Beschlussvorlage - B/16/2207-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung durch die Baumkommission am 26.10.2016

 

Die Ersatzforderungen (Erzsatzpflanzung / Ausgleichszahlung) gelten vorbehaltlich der rechtlichen Nachprüfung.

 

 

1 Weißdorn  Finanzstraße 6

 

 Sachverhalt:

Die Antragstellerin begründet ihr Begehren mit Geruchsbelästigung durch Hunde-Urin und Erbrochenem, Laubfall und der Nähe zur Jalousie.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission erkennen die Begründung als nicht ausreichend an und betonen die sehr geringe Größe des Baumes.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab.

 

1 Robinie Braunschweigstraße 52

 

 Sachverhalt:

Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund von Wurzelanhebungen im Gehweg.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die Kantensteine massiv angehoben sind und sehen hier einen Handlungsbedarf.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Als Ersatz an Ort und Stelle fordert die Baumkommission ein Amberbaum.

1 Linde Bayernstraße 37

 

Sachverhalt:

Da der Baum am Stammfuß den Nebeneinlauf überwallt hat, kann dieser nicht mehr geöffnet und gewartet werden, sodass eine Kanalbeeinträchtigung vorliegt. Die WBO GmbH beantragt die Fällung.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort das Ausmaß der Überwallung fest.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die WBO GmbH. Die Mitglieder verzichten auf die Ersatzforderung an Ort und Stelle aufgrund der kleinen Baumscheibe und der Nähe zum Kanal.

 

1 Pappel Hegelschule

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund von Vergreisung und dem daraus resultierendem hohen Totholzanteil.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort das Ausmaß der Vergreisung fest.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Mitglieder fordern Ersatz an Ort und Stelle. Die Art der Ersatzpflanzung soll durch die Verwaltung bei der Schulleitung erfragt werden. Ein Solitärbaum erster Ordnung ist an dieser Stelle möglich.

 

4 Linden Lindnerschule

 

Sachverhalt:

Die Anwohner weisen auf die Größe und die daraus resultierende Verschattung hin und bitten um Fällung der Bäume. Des Weiteren werden Wurzelaufwerfungen auf dem privaten Grundstück und der Laubfall als Gründe für eine Fällung aufgeführt.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort keinerlei Wurzelaufwerfungen fest.

An der zur Schule und damit auch zu den Bäumen ausgerichteten Hausseite sind nur wenige kleinere Fenster (vermutlich Flure/Bäder) vorhanden, sodass die Beschattung durch die Bäume als Begründung für eine Fällung nicht ausreichend ist. Die großen Fenster der Wohnräume befinden sich auf der zur Straße ausgerichteten Hausseite mit guter Ausrichtung zur Sonne (Südausrichtung) ohne Beeinträchtigung.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Kommission lehnen gemeinschaftlich das Begehren auf Fällung ab. Die letzte Kronenpflege erfolgte im Juli 2016. Dies hält die Baumkommission für ausreichend.

 

1 Linde Westmarkstraße 75

 

Sachverhalt:

Es handelt sich um eine Allee im Sinne § 47 a Landschaftsgesetz (LG) NRW. Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund von Pilzbefall.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort den Sturmschaden und das Ausmaß des Pilzbefalls fest.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung, vorbehaltlich der Zustimmung des Landschaftsbeirates, zu. Da der Baum im Bereich der Einfahrt steht wird dem Landschaftsbeirat die Verortung der Ersatzpflanzung in der Straße überlassen.

 

1 Kastanie Friesenstraße 63

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH beantragt die Fällung, da der Baum abgängig ist.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission erkennen die Begründung als ausreichend an.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission verzichtet auf die Ersatzforderung an Ort und Stelle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Sollte jedoch in den nächsten Jahren eine Straßenbaumaßnahme erfolgen, wird darum gebeten möglichst viele Baumstandorte neu zu planen.

 

2 weibl. Gingkos Friesenstraße 111 und 113

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund der Geruchsbelästigung durch die Früchte.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission erkennen die Begründung als ausreichend an.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission verzichtet auf die Ersatzforderung an Ort und Stelle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Sollte jedoch in den nächsten Jahren eine Straßenbaumaßnahme erfolgen, wird darum gebeten möglichst viele Baumstandorte neu zu planen.

 

1 Baumhasel Hülskathstraße 1

 

Sachverhalt:

Die Anwohner melden Wurzelaufwerfungen, beklagen die Nähe zum Haus von 1,50 m und den enormen Fruchtfall.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Kommission erkennen die Begründung als nicht ausreichend an, da Laub- und Fruchtfall als natürliche Lebensäußerung des Baumes gelten. Vor Ort konnten keinerlei Wurzelaufwerfungen festgestellt werden. Die Baumkommission weist auf die geringe Größe des Baumes hin und hält den Abstand für ausreichend.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich das Begehren ab.

 

1 Platane Dammstraße 21

 

Sachverhalt:

Es handelt sich um eine Allee im Sinne § 47 a LG NRW. Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund eines massiven Stammschadens.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort den Stammschaden fest.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung, vorbehaltlich der Zustimmung des Landschaftsbeirates, zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission fordert als Ersatz einen Ahorn an Ort und Stelle.

 

11 Ahorne Bahnstraße (Am Handbruch bis Wallensteinstraße)

2 Kastanien

Sachverhalt:

Es handelt sich um die Kanalbaumaßnahme „Kanäle Am Handbach / Bahnstraße (3. BA)“ für die die Ersatzstraßenführung im Süden über den Gehweg erfolgen soll und die Bäume im Norden erhalten bleiben können, wenn keine gravierenden Wurzeleinwüchse die Maßnahme behindern. Dazu wurden Schürfen im Straßenraum erstellt die keine Wurzeleinwüchse aufwiesen. Für die geplante Straßenbaumaßnahme muss jedoch die Frischwasserleitung von der Straße in den Gehweg verlegt werden. Bezüglich möglicher Wurzeleinwüchse wurde auch hier ein Suchschlitz gegraben mit dem Ergebnis, dass bei dem einen Baum keine großen Wurzeln in die geplante Baugrube wachsen, jedoch die Möglichkeit besteht, dass an anderer Stelle stärkere Wurzeln im Bereich der Baugrube vorhanden sein könnten.

 

Baumbereisung:

Da die Maßnahme zur Verlegung der Wasserleitung durch die RWW Anfang 2017 erfolgen soll, wurde die Empfehlung der Baumkommission ausgesprochen, dass nur im Fall von gravierenden Wurzeleinwüchsen und nach fachlicher Überprüfung durch die Stadt Oberhausen, die Fällung einzelner Bäume durch die WBO GmbH erfolgen darf. Als Ersatz muss ein Ahorn an Ort und Stelle gepflanzt werden.

 

Im Nachgang der Bereisung ging ein Schreiben der WBO GmbH bei der Verwaltung ein, in dem mitgeteilt wird, dass für die Kanalbaumaßnahme der Bahnstraße die Fällung aller Bäume im Norden erforderlich ist, um den Verkehr aufrecht zu erhalten. Die geplante Ersatzstraßenführung im Süden über den Gehweg musste aus bautechnischen Gründen ausgeschlossen werden. Diese Umleitung ist nicht möglich, da dort nur eine Breite von 3 m zur Verfügung steht. Das würde bedeuten, dass der KFZ-Betrieb direkt vor den Hauseingängen der Anwohner ohne Gehweg verlaufen müsste. Wenn die Bäume im Norden gefällt werden dürften, stünde hier eine Fahrbahnbreite von 8 m inklusive Gehweg zur Verfügung. Bautechnisch wäre dies die bessere und praktikablere Lösung. Ohne die Genehmigung zur Fällung der Bäume müsste eine Vollsperrung der Straße erfolgen, da die Umleitung über den Gehweg im Süden nicht umsetzbar ist.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission wurden per E-Mail am 16.11.2016 über den neuen Sachstand informiert, eine gemeinschaftliche Empfehlung steht allerdings noch aus. Herr Schulze wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade anwesend sein, um den Sachverhalt darzulegen und eventuelle Fragen beantworten zu können.

 

Anschließend werden die Mitglieder der Bezirksvertretung Sterkrade gebeten eine Entscheidung zu treffen.

 

11 Kastanien Emmericher Straße

3 Linden  

2 Eichen  Die WBO GmbH beantragt aufgrund des Straßenausbaues der Emmericher Straße (südlich der Habichtstraße) die Fällung von 14 Bäumen. Die Verwaltung prüft die Optimierung der Planung.

 

Sachverhalt:

Die Emmericher Straße (L4) im Stadtteil Holten soll im Bereich zwischen der Einmündung Habichtstraße im Nord-Westen und der Bahnstraße im Süd-Osten erneuert werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme müssen mehrere – teils sehr alte und ortsbildprägende – Bäume gefällt werden.

 

Die stark frequentierte Emmericher Straße ist Teil des Netzes verkehrswichtiger Straßen und als innerörtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Als Verbindung zur Autobahn A3 (Anschlussstelle Dinslaken-Süd und Oberhausen-Holten) hat sie eine enorme Bedeutung für das überörtliche Verkehrsnetz.

 

Die Emmericher Straße führt auf dem aktuellen Ausbau-Abschnitt überwiegend durch im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Auf der südlichen Straßenseite, westlich von Haus Nr. 77, schließt das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.5 „Lohfeld“ an, auf der nördlichen Straßenseite, westlich von Haus Nr. 78, das Landschaftsschutzgebiet 1.2.3 „Hühnerheide/ Waldhuck“. Derzeit stehen beiderseits der Straße Bäume unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Gattungen. Die ursprüngliche dominante Kastanien-Reihe an der Nordseite weist mehrere Fehlstellen auf und wurde vor einigen Jahren durch Nachpflanzungen ergänzt.

 

Bei der geplanten Baumaßnahme soll eine Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes die Leichtigkeit des Verkehrsablaufes und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Die Aufteilung des Straßenraumes variiert abschnittsweise. Neben der Erneuerung der Fahrbahn werden Gehwege und Grundstückszufahrten erneuert sowie Radfahrstreifen und Pkw-Parkstreifen in Längsaufstellung entlang der Straße vorgesehen. In zwei Abschnitten (zwischen Haus Nr. 28 und 56 sowie zwischen Haus Nr. 98 und 118) sind zudem offene Kanalbau-Arbeiten geplant bzw. bereits erfolgt. Es sind neue Baum-Anpflanzungen beiderseits der Straße vorgesehen. Einzelne städtische Flächen werden zurzeit als Vorgarten privat genutzt und werden in die Planung der neuen Erschließung eingebunden.

 

Die ursprüngliche Planung, für die bereits 2013 ein erster Finanzierungsantrag gestellt wurde, sah umfangreiche Baumfällungen vor. Seitens des Bereichs Umweltschutz wurde darauf gedrungen, dass die Anzahl der zu fällenden Bäume auf ein Minimum reduziert und die Zahl möglicher Baumneupflanzungen auf ein Maximum erhöht wurde. Durch eine Planungsänderung konnte erreicht werden, dass die Zahl der erforderlichen Baumfällungen von 28 auf 14 reduziert und die Zahl der Neupflanzungen von 43 auf 90 erhöht wurden. Um diese Anzahl zu erreichen, war im Abschnitt vom Beginn der Baustrecke bis Hühnerstraße eine Reduzierung des bisher geplanten Straßenquerschnitts erforderlich.

 

Für den Ausbau der Emmericher Straße (sowie der anschließenden Weseler Straße) wird der Bebauungsplan Nr. 699 aufgestellt (Aufstellungsbeschluss vom 11.11.2013).

 

Baumbereisung:

Straßenbaubedingt ist die Fällung von 11 Kastanien (mit Stammumfängen bis zu 300 cm) und 3 Linden (Stammumfänge bis zu 200 cm) und 2 Eichen (Stammumfänge bis zu 220 cm) erforderlich. Viele dieser Bäume weisen Schäden durch Baumkrankheiten auf. Während der Baumbereisung stellte die Baumkommission darüber hinaus fest, dass 2 Eichen so stark geschädigt sind, dass sie – entgegen der Straßenausbauplanung – voraussichtlich nicht auf Dauer erhalten werden können. 2 Kastanien die bei der Straßenausbauplanung erhalten bleiben sollten, sind bereits abgestorben. Eine Eiche war so stark abgestorben, dass der Baum im Sommer bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden musste.

 

Wann die Straßenbaumaßnahme realisiert wird, steht derzeit noch nicht fest. Die frühzeitige Entscheidung der Baumkommission ist jedoch für den Finanzierungsantrag (nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) erforderlich, der in 2017 gestellt werden muss. Sofern die Fördergelder eingehen und die Baumaßnahme in 2018 begonnen werden kann, werden die Bäume also frühestens im Winter 2017/2018 gefällt, nachdem eine Bürgerinformation stattgefunden hat.


 

Ergebnis:

Als Ersatz für die zu fällenden Bäume wird die Emmericher Straße mit insgesamt 90 neuen Bäumen alleeartig bepflanzt. Die Baumkommission stimmte der Fällung der Bäume mehrheitlich bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme, allerdings vorbehaltlich einer Bürgerinformation, zu. Diese Bürgerinformation muss rechtzeitig vor den Baumfällungen erfolgen. Die Fällung erfolgt durch die WBO GmbH. Die Baumkommission fordert als Ersatz 90 Zelkoven.

 

Die Straßenbaumaßnahme wurde am 17.11.2016 in der Sitzung des Landschaftsbeirats vorgestellt. Der Landschaftsbeirat wünscht sich als Ersatz eine bienenfreundliche und heimische Baumart. Diese Wünsche erfüllt die Zelkove nicht.

 

1 Eiche Waldhuckstraße 74 a

 

Sachverhalt:

Der Anwohner meldet großen Totholzfall und beklagt die teilweise Verschattung der Wohnräume.

Der Baum wurde im Februar 2016 kontrolliert. Dabei wurden geringe Totholzmengen festgestellt. Die Totholzentnahme erfolgte im März 2016. Eine weitere Kontrolle mit anschließendem Pflegeschnitt erfolgte im Juni 2016. Daraufhin wurde durch den Anwohner ein Antrag auf Fällung des Baumes gestellt.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Kommission erkennen die Begründung als nicht ausreichend an, da das Totholz entfernt wurde und das dem Antrag beigefügte Foto lediglich sehr kleine Totholzäste im Durchmesser von 1,5 cm aufzeigt. Vor Ort konnte keine durchgehende Verschattung festgestellt werden. Der Abstand zum Haus ist ausreichend groß und es gibt keine weiteren Bäume in der Nähe, die eine zusätzliche Verschattung verursachen könnten.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich das Begehren ab.

 

1 Kastanie Forststraße 71 - 73

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund eines massiven Stammrisses.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort den Stammriss fest. Dieser verläuft von dem Stammfuß bis in den Kronenansatz.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission fordert als Ersatz einen Amberbaum an Ort und Stelle.


1 Eiche Kinderspielplatz Pfälzer Straße

 

Sachverhalt:

Der Baum steht in einer Reihe aus drei Eichen. Es ist davon auszugehen, dass alle ungefähr zur selben Zeit gepflanzt wurden. Der erste Baum an der Pfläzer Straße ist das Naturdenkmal Nummer 9.12 und wird auf ein Alter von ca. 200 Jahre geschätzt. Ein Gutachter wurde mit der Überprüfung der Standsicherheit beauftragt. Dabei stellte der Gutachter an dem dritten Baum in der Reihe einen massiven Stammschaden mit Morschungen im Stammfuß im unterirdischen Bereich fest. Auf dieser Grundlage beantragt die OGM GmbH die Fällung.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort den Stammschaden fest, da dieser von dem Gutachter freigelegt wurde. Die Morschung ist gut zu erkennen. Die Baumkommission zeigt sich beeindruckt angesichts der alten und schönen Bäume und verweist auf den historisch interessanten Standtort an der alten Backstube.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission fordert als Ersatz eine Eiche an Ort und Stelle.

 

2 Eichen Sterkrader Venn / Kirchhellener Straße 234

 

Sachverhalt:

Der Bauherr des Gewerbegebietes beantragt die Fällung der beiden Bäume im Bereich des Gehweges der Kirchhellener Straße da die Bäume sich im geplanten Einfahrtsbereich des neuen Gewerbegebietes befinden. Die Baugenehmigung für die Zufahrtsstraße liegt vor.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission nehmen den derzeitigen Einfahrtsbereich in Augenschein und erkennen die Begründung an.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch den Antragsteller. Die Baumkommission fordert Ersatz im Rahmen der Baumaßnahme insbesondere des Straßenausbaus nach Vorgabe der Verwaltung.


10 Robinien Matzenbergstraße 73 – 79 gegenüber

2 Birken

1 Esche  Sachverhalt:

Die WBO GmbH beantragt die Fällung aufgrund einer Kanalbaumaßnahme. Es soll ein unterirdisches Regenrückhaltebecken an dieser Stelle entstehen.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission nehmen die naturnahe Grünfläche in Augenschein und verweisen auf die ökologische Funktion der Fläche.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die WBO GmbH. Die Baumkommission fordert als Ersatz 20 Kopfweiden im Bereich der Grünfläche.

Die Art der Ersatzforderung begründet sich in der besonderen ökologischen Funktion von Kopfweiden sowie des naturnahen Standortes und dessen Umfeld.

 

3 Kastanien Kolberger Straße 99

 

Sachverhalt:

Der Anwohner beklagt den großen Totholzanteil und die Wurzelaufwerfungen der Bäume vor seinem Haus. Die Bäume wurden im Herbst 2016 einem Pflegeschnitt unterzogen. Ein Baum weist einen Sturmschaden in der Krone auf.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Kommission nehmen die Örtlichkeit in Augenschein und erkennen die Begründung des Wurzelschadens für den einen Baum mit Sturmschaden in der Krone an.

Die Begründung des Totholzanteils sieht die Baumkommission als nicht ausreichend an, da das Totholz entfernt wurde.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung für den einen Baum in Richtung der Alsfeldstraße zu und lehnen gemeinschaftlich die Fällung der beiden verbleibenden Bäume in Richtung der Hausnummer 97 ab. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission verzichtet auf die Ersatzforderung aus Platzgründen.


1 Platane Mathildestraße 60

 

Sachverhalt:

Die Anwohnerin beklagt Feuchtigkeitsschäden im Keller und meldet massive Wurzelaufwerfungen der Gehwegplatten.

 

Baumbereisung:

Ein Nachweis über einen Sachsubstanzschaden der belegt, dass der Schaden eindeutig von dem öffentlichen Straßenbaum verursacht wird, liegt nicht vor.

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission erkennen vor Ort die Starkwurzel, die den Großteil der Schäden im Gehweg verursachen.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission fordert aus Platzmangel in der Mathildestraße als Ersatz eine Linde vor Oskarstraße 20.

 

1 Linde Mathildestraße 15

 

Sachverhalt:

Der Anwohner beklagt einen Feuchtigkeitsschaden an dem Haus und meldet Wurzelaufwerfungen.

 

Baumbereisung:

Ein Nachweis über einen Sachsubstanzschaden der belegt, dass der Schaden eindeutig von dem öffentlichen Straßenbaum verursacht wird, liegt nicht vor.

Die anwesenden Mitglieder der Kommission nehmen die Örtlichkeit in Augenschein und erkennen die Begründung nicht an. Die Wurzelaufwerfungen sind im öffentlichen Bereich gering und im privaten Bereich nicht zu erkennen. Der beklagte Schaden an dem Haus geht vermutlich von der Regenrinne in Form von Frostschäden aus.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab.

 

1 Platane Oskarstraße 77

 

Sachverhalt:

Der Anwohner beklagt Schäden an der Treppe vor dem Haus.

 

Baumbereisung:

Ein Nachweis über einen Sachsubstanzschaden der belegt, dass der Schaden eindeutig von dem öffentlichen Straßenbaum verursacht wird, liegt nicht vor.

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission nehmen die Treppe in Augenschein und erkennen vor Ort keinerlei Schäden.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab.


1 Linde Oskarstraße 6

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund von Morschung und Vergreisung.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort die Höhlung fest.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Die Baumkommission fordert als Ersatz eine Linde an Ort und Stelle.

 

1 Linde Hamburger Straße 9

 

Sachverhalt:

Die Anwohner melden einen Riss an einem Starkast und beklagen die Verschattung der Wohnräume sowie die Nähe zu dem Haus.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission nehmen den Baum in Augenschein und können keinen Riss an dem Baum erkennen. Die Baumkommission verweist auf die Größe des Baums und kann die Begründung der Nähe zum Haus und der Verschattung nachvollziehen.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stellen die Entscheidung gemeinschaftlich auf die nächste Baumbereisung zurück und bitten die Verwaltung um Klärung, wo genau der Astriss zu verorten ist.

 

12 Linden Hamburger Straße allgemein

 

Sachverhalt:

Die Anwohner reichten der Verwaltung eine Anregung zur Erhaltung der Allee mit Verweis auf den Zeitungsartikel der WAZ vom 05.10.2016 „Die Zukunft schöner Alleen“ ein. Es geht um den Abschnitt zwischen Brüderstraße und Beethovenstraße. Es handelt sich in diesem Bereich nicht um eine Allee im Sinne § 47 a LG NRW.

 

Beklagt wird die enorme Größe der Bäume, die die Dächer überragen. Es wird auf die jährlichen Schnittaufwendungen verwiesen. Die Anwohner wünschen sich eine Allee wie auf der Brüderstraße und legen dem Vorschlag aussagekräftige Fotos bei.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission nehmen die Anregung zur Kenntnis und bewerten sie positiv. Die Baumkommission empfiehlt eine Weiterverfolgung im Rahmen des Alleenkonzeptes (zukünftiges Straßenbaumkonzept). Da dieses Konzept bisher nur in Alt-Oberhausen umgesetzt wurde, wünschen sich die Mitglieder der Kommission eine Fortführung auch in Sterkrade.

 

Mit Bezug des Vorschlages der Anwohner der Hamburger Straße verweist die Baumkommission darauf, dass es keine geschützte Allee im Sinne § 47 a LG NRW ist, dass es sich um aufgepfropfte also veredelte Linden handelt, die eine Verdickung an der Veredlungsstelle aufweisen die wiederum eine Schwachstelle der Bäume darstellen kann. Des Weiteren wird auf die enorme Größe und die extreme Nähe zu den Wohnhäusern verwiesen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Schnittaufwendungen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission bittet bei der Weiterführung des Alleenkonzeptes (zukünftiges Straßenbaumkonzept) darum die Hamburger Straße aus den genannten Gründen vorzuziehen.

 

1 Linde Elly-Heuss-Knapp-Straße 3

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt Schäden an der Garage.

 

Baumbereisung:

Ein Nachweis über einen Sachsubstanzschaden der belegt, dass der Schaden eindeutig von dem öffentlichen Baum verursacht wird, wurde in Form von Fotos vorgelegt. Die Fotos zeigen einen Riss in der Garagenwand ausgehend von unten, wo der zweistämmige Baum sehr nah an der Garage steht, bis weit nach oben.

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission erkennen den Sachsubstanzschaden als Grund an.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu und verzichten auf die Ersatzforderung.

 

1 Ahorn Teutoburgerstraße 63

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller plant die Aufstockung eines Gebäudes. Die Baugenehmigung liegt vor. Als Begründung wird die Verschattung des Anbaus nach Baufertigstellung aufgeführt. Der beklagte Baum steht auf einem Kinderspielplatz.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort die Nähe zu dem vorhandenen Gebäude fest und befürchten massive Beschädigungen des Baumes durch die Behinderung im Bauablauf.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch den Antragsteller. Die Baumkommission fordert als Ersatz die zweimalige Ausgleichszahlung.

 

1 Linde Bronkhorststraße 62

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin hat Angst vor Sturmschäden, da der Baum auf einer Gasleitung steht.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort kein Gefahrenpotential fest.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab.

 

2 Robinien Riesenstraße 14

 

Sachverhalt:

Der Anwohner beklagt die Verschattung des Balkons sowie den Laubfall und äußert seine Angst vor Sturmschäden.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Kommission erkennen die Begründung als nicht ausreichend an, da Laub- und Fruchtfall als natürliche Lebensäußerung der Bäume gelten. Eine Verschattung der Wohnräume durch die Bäume ist nicht zu verzeichnen. Die Baumkommission verweist auf den großen Abstand zum Gebäude.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Kommission lehnen gemeinschaftlich das Begehren auf Rückschnitt ab.

 

1 Erle Eifeler Straße 6 b und c

1 Baumhasel

Sachverhalt:

Die Anwohnerin der Hausnummer 3 c beklagt einen schlechten Empfang ihrer SAT-Schüssel und bittet um Rückschnitt der Bäume vor Hausnummer 6 b und c. Ein Nachweis, ob ein Kabelanschluss möglich ist, liegt nicht vor.

Des Weiteren meldet die Anwohnerin einen herabgestürzten Ast aus der Platane vor ihrem Haus und sieht darin eine Gefahr für die ganze Straße.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Kommission erkennen die Begründung als nicht ausreichend an, da die SAT-Schüssel auch auf dem Dach ggf. mit einer Verlängerung montiert werden kann oder alternativ ein Kabelanschluss bei dem entsprechenden Leitungsträger beantragt werden kann.

Der herabgestürzte Ast wurde durch die OGM GmbH in Augenschein genommen mit dem Ergebnis Grünastbruch aufgrund von sommerlicher Austrocknung des Holzgewebes. Dies gilt als nicht vorhersehbarer Witterungseinfluss.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Kommission lehnen gemeinschaftlich das Begehren auf Rückschnitt ab.

 

2 Erlen Eifeler Straße 6 b und 7 / 7 c

 

Sachverhalt:

Bei der Erle vor Haus Nr. 6 b handelt es sich um dieselbe Erle wie in der Vorposition. Die OGM GmbH beantragt die Fällung aufgrund des Schiefstandes. Die beiden Bäume wachsen sehr schief in Richtung des Sonnenlichtes aufgrund des starken Schattendrucks der Alt-Bäume (Platanen).

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission nehmen die beiden Bäume in Augenschein und erkennen die Begründung an. Die Baumkommission verweist auf das geringe Alter / die geringe Größe der Bäume.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Als Ersatz fordert die Baumkommission jeweils eine Baumhasel an Ort und Stelle.

 

2 Platanen Gärtnerstraße 3

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt die Anhebung seiner Mauer und den Platten im Hof / Vorgarten sowie die Verschattung der Wohnräume durch die Platane vor seinem Haus. In der Vergangenheit war das Abwasserrohr mehrfach durch die Baumwurzeln verstopft. Der Nachbar sieht durch die Nähe der Baumkrone zu dem Abgasrohr seiner Gastherme eine Brandgefahr. Beide Anwohner weisen auf die Anhebung des Straßenbelages hin, wodurch die Wasserführung behindert ist. Am gravierendsten sehen die Anwohner jedoch den oberirdischen Wurzelverlauf, durch den der ohnehin schon sehr schmale Durchgang auf dem Gehweg extrem gestört ist. Das Pflaster wurde komplett entfernt und es herrscht eine massive Stolpergefahr. Die Passanten können durch die parkenden Autos nur schwerlich auf die Straße ausweichen, insbesondere während der Öffnungszeiten des gegenüberliegenden Autohauses, da sich dann der Parkdruck und der Verkehr verstärken. Das Passieren mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist nicht möglich und muss alternativ über die Eifeler Straße erfolgen. In der direkten Nachbarschaft wohnen Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission nehmen die Örtlichkeit in Augenschein und erkennen die Begründung an. Die Baumkommission verweist auf die enorme Größe der Bäume und den sehr kleinen Durchgang im Gehweg. Die sehr massiven oberirdischen Starkwurzeln werden als Verkehrsgefährdung gesehen. Dies gilt auch für die Platane an der Straßenecke zur Vestischen Straße.

 

Ergebnis:

 Die Mitglieder der Kommission stimmen gemeinschaftlich dem Antrag auf Fällung zu und fordern auch die Fällung der zweiten Platane an der Straßenkreuzung. Die Fällung erfolgt durch die OGM GmbH. Als Ersatz fordert die Baumkommission einen Amberbaum auf der Riesenstraße.

 

1 Ahorn Wanner Straße 2

 

Sachverhalt:

Die Anwohner beklagen den Laubfall und die daraus resultierende Verstopfung der Rigole.

 

Baumbereisung:

Die anwesenden Mitglieder der Kommission erkennen die Begründung als nicht ausreichend an, da Laub- und Fruchtfall als natürliche Lebensäußerung des Baumes gelten. Es wird darauf verwiesen das sich die Rigole auf der andern Seite des Hauses befindet.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich das Begehren ab.

 

1 weibl. Gingko Ritterstraße 20

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH beantragt im Nachgang der Bereisung die Fällung aufgrund der Geruchsbelästigung durch die Früchte.

 

Baumbereisung:

Die Mitglieder der Kommission wurden per E-Mail über den neuen Sachstand informiert.

 

Ergebnis:

Eine gemeinschaftliche Empfehlung der Baumkommission steht noch aus.

 

 

 

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