Beschlussvorlage - B/16/2163-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt das Straßenbauprogramm 2017 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.948.160,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 430.840,00 EUR:

 

a)    Planungsleistungen für investive Straßenbau-  329.000,00 EUR

maßnahmen (Anlage 1)

Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

b)    Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

(Anlage 1)

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbau-2.471.000,00 EUR

programm Gemeindestraßen

Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018  386.300,00 EUR

Finanzstelle 560112010190000 – Straßenbau-  500.000,00 EUR

programm Kreisstraßen

Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018   32.040,00 EUR

Finanzstelle 560212010190000 Straßenbau-  400.000,00 EUR

programm Landesstraßen

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

 

Auszahlungen investiver Straßenbau Gesamt3.700.000,00 EUR

Verpflichtungsermächtigungen Gesamt   418.340,00 EUR

 

c)    Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-  100.000,00 EUR

maßnahmen (Anlage 2)

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbau-

programm Ing. Leistungen

 

d)    Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

(Anlage 2)

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.  600.000,00 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen  200.000,00 EUR

Auftrag 560212010106 – Landesstraßen  100.000,00 EUR

Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendungen konsumtiver Straßenbau Gesamt1.000.000,00 EUR

 

e)    Kanalbegleitende Maßnahmen (investiv)

Finanzstelle 560012010100300 – Kanalbegleitende  149.350,00 EUR

Maßnahmen Gemeindestraßen

Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018   12.500,00 EUR

Finanzstelle 560112010100300 – Kanalbegleitende   37.500,00 EUR

Maßnahmen Kreisstraßen

Finanzstelle 560212010100300 – Kanalbegleitende   61.310,00 EUR

Maßnahmen Landesstraßen

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen kanalbegleitende Maßnahmen Gesamt   248.160,00 EUR

Verpflichtungsermächtigung Gesamt     12.500,00 EUR

 

Gesamtbudget 20174.948.160,00 EUR

Gesamtbudget inkl. VE5.379.000,00 EUR

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Straßenbauprogramm 2017

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

ja[X] Folgekosten werden bei der Vergabe der einzelnen Maßnahmen ermittelt

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Den Bezirksvertretungen Osterfeld (O), Alt-Oberhausen (AO), Sterkrade (ST), dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßenbauprogramm 2017 (Anlage   1-2) zur Vorberatung bzw. zur Anhörung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Zuständigkeiten der Gremien sind in dem als Anlage beigefügten Straßenbauprogramm entsprechend gekennzeichnet.

 

Die aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern abgestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass hierdurch keine Zeitverzögerung bei der Umsetzung auftreten.

 

Vor Ausführung der Maßnahmen erfolgt eine Information der Anlieger über die beauftragten Arbeiten, das ausführende Unternehmen und die Beitragsfähigkeit, sowie die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.

 

Bei allen Mittelbindungen bzw. Obligos sowie freien nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Jahre 2016, die kassenmäßig nicht abgewickelt werden konnten, erfolgt eine Kompensation durch die Haushaltsansätze 2017.

 

Das gesetzte Ziel, sämtliche geplante und im Jahre 2016 beauftragte Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, kann mit Abschluss des Haushaltsjahres 2016 aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden.

 

Die Restabwicklung der in der Anlage 1 (Investiver Straßenbau 2017) aufgeführten Maßnahmen aus Vorjahren erfolgt größtenteils im Jahr 2017.

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf der Schadensauswertung des Katasters der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen.

 

Durch Verlagerung der Planungs- und Bauleitungsaufgaben auf die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH werden zusätzlich Honorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fällig.

 

 

 

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Anlagen

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