Berichtsvorlage - M/16/2177-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkspark Sterkrade - Radverkehrsfreigabe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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08.12.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Im Rahmen des Parkpflegewerks und der Nahmobilitätsförderung wurden die vorhandene Beschilderungen und alle Wege des Volksparks für eine mögliche Radverkehrsfreigabe geprüft.
Auf dem überwiegenden Teil der Wege im Volkspark ist das Radfahren derzeit nicht erlaubt. Lediglich auf dem asphaltierten Weg von der Brandenburger Straße bis zur Weierstraße ist das Radfahren freigegeben. Wichtige Wegeverbindungen von der Wilhelmstraße oder der Weseler Straße können derzeit nicht durch den Radverkehr genutzt werden.
Eine Begehung des Volksparks mit Vertretern der Stadt (Verkehrsplanung, Radverkehrsbeauftragter, Straßenverkehrsbehörde, Umwelt) und der OGM Geschäftsführung im Juni 2016 zeigte, dass die vorhandenen Breiten und der Zustand der Wege im Volkspark ausreichend für eine kombinierte Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr sind. Es konnte zudem beobachtet werden, dass schon heute alle Wege des Volksparks vom Radverkehr genutzt werden. Im Sinne der Radverkehrsförderung werden daher zur Verbesserung des Radwegenetzes alle Wege für den Radverkehr freigegeben.
In Anlage 1 ist die aktuelle Beschilderung des Volksparks dargestellt. Der überwiegende Teil der Eingänge des Volksparks ist derzeit mit den Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ gekennzeichnet. Lediglich der Zugang an der Brandenburger Straße und der Weierstraße ist mit dem Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ gekennzeichnet.
Für die Freigabe einer kombinierten Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr werden die dargestellten Schilder entfernt und an den Eingängen des Volksparks das nachfolgend dargestellte Hinweisschild aufgestellt. Lediglich an den Eingängen Brandenburger Straße und Weierstraße bleibt das Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ bestehen, da hier ein asphaltierter Radweg vorhanden ist.
Die Planung wurde mit dem Bereich Umwelt, der Straßenverkehrsbehörde und dem Radverkehrsbeauftragten abgestimmt.

Abbildung 1: Hinweisschild Radfahren erlaubt
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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456,7 kB
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