Beschlussvorlage - B/16/2199-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die Einrichtung einer Querungshilfe an der Siegestraße

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine [ ]

 

    ja [X ] Folgekosten werden bei der Vergabe der Maßnahme ermittelt

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Siegesstraße ist eine Landesstraße, die das Zentrum von Holten mit dem Stadtteil Schwarze Heide und Duisburg verbindet. Auf der Siegesstraße gibt es Querungshilfen am Kreisverkehr (Fußgängerüberweg) und am Holtener Marktplatz (Lichtsignalanalge). Auf halber Strecke zwischen beiden Querungshilfen soll ein Fußgängerüberweg angelegt werden. Dieser dient den Fußgängern – insbesondere den Bewohnern des Altenwohnheims - zur Erreichung des Discounters und der Bushaltestelle. An der Haltestelle steigen in beiden Richtungen pro Tag rund 120 Menschen ein- und aus.

 

Der Fußgängerüberweg wird so angelegt, dass nur zwei Stellplätze entfallen. Im Hinblick auf die Bewohner des Altenwohnheims wird der Fußgängerüberweg barrierefrei ausgestaltet. Zur notwendigen Beleuchtung werden beleuchtete Fußgängerüberwegsschilder vorgesehen. Die Stromversorgung wird das Beleuchtungskabel auf der westlichen Straßenseite genutzt und das östliche Schild durch ein freihängendes Gummikabel mit dem westlichen Schild verbunden. Wegen des guten Straßenzustandes wird ein Aufbruch der Straße vermieden.

 

Kosten

 

Die Kosten betragen ca. 30.000 €. Davon entfallen ca. 7.000 € auf die Beleuchtung. Die Kosten sollen aus den investiven Straßenbaumitteln im Jahr 2017 finanziert werden.

 

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Anlagen

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