Beschlussvorlage - B/16/2175-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Revierpark Vonderort GmbH hier: Verschmelzung der Revierpark-Gesellschaften Vonderort, Mattlerbusch sowie Nienhausen auf die Freizeitzentrum Kemnade GmbH zur neuen „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der organisatorischen Zusammenführung der Revierpark-Gesellschaften Vonderort, Mattlerbusch, Nienhausen sowie der Freizeitzentrum Kemnade GmbH zur neuen „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH“ und den zur Verschmelzung notwendigen vertraglichen Vereinbarungen unter dem Vorbehalt zu,
•dass die übrigen Gesellschafterstädte ebenfalls der Beteiligung zustimmen.
Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Vonderort GmbH wird angewiesen, die für die Gründung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH notwendigen Beschlüsse zu fassen. Den Vertretern im Verwaltungsrat wird empfohlen, den vorgenannten Beschlüssen zuzustimmen.
Sachverhalt
Begründung
1. Vertretung in der Gesellschafterversammlung
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW wird die Stadt Oberhausen in den Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch eine/n vom Rat der Stadt bestellte/n Vertreter/in vertreten.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat Herrn Jörg Bischoff zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Vonderort GmbH bestellt.
2. Erteilung einer Weisung
Gemäß § 113 Abs. 1 GO NW haben die Vertreter/innen der Stadt Oberhausen in den Organen wirtschaftlicher Unternehmen die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind daher an entsprechende Beschlüsse des Rates gebunden.
In den Beteiligungsrichtlinien der Stadt Oberhausen wurde deshalb festgelegt, dass der Rat für die Gesamtsteuerung der städtischen Beteiligungen zuständig ist.
Wichtige Angelegenheiten wie hier die Zusammenführung mehrerer Freizeitgesellschaften unterliegen demnach der Zuständigkeit des Rates.
Mit dieser Vorlage soll dem Vertreter der Stadt eine Weisung bezüglich des zu treffenden Beschlusses erteilt werden.
3. Sachdarstellung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat nach Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss (25.01.2016), sowie im Hauptausschuss (01.02.2016) in der Sitzung am 15.02.2016 (Drucksache Nr. B/16/1385-01) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt stimmt der organisatorischen Zusammenführung der Revierpark-Gesellschaften Nienhausen, Mattlerbusch, Vonderort, Gysenberg sowie der Freizeitzentrum Kemnade GmbH zur neuen „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH“ auf dem Wege der Verschmelzung
- unter der Voraussetzung einer einheitlichen Vorgehensweise aller Gesellschafter zu und
- beauftragt die Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass in den jeweiligen Standorten örtliche Beiräte eingerichtet werden.“
Gleichlautende oder ähnliche Beschlüsse wurden auch in den Kommunen, die Mitgesellschafter der übrigen Gesellschaften sind, gefasst. Eine Ausnahme bildet die Stadt Herne (Mitgesellschafter der Revierpark Gysenberg GmbH), die sich gegen eine Verschmelzung ausgesprochen hat. Die durch die Entscheidung der Stadt Herne entstandene aktuelle Situation macht eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Oberhausen erforderlich.
Auch unter diesen Gegebenheiten soll an einer Verschmelzung zum 01.01.2017 der verbliebenen vier Freizeitgesellschaften festgehalten werden. Hierzu hat die Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (RVR) in der Sitzung am 01.07.2016 einen Grundsatzbeschluss zur Zusammenführung der Revierparks Vonderort, Mattlerbusch und Nienhausen sowie des Freizeitzentrums Kemnade in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH unter Berücksichtigung der Meinungsbildung in den Kommunen gefasst (Anlage 1).
Die geänderten Vertragswerke und die erarbeiteten Ergebnisse der RVR-Verwaltung zu dem Aufgabenkatalog hat die Verbandsversammlung des RVR am 30.09.2016 abschließend zur Kenntnis genommen.
Gegenüber dem Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 15.02.2016 ergeben sich folgende Änderungen:
Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 2)
Der Gesellschaftsvertrag sieht nur noch vier Gesellschaften vor, die sich an der Verschmelzung beteiligen.
- Die neuen Anteilsverhältnisse sollen entsprechend den Sachwerten, nach Heben evtl. vorhandener stiller Reserven, berechnet werden. Zum 31.12.2015 wäre dies ein Anteil von 4,35 % für Oberhausen. Die Verschmelzung geschieht sukzessive und rückwirkend zum 01.01.2017 auf der Grundlage der Bilanzen zum 31.12.2016, so dass es minimale Änderungen bei den Anteilsverhältnissen geben wird. Das Stammkapital beträgt nach der Verschmelzung 450 T€.
- Die Besetzung des Aufsichtsrates erfolgt für die 20 Sitze nicht mehr paritätisch 50:50 RVR-Kommunen. Vielmehr erfolgt die Besetzung entsprechend den Gesellschafteranteilen (RVR aktuell 63,85%), wobei der RVR auf einen seiner 13 Sitze verzichtet, damit jeder Gesellschafter mit mindestens einem Sitz vertreten ist (RVR 12 Sitze; jede der 8 Kommunen je 1 Sitz). Die Anteils- und Sitzverteilung sind als Anlage 3 beigefügt.
- In § 7 des Gesellschaftsvertrages (Gesellschaftsrechtliche Nebenverpflichtungen) wird nicht mehr die konkrete Höhe der Zuschüsse festgeschrieben. Vielmehr wird für das erste Wirtschaftsjahr auf die Wirtschaftspläne der Freizeitgesellschaften für 2017 verwiesen. Hintergrund ist einerseits, dass für den Revierpark Mattlerbusch ein höherer Zuschuss ab 2017 festgeschrieben werden muss. Andererseits müsste für Änderungen der Zuschusshöhe der Gesellschaftsvertrag geändert werden.
- Die bestehenden Verwaltungsräte bleiben mit beratender Funktion als Beiräte zunächst bis zum Ende der laufenden Amtszeit 2020 bestehen. Damit ist dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.02.2016 in Bezug auf die Einrichtung von Beiräten Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Durch die Reduzierung der zu verschmelzenden Freizeitgesellschaften verringern sich die Synergieeffekte von 870 T€ (mit Beteiligung von Herne) auf mindestens ca. 580 T€.
- Der RVR wird die Gründungskosten von rund 600 T€ tragen und sich an den Anlaufkosten im Zeitraum von 2017 – 2020 mit einem Beitrag von ca. 1 Mio. Euro beteiligen.
- Der Zuschuss für den Revierpark Vonderort wird durch eine Gesellschaftervereinbarung der Städte Bottrop und Oberhausen sowie dem RVR für die nächsten drei Jahre auf dem bisherigen Niveau von 992 T€ festgeschrieben. Die Regelung, dass von diesem Betrag der RVR 50 %, die Stadt Oberhausen 30 % und die Stadt Bottrop 20 % zahlen, wird beibehalten. Die mit der Stadt Bottrop und dem RVR abgestimmte Gesellschaftervereinbarung für den Revierpark Vonderort ist als Anlage 4 beigefügt.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist allerdings anzunehmen, dass aufgrund der finanziellen Situation der Revierpark Vonderort GmbH mit steigenden Zuschussbedarfen gerechnet werden muss. Es wird sich zeigen, ob die Synergieeffekte in der prognostizierten Höhe 580 T€ eintreten werden. In jedem Fall verteilt sich dieser Betrag auf die gesamte Gesellschaft mit ihren jeweiligen Betriebsstätten.
Sobald alle kommunalen Gesellschafter der in Rede stehenden Freizeitgesellschaften der Verschmelzung zugestimmt haben, wird der RVR eine Ausschreibung für die Geschäftsführerposition der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH auf den Weg bringen.
Der RVR entwickelt den Strategieprozess „Revierparks 2020“ mit der Konzentration auf die Neugestaltung der Parkanlagen. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Belegenheitskommunen soll für die drei Revierparks Vonderort, Mattlerbusch und Nienhausen ein Konzept für die künftige Entwicklung der Freiflächen der Revierparks entwickelt werden, um Fördermittel für dringend notwendige Gestaltungs- und Renovierungsmaßnahmen zu akquirieren. Zur Finanzierung der Eigenmittel beabsichtigt der RVR Mittel zurückzustellen.
Das Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW i.V.m. § 120 Abs. 5 GO NRW erfolgt nach positiver Beschlussfassung aller Gesellschafterstädte.
Kurzfassung
- entfällt -
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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195,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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642,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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28 kB
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