Beschlussvorlage - B/16/2219-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.Der Rat der Stadt Oberhausen spricht sich für die Weiterentwicklung des Siegerentwurfes aus und beauftragt die Verwaltung, diesen in das Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG einzubringen.

 

2.Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, für die Realisierung Förder­möglichkeiten zu eruieren.

 

Mittel für die vorab notwendigen externen Planungsleistungen in 2017 stehen beim Auftrag 560012010600 – ÖPNV Neubau und Unterhaltung, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

A/16/0597-01 und M/16/1061-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X ]Die Planungskosten betragen ca. 100.000 Euro.

Die Kosten der Umsetzung können erst nach Abschluss der Planung ermittelt werden.

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Beim dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen – Emmerich müssen für alle Querungen der Bahnstrecke sog. Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) geschlossen werden. Das EkrG ist maßgebend für die Regelung der Rechte und Pflichten, insbesondere für die Verteilung der Kosten. Für die Personenunterführung am Bahnhof Sterkrade muss auch eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung geschlossen werden.

 

Die Planungen der DB bislang sehen eine rechtwinklig zu den Gleisen angelegte Personenunterführung vor, die parallel zur bestehenden Unterführung geführt wird. Zur Gestaltung dieses städtebaulich sensiblen Bereiches ist im Jahr 2015 ein konkurrierendes Planungsverfahren durchgeführt worden.

Der Siegerentwurf sieht vor, dass die Personenunterführung die Strecke nicht rechtwinklig kreuzt, sondern die historische Wegeverbindung von der heutigen Bahnhofstraße in die Neumühler Straße aufnimmt.

 

Dieser elementare Bestandteil des Entwurfs führt bei Einbringen dieses Wunsches in den Planungsprozess der DB AG zu folgenden finanziellen Konsequenzen für die Stadt Oberhausen:

 

  • Die DB Netz plant zurzeit eine rechtwinklig angelegte Personenunterführung. Bei einer von der Stadt Oberhausen verursachten Neuplanungen sind - so die Forderung der DB AG - die bereits entstandenen Planungskosten durch die Stadt Oberhausen zu tragen. Die DB Netz plant aktuell bis zur Leistungsphase 4 gemäß HOAI.

 

  • Die Personenunterführung (Tunnel) verlängert sich auf Grund der Planungen der Stadt Oberhausen gegenüber einer rechtwinkligen Planung. Diese Kostensteigerung soll auch – so die DB AG – von der Stadt übernommen werden. Diese  Kostensteigerung soll im Rahmen des IHK Sterkrade durch Fördermittel aufgefangen werden, sodass die Belastung der Stadt Oberhausen darstellbar ist.

 

  • Aktuell ist geplant, dass die bestehende Personenunterführung so lange nutzbar sein wird, bis die neue Personenunterführung genutzt werden kann. Bei der geplanten Lage der Personenunterführung werden sich beide Unterführungen kreuzen, sodass auch hier eine Baukostensteigerung angenommen wird.

 

  • Da die Führung der Personenunterführung und die Eingänge und Ausgänge in die Quartiere, wie sie im Siegerentwurf von ST-Freiraum vorgesehen ist, aus städtebaulichen Gründen wünschenswert ist, wird vorgeschlagen, die Bahn zu bitten diese Planung aufzunehmen.

 

  • Da die städtische Planung aber nicht zwingend erforderlich ist (eine rechtwinklige Führung würde auch ausreichen), wird die Forderung der Stadt Oberhausen von der DB AG als alleiniges Verlangen betrachtet. Bei dieser Betrachtungsweise sind die Planungs- und Baukosten dann komplett durch die Stadt Oberhausen zu tragen. Da bei einer rechtwinkligen Führung – wie sie die DB Netz vorsieht - die Kosten geteilt würden, ist die Forderung der Stadt dass dieser Mechanismus auch bei der neuen Planung greift bzw. zumindest die Mittel, die für die DB Planung angesetzt wurden, einfließen.

 

  • Eine endgültige Kostenschätzung kann nur im Rahmen der Ausführungsplanung durch die DB Netz vorgenommen werden, die zur Erarbeitung einer Kostenschätzung die Planungen aufnehmen müsste. Diese Planungskosten müssen von der Stadt Oberhausen getragen werden, da sie das alleinige Verlangen nach einer geänderten Unterführung geäußert hat. Die Umplanungskosten werden bei ca. € 100.000,00 liegen. Die Mittel stehen bei dem Budget 2017, Sachkonto 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen -, Auftrag 560012010600 - ÖPNV Neubau und Unterhaltung – zur Verfügung.

 

  • Die DB AG setzt für die Realisierung ihrer Unterführungsplanung Gesamtkosten von 7,3 Mio € an. Die Stadt Oberhausen muss 49 % der Kosten tragen. Nach Berechnungen der DB sind dies 3,6 Mio. €.

 

  • Im Rahmen der Planungsverfahren zum Bahnhof Sterkrade sind von den teilnehmenden Büros die Kosten für ihre Planung grob ermittelt worden. Für den Siegerentwurf sind Gesamtkosten von knapp 2,7 Mio. € ermittelt worden.

 

  • Angesichts der unterschiedlichen Werte beider Kostenschätzungen sind Gespräche mit den Beteiligten über die Kostenschätzung geführt worden. Die DB Netz betont, dass sie in Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt sehr hohe Kostensätze anlege und dass der Entwurf von ST-Freiraum nicht in der Tiefe vorläge, wie der Entwurf der DB. Hinzu kommt, dass am Planungsverfahren Stadtplaner und Architekten teilgenommen haben. Spezifische Erfahrungen im Bereich Eisenbahnbau sind nicht vorhanden. Auch die Kostenschätzung war nur grob gefordert.

 

Wenn die Stadt Oberhausen die Realisierung des Siegerentwurfes zum Ziel hat, muss es gegenüber der Bahn hierzu eine verbindliche Aussage geben.

 

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Anlagen

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