Beschlussvorlage - B/16/2221-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereinen lfd. Nr. 1 bis 12 einen Zuschuss nach den Kriterien für Übungsleiter/Trainer im Leistungs-, Spitzensport in der jeweils angegebenen Höhe zu gewähren, da die Fördervoraussetzungen erfüllt worden sind. Die ermittelte Zuschusshöhe beträgt insgesamt 13.803,75 EUR.

 

2. Der Sportausschuss beschließt gemäß Ziffer 7.3.2. in Verbindung mit Ziffer 7.3.7. der Förderrichtlinien die Arbeit weiterer Übungsleiter/Trainer zu bezuschussen.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2016 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Punkt 1.1.6. in Verbindung mit Punkt 7.3. - Zuschüsse für Übungsleiter/Trainer im Leistungs-, Spitzensport. Die detaillierten Voraussetzungen ergeben sich aus den Unterpunkten 7.3.1. bis 7.3.4. der Zuschussrichtlinien. Die in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereine (Nr. 1 bis 12) haben entsprechende Zuschussanträge gestellt. Die Zuschussvoraussetzungen werden von den jeweiligen Vereinen erfüllt. Dies ergab eine Prüfung gemäß den Richtlinien. Der Stadtsportbund unterstützt diese Anträge in Gänze.

 

Hinsichtlich der Vereinsanträge unter den lfd. Nummern 13 bis 20 wird im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Poolbillard (Ifd. Nr. 13 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1,  da die Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt.

 

Dreibandbillard (lfd. Nr. 14 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der 2. Bundesliga spielt.

 

Hallenhockey (lfd. Nr.15 und 16 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4 Nr.1, da die Mannschaft in der 2. Bundesliga spielt.

 

Unterwasserrugby (lfd. Nr. 17 und 18 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der 2. Bundesliga spielt.

 

Inline-Skaterhockey (lfd. Nr. 19 und Nr. 20 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt.

 

Falls eine Bezuschussung für die lfd. Nummern 13 bis 20 der Anlage erfolgt, würde sie für den jeweiligen „Cheftrainer“ des Vereins 1.227,00 EUR und für den jeweiligen „Co-Trainer“ des Vereins 920,25 EUR betragen. Die Gesamtzuschusshöhe würde sich somit um 8.895,75 EUR auf 22.699,50 EUR erhöhen.

 

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Anlagen

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