Verwaltung, den Erlass einer Satzung zur Begrünung von Stellplatzanlagen für Kraftfahrzeuge zu prüfen und den politischen Gremien einen Beschlussvorschlag vorzulegen, wird dem Antrag des NABU Oberhausen vom Grundsatz her gefolgt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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