Beschlussvorlage - B/16/2095-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügten „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/0805-01 - BürgerInnenbeteiligung in Oberhausen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Hintergrund

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18. Mai 2015 die Entwicklung eines Konzeptes zur „BürgerInnenbeteiligung in Oberhausen“ beschlossen (s. Drucksache Nr. B/16/0805-01). Der Beschluss umfasst mehrere Arbeitsschritte. Neben der Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle (ab 01.07.2015) und der Beschlussfassung von Vorhabenlisten (im Dezember 2015 und im Juli 2016), bildete die Erarbeitung von Leitlinien in einem moderierten Arbeitskreis mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bürgerschaft, Politik und dem Verwaltungsvorstand den wesentlichen Bestandteil des neuen Beteiligungskonzeptes.

 

Mit der Bürgerbeteiligung sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

-       Entscheidungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar machen,

-       Verständnis für andere Meinungen fördern / Interessenausgleich bewirken,

-       Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Themen von gesamtstädtischer Bedeutung erhöhen,

-       Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Entscheidern auch außerhalb der institutionellen Gremien fördern,

-       Bürgerinnen und Bürger mit in die Verantwortung für die Ergebnisse nehmen und sie als Experten nutzen,

-       Kreative, innovative und auch tragfähige Lösungen finden,

-       Breitere Akzeptanz bezüglich der angestrebten Planung und Realisierung eines Vorhabens / Projektes erreichen.

Die Leitlinien bilden die Grundlage für eine freiwillige Bürgerbeteiligung in Oberhausen. Sie sind Regelwerk und Orientierungshilfe für die Bürgerschaft, die Verwaltung und die Politik.

 

 

Der Erarbeitungsprozess der Leitlinien

Die Leitlinien wurden in einem trialogischen Prozess (Diskussion der beteiligten Personen auf Augenhöhe) durch einen Arbeitskreis (AK) entwickelt. Der AK Bürgerbeteiligung umfasste insgesamt 25 Mitglieder aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft. Im Einzelnen waren vertreten:

9 Mitgliedern der Politik (2 SPD, 2 CDU und jeweils 1 Mitglied für die anderen im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen),

7 Mitgliedern der Verwaltung (Oberbürgermeister, Koordinator/in Bürgerbeteiligung und alle Beigeordneten und Dezernenten) und

9 Mitgliedern aus der Bürgerschaft, die nach einer Bewerbung und einem Losverfahren ermittelt wurden.

Das Büro Peters & Helbig aus Essen hat den Arbeitskreis beraten und die Sitzungen gemeinsam mit der Koordinierungsstelle vorbereitet und moderiert.

 

Die Diskussionen und Beratungen waren immer konstruktiv und von einem gemeinsamen Wollen geprägt. Von der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises am 12.11.2015 bis zur endgültigen Fassung des Leitlinienentwurfes am 26.10.2016 wurden alle inhaltlichen und verfahrenstechnischen Abstimmungen im Konsens entschieden. Es prägte sich sehr früh das Bild, dass der Arbeitskreis quasi als Prototyp für eine neue Kultur der Beteiligung in Oberhausen steht.

 

Zur Erarbeitung der Leitlinien wurden viele und vielfältige Verfahren und Erarbeitungsmethoden gewählt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitsschritte und Aktivitäten.

 

Datum

Aktivitäten

Inhalte

12.11.15

1. Arbeitskreis

Konstituierung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung, , Erwartungen/ Befürchtungen, Klärung der Vorgehensweise, Auswahl Beispiel/Modellprojekt: „Jugendfreizeitfläche“

Dez. 15/ Jan 16

Projekt-Team Sitzungen (3x)

Am Beispiel „Jugendfreizeitfläche“ lernen: Verschiedene Perspektiven aus Sicht der Bürger, der Politik u. der Verwaltung, Erarbeitungsprozess klären; Gestaltungs-elemente/ Bausteine aus Leitlinien anderer Städte bewerten

23.02.16

2. Arbeitskreis

Präsentation der Ergebnisse des Projekt-Teams: Liste der Kommunikationsformen, Bausteine der Leitlinien, Qualitätskriterien

30.04.16

3. Arbeitskreis

Tagesveranstaltung: Referat zur Bürgerbeteiligung in Wolfsburg, Bausteine festlegen, Qualitätskriterien, Spielregeln und erste Inhalte

14.06.16

4. Arbeitskreis

Erste Entwurfsfassung, Sondierung u. Priorisierung der Inhalte, Knackpunkte diskutieren, Auftrag an Redaktionsteam

27.06.16

Redaktionsteam

Klärung wesentlicher Inhalte und Verständigung über weitere Bearbeitung mit verbindlicher Aufgabenübernahme

07.07.16

Redaktionsteam

Weitere Bearbeitung und Erstellung einer neuen Entwurfsfassung

24.08.16

Praxistest durch MA der Verwaltung

Mitarbeiter/innen aus den Dezernaten sichten Leitlinienentwurf und geben Anregungen

15.09.16

Veranstaltung Zivilgesellschaft

Vorstellung und Diskussion des Entwurfes bei zivilgesellschaftlichen Institutionen und Bürgervereinen

20.09.16

Beratung im VV

Verwaltungsvorstand berät die Entwurfsfassung der Leitlinien

20.09.16

Darstellung Internet

Einladung zu Bürgerveranstaltungen u. Darstellung des Leitlinienentwurfes

28.09.16
29.09.16
06.10.16

Bürgerforen in den 3 Stadtbezirken

Vorstellung des Leitlinienentwurfes in der Öffentlichkeit in Sterkrade, Alt-Oberhausen und  Osterfeld

18.10.16

Abstimmung mit Bereich Recht

Der Rechtsbereich hat Änderungen angeregt, die im Entwurf übernommen wurden

Datum

Aktivitäten

Inhalte

26.10.16

5. Arbeitskreis

Abstimmung über Änderungen der Verwaltung und Anmerkungen von Bürgern, Beschlussfassung zum Leitlinienentwurf u. Empfehlung an den Rat

ab 22.11.16

Sitzungen der Ausschüsse/Beiräte

Leitlinienentwurf im politischen Beratungsgang

19.12.16

Ratssitzung

Beschlussfassung im Rat

 

 

Die Leitlinien – Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte

Mit den Leitlinien sind klare und verbindliche Regeln für den Mitwirkungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern beschrieben. Gleichzeitig werden die Rollen und Möglichkeiten der Akteure eindeutig definiert.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden bei allen wichtigen Vorhaben der Stadt, d.h. bei allen Planungen, Projekten und Maßnahmen, die in einer Vorhabenliste aufgeführt werden, beteiligt. Mit dem neuen Beteiligungskonzept wird die Stadt die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zur Regel machen. Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beteiligung bei den benannten Vorhaben.

 

Im Wesentlichen machen Leitlinien Aussagen über:

  • die Vorhaben(-liste)
  • die Koordinierungsstelle
  • den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
  • das Beteiligungskonzept
  • die Überprüfung und Fortschreibung der Leitlinien

 

Die Vorhaben(-liste)

Die Verwaltung benennt zweimal jährlich die Vorhaben, bei der eine freiwillige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist. Jedes Vorhaben wird in einer Kurzdarstellung (Vorhabenblatt) beschrieben. Dabei wird u.a. Auskunft gegeben, ob eine Beteiligung vorgesehen ist oder nicht. Wird eine Mitwirkung angeboten, wird die Form der Beteiligung (Information, Anhörung, Beratung oder Mitbestimmung) festgelegt. Alle Vorhabenblätter bilden die Vorhabenliste. Die gesamte Vorhabenliste und die einzelnen Vorhaben werden im Internet unter www.oberhausen.de/buergerbeteiligung veröffentlicht. Sollten die Bürgerinnen und Bürger bestimmte Vorhaben auf der Liste vermissen, sind sie mit der Tatsache der Nichtbeteiligung unzufrieden oder finden sie die Form der Beteiligung unzureichend, können sie sich an die Koordinierungsstelle wenden und ggf. einen Änderungsantrag stellen.

 

Die Koordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Hier können sie sich über Vorhaben informieren, eigene Vorhaben einreichen oder sich über bestehende Beteiligungsverfahren beschweren.

 

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung besteht aus acht Mitgliedern (vier aus der Bürgerschaft, zwei aus der Verwaltung, zwei aus der Politik). Der Arbeitskreis wird einberufen, wenn es gilt, strittige Fragen oder Verfahrensweisen zu klären.

 

Das Beteiligungskonzept

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltung sind für die Planung und Umsetzung der einzelnen Beteiligungsverfahren verantwortlich. Dazu entwickeln sie für jedes Vorhaben ein Beteiligungskonzept, in der der Beteiligungsprozess beschrieben wird. Das Beteiligungskonzept wird im Internet veröffentlicht.

 

Überprüfung der Leitlinien und Beteiligungsverfahren

Da das Beteiligungskonzept und die Leitlinien neu sind, muss eine kontinuierliche Überprüfung des Wirkungsgrades (Evaluation) vorgenommen werden.

 

 

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Parallel zur Entwicklung der Leitlinien wurden verschiedene Formen und Verfahren genutzt, um die „neue“ Bürgerbeteiligung in Oberhausen bekannt zu machen.

 

Die Koordinierungsstelle hat bei Fraktionen, Gruppen, Parteien, Ortsvereinen, Bürgervereinen, Wohlfahrtsverbänden und dem Jugendparlament für die geplante Bürgerbeteiligung geworben.

Die Bereichsleitungen wurden in einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung über die Grundsätze der Beteiligung informiert. Weitere Informationsveranstaltungen für die Verwaltungsmitarbeiter/innen über die Inhalte der Leitlinien sind geplant.

Eine Werbeagentur hat eine Wortbildmarke für die Bürgerentwicklung in Oberhausen kreiert. Dieser Slogan soll bei allen weiteren Aktivitäten der Bürgerbeteiligung genutzt werden.

 

Die Internetseite www.oberhausen.de/buergerbeteiligung wurde aktiviert. Sie wird weiterentwickelt und –gestaltet. Mittelfristig sollen dort alle allgemeinen und konkreten Vorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt und dokumentiert werden.

 

 

Nächste Schritte

Die Leitlinien formulieren weitere Aufgaben, die insbesondere von der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung zu erledigen sind. Das sind:

 

-          Bewerbungs- und Auswahlverfahren von zwei Bürgerinnen und zwei Bürgern für den achtköpfigen Arbeitskreis Bürgerbeteiligung

-          Erstellung einer Geschäftsordnung (GO) für den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung (Verabschiedung nach Abstimmung der GO auf der konstituierenden Sitzung des AK und nach Beschluss des Rates)

-          Erstellung einer Kurzfassung der Leitlinien, die als Broschüre veröffentlicht wird

-          Entwicklung von Standards der „Veröffentlichung, Dokumentation und Auswertung von Bürgerbeteiligungsverfahren“

-          Inhaltliche Gestaltung der Internetseite www.oberhausen.de/buergerbeteiligung

-          Darstellung der Vorhabenliste und Vorhabenblätter im Internet

-          Entwicklung und Abstimmung eines Evaluationskonzeptes

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Anlagen

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